Ausgabe 
12 (13.6.1852) 24
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spricht entschieden gegen jenes Mißtrauen, wir wollen nicht reden von der Haltungder katholischen Kirche in den Stürmen der letzten Jahre. Sollte aber ein Mißbrauchvon einzelnen Personen, waS stets möglich bleibt, je begangen werden, so hat derStaat das Recht und die Pflicht, solche Leute nach seinen Gesetzen zu strafen,und er thut wohl daran. Ein solches Mißtrauen ist um so schmerzlicher und krän-kender, als die Kirche nichts Anderes will, als die Menschen zu Gott führen, alsoalles Böse auS ihnen entfernen, sie gewissenhast, zufrieden und tüchtig machen injeder Art. Allein dieses Mißtrauen, welches der Staat gegen die Kirche, d. b. gegendie Bischöfe hegen will, ist eine Beleidigung und Zurücksetzung seiner eigenen, oftzahlreichsten Unterthanen. Die Katholiken schenken ihren Bischöfen und deren Stell-vertretern das größte Vertrauen, welches einem Menschen nur gezollt werdenkann, in den zartesten und geheimsten Angelegenheiten ihres HerzenS, und sie sindhierzu verpflichtet. Und nun kommtder Staat" und verfolgt diese Männer mitMißtrauen! Oder traut er seinen eigenen, katholischen Unterthanen nicht, müssen diesebewacht werden? dann ist keine rechtliche Gleichheit mehr vorhanden; davon wollenwir nicht reden, daß die Katholiken nie Anlaß gegeben haben zur Begründung einessolchen Mißtrauens.

Endlich aber begehren die Bischöfe, wenn sie die Freiheit der Kirche verlangen,Nichts, als ihr gutes Recht, sie wollen keine Gnade, keine Gefälligkeit. Denndurch feierliche Verträge haben die Regierungen sich verpflichtet, den Bischöfen allesdaS in der Ausübung zu gestatten, wozu sie nach der Gesetzgebung und der Anord-nung der Kirche berechtigt seyen. Genau dieß und gar nichts mehr begehren dieBischöfe, und die Regierungen sollen alle kirchlichen Gesetze nachsehen und sollen daSOberhaupt der Kirche befragen, ob die Bischöfe auch nur daS Geringste begehren,waS ihnen nicht nach den deutlichsten Bestimmungen unzweideutig zusteht Wir wollenhier nicht auf die Art und Weise eingehen, wie der Staat in den Zeiten der traurig-sten Verwaisung und Zertrümmerung der kirchlichen Verhältnisse nach der französischen Revolution, dem ReichSdeputationshauptschluß und während der napoleonischen Kriegesich Vieles angeeignet hat, waS den Bischöfen angehört und auch bis dorthin stetsangehört hat; wir wollen auch nicht enthüllen/ auf welche wenig erbauliche Weiseman die feierlich eingegangenen Verpflichtungen rücksichtlich der Freiheit der Kirche,o. h. der Befugnisse der Bischöfe umgangen hat; wir wollen nur daS aussprechen,daß auch nicht der leiseste Grund besteht, aus dem der Staat auch nur Einen Augen-blick Anstand nehmen könnte, die Forderung nach Freiheit der Kirche in ihrem gan-zen Umfange und zwar bereitwillig, nicht erst nach langem Zögern und Drängenzuzugestehen. Er macht dann ein großes Unrecht gut, übt einen Act der Gerechtig-keit, befreit sich selbst von schädlichen Geschäften, weicht großen Mißständen aus undgewinnt für sich die beste und kräftigste Stütze: eine aufrichtige und starke Hilfein der Arbeit am Wohle der Menschen, da die Kirche mit allen ihren Mitteln nieetwas Anderes als dieß bezweckt hat und bezwecken will. (M. I.)

Das erste National-Coneil in den Bereinigten Staaten.

(Tablet.)

Baltimore , 10. Mai.Ich bin vorgestern von Charleston hierher gereist, um bei der Eröffnung desersten großen National-Concils der amerikanischen Kirche zugegen zu seyn. AlleDampfboote und Eisenbahnen, welche nach Baltimore führen, waren seit einigenTagen von Leuten gefüllt, die in derselben Absicht Hieher reisten. Sie wissen,die amerikanischen Bischöfe haben mehrere Provincial-Concilien gehalten; auf demletzten, im Mai 1849, stellten sie dem heiligen Vater vor, eS sey sehr zu wünschen,daß mit der Auctorität des heiligen Stuhles sür daS folgende Jahr ein National-Concil berufen werde. Piuö IX. willfahrte der gemeinsamen Bitte der amerikanischen