Ausgabe 
12 (28.3.1852) 13
Seite
98
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Vergib das Böse, so gescheh'n,Das Gute mehr', um das wir fieh'n:Daß hier und ewig dir alleinWir endlich wohlgefällig seyn.

Du, Brunnquell aller Heiligkeit,O seligste Dreieinigkeit,Lass unser Fasten uns gedeih'nUnd ewig uns dein eigen seyn.

Hirtenbrief des Hochwürdigsten Herrn Wilhelm Emmanuel,Bischofs von Mainz , zur Fastenzeit 18S2.

(Schluß.)

Die Verwirrung über das Verhältniß der geistlichen und weltlichen Gewalt istschon lange vorbereitet. Auch in katholischen Ländern hat die weltliche Gewalt viel-fach in die Vollmachten eingegriffen, die die Kirche von Christus herleitet und dtenur sie auszuüben befugt ist.

Dazu wirkten insbesondere zwei Ursachen mit. Erstens die Verbreitung jenerabstracten absolutistischen Staatslehre, die auf kein göttliches und geschichtliches RechtRücksicht nimmt und den Willen der Staatsgewalt zur einzigen Quelle alles Rechtes,zum unumschränkten Gesetze macht, dem gegenüber kein anderes Recht, keine andereOrdnung, namentlich nicht die Kirche, irgend eine Selbstständigkeit und einen Raumfür freie Thätigkeit behalten darf. Zweitens jener protestantische Begriff über daSVerhältniß der weltlichen zur kirchlichen Gewalt. Unter dem Einflüsse dieser beidenRichtungen ist eS geschehen, daß der katholischen Kirche in den neueren Gesetzgebun-gen fast aller Länder der größte Theil jener Rechte entzogen worden ist, die Christusihr unmittelbar übertragen hat und ohne welche sie ihre Aufgabe in der Welt nichterfüllen kann. Deßhalb hat aber die Kirche auch die Pflicht, auf gesetzlichem Wegediese Rechte zurückzufordern, und ist daher keine Willkür und Herrschsucht, sonderneine heilige Pflichterfüllung, wenn zuerst die versammelten Erzbischöfe und BischöfeDeutschlands in Würzburg und seitdem die Bischöse in allen einzelnen Theilen deSVaterlandes diese Forderung gestellt haben.

Die Wahrheit dieser Anssage und die aus dem Wesen der Kirche entspringendeNothwendigkeit dieser Forderung würdet Ihr noch besser erkennen, wenn ich Euch nunim Einzelnen die Rechte auseinandersetzen könnte, die Eure Bischöfe beansprucht haben.Nur die zwei wesentlichsten Rechte kann ich aber hier kurz erwähnen, das Rechtder Kirche auf die katholischen Schulen und namentlich die Volksschule,und zweitens das Recht der Kirche auf freie Bildung der Geistlichen und Be-setzung der geistlichen Stellen.

Der Sohn GotteS hat vor Allem seiner Kirche das Recht und die Pflichtder Lehre und Erziehung übergeben. BemerkenSwerth ist die feierliche Art derUebertragung dieses erhabenen AmteS ans die Kirche. Der Heiland beginnt mit denWorten:Mir ist alle Gewalt gegeben im Himmel und auf Erden" (Matth . 28, 18).Dann geht er dazu über, in dieser seiner höchsten Machtvollkommenheit der Kircheden erhabenen Auftrag zu geben: erstens der Lehre mit den Worten:Gehet hinund lehret alle Völker," und zweitens der Erziehung:Lehret sie AlleShalten, was ich euch befohlen habe" Matth . 19, 20). Endlich gibt er die Dauerdieses Auftrages und die Hilfe an, die Er, der Herr und Gott, seiner Kirche inVollziehung dieses Auftrages leisten will:Sehet, ich bin bei euch alle Tage bis ansEnde der Welt."

Dieser göttliche, bis an daS Ende der Welt fortdauernde und oft wiederholteAustrag Christi ist die Grundlage deS Rechtes und der Pflicht der Kirche zur Be-