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reicht! Leuchtet Andern durch das Beispiel der Mäßigkeit und Nüchternheit vor! FühretEure Kinder, führet die Eurigen, führet besonders jene Unglücklichen, welche noch inihrer thierischen Entwürdigung als ein Gräuel vor Gott , als ein Abscheu derMenschen, als eine Schmach deS christlichen Namens dahin leben — führet besondersdiese in die heilige Bruderschaft, daß auch ihre Seelen gerettet werden und Jbr Alle,Alle durch die Gnade Gottes, durch die Erbarmung Jesu Christi , durch die KraftdeS heiligen Geistes und die mächtige Fürsprache Eurer großen Patronin, der selig-jten Jungfrau Maria , als wahre Brüder und Schwestern im Herrn nach Selbstver«läugnung und irdischer Entbehrung zum überschwenglichen Genusse der himmlischenFreuden gelanget! Amen.
Gegeben auf Unserm Schlosse Johannesberg am Tage deS heiligenAugustinuS 1851.
(I.. 8.) M e l ch i o r.
Paintner, Secretär.
Statut
der Gesellschaft der Enthaltsamkeit von gebrannten Getränken.
§ 1. Ein Zeder, welcher dieser Gesellschaft beitreten will, verpflichtet fich für seinganzes Leben, fich aller und jeder gebrannten Getränke, als Branntwein, Arak, Rum,Spiritus, oder was daraus bereitet wird, zu enthalten.
§ 2. Jedes Mitglied verpflichtet sich ferner, Wem, Bier, Meth und dergleichengcgohrne Getränke nur mäßig zu genießen.
8 3. Fernere Verpflichtung für jedes Mitglied ist, im Geiste christlicher Liebe au»allen Kräften dahin zu wirken, auch andere Perscn n, Freunde, Verwandte, Bekannte,insbesondere aber solche, welche der Trunkenheit fich ergeben haben, für den Verein zugewinnen.
8 Der Beitritt zum Vereine geschieht in folgender Weise:Die Beitrctenden melden fich bei dem Pfarrer deS Orts oder dessen Stellvertreter,welcher als das erste Mitglied des Vorstandes des Vereins anzusehen ist, und legen, nach-dem dieser sie mit den Pflichten der Vereinömitglieder bekannt gemacht hat, in dessenHände und in der Regel vor dein Altare in der Kirche folgendes Nüchternheitsgelübde ab:Ich N. N. verspreche vor Gott , der seligsten Jungfrau, vor mei-nem Schutzengel und der Kirche Gottes hiermit feierlich, mitGottes Hilfe mich streng zn enthalten von allen gebrannten Gc-tränken, mäßig zu seyn in allen andern, und zu gleicher Nüch-ternheit aus allen Kräften auch meinen Nächsten zu bewegen.Züchtigung von Gott, Schande vor den Menschen, und Aussto-ßung aus der Bruderschaft würde ich verdienen, das erkenneunv bekenne ich, wenn ich dieses wob lbed acht gegebene heilsameVersprechen leichtsinnig bräche.8 3. Ist die Aufnahme in vorstehender Weise erfolgt, so erinnert der Pfarrer dasneue Mitglied, daß es wenigstens alle Sonn- und Feiertage des Jahres das Gebet deSheiligen Bernardus: „Gedenke ic."*), oder wer nicht lesen kann, drei Ave Maria zubeten habe, um dadurch an seine Vereinspflichten sich zu erinnern und die mächtige Für-
') Gedenke, o mildeste Jungfrau Maria, cS sey noch nie erhört worden, daß Jemand, dersich in Deinen Schutz flüchtete, Deinen Beistand anrief, oder Deine Fürbitte cinflchetc, von Dir ver-lassen worden sey. Beseelt von diesem Vertrauen nehme ich meine Zuflucht zu Dir, o Jungfrau derJungfrauen, Maria , Mutter Jesu Christi. Zu Dir komme ich, zu Dir eile ich, und als Sün-der stehe ich seufzend und zitternd vor Dir. O Du Gebieterin der Welt, Du Mutter des ewigenWortes, verschmähe meine Worte nicht, sondern höre mich gnädig an und erhöre mich Armseligen,der ich aus diesem Thale der Thränen zu Dir »m Hilfe rufe. Stehe mir bei in allen meinen Nöthen,jetzt und allezeit, und besonders in der Stunde meines Todes, o gütige, o milde, o süße JungfrauMaria, Amen.