Ausgabe 
14 (16.4.1854) 16
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der Kirche und des Kirchhofes, die Anlegung von Klöstern und öffentlichen Schulenist, wie jede Proselytenmacherei, auss strengste verboten, doch dürfen die fremden Re-ligionsverwandten für ihre Kinder Lehrer, die ihrem Glauben zugethan sind, anstellen.Bei Strafe, sogar der Landesverweisung, dürfen sie von der Religion und dem Gottes-dienste der Evangelischen nicht spottend oder verkleinernd reden, eben so wenig wie inHinsicht ihres Bekenntnisses solches den Evangelischen gestartet ist. Evangelische dürfenbei ihrem Gottesdienste nicht zugelassen werden. Mönche werden nicht geduldet. Geist-liche, die nicht zur evangelischen Kirche gehören, dürfen nach eigenen Gebräuchentrauen, wenn beide Theile ihrer Confession angehören, doch erst nach dreimaligemAusgebot in der lutherischen Gemeinde; dürfen ihrem Glauben verwandte Kinder tanfenund unterweisen, ans gleiche Weise auch den Begräbnißact mit Glockengeläute dereigenen, oder gegen Bezahlung einer lutherischen Kirche, wie auch die Ceremonienbei dem Kirchgange einer Wöchnerin, verrichten. Uneheliche Kinder, welche öffentlicheUnterstützung genießen, werden, ohne Rücksicht auf den Glauben der Mutter, in derlutherischen Religion erzogen. Bei ungleichen Ehen, von denen der evangelische Geist-liche abrathen soll, wird es in Hinsicht auf den Glauben der Kinder folgendermaaßengehalten: ist der Mann lutherisch und die Frau einem fremden Bekenntnisse zugethan,so folgen die Kinder dem Bekenntnisse des Vaters; ist die Frau lutherisch und derMann nicht, so muß in Stockholm vor dem Oberstatlhalter, in den Provinzen vordem Landeshöfding, bevor die Trauung stattfinder, eine Vereinbarung geschlossen wer-den, i» welchem Bekenntnisse die Kinder erzogen werden sollen; ist solches nicht ge-schehen, so hängt vom Vater ab, ob er sie in seinem oder in dem Glauben derMutter erziehen lassen will. Wo die sremden Glaubensgenossen eigene Gemeindenbilden, werden von den Geistlichen derselben die betreffenden Matrikeln geführt u. f. w.

Diese Bestimmungen sind eS, auf welche sich vor zwei Jahren Baron Ceder-ström in einem ähnlichen Religionsprocesse so siegreich berief und die Fanatiker zumSchweige» brachte. Proselytenmacherci ist allerdings verboten, aber nicht der freieUebertritt von einer Lehre zur andern. Und doch sollen sieben Frauen, die vor demGerichte freimüthig bezeugten, daß sie durch Niemanden verleitet, aus freiem Ent-schlüsse, also ohne Proselytenmacherei, in den Schooß der katholischen Kirche tretenwollen, des Landes verwiesen werden! Es ist dieß eine Barbarei, der wohl auch nurein Mann fähig seyn kann, den des Malers Nilsson zeitliches Elend, dieser Heldver katholischen Ueberzeugung starb im allgemeinen Krankenhause zu Kopenhagen 1846 zu einem schwedischen Granitblocke umwandeln mußte, es ist der berüchtigte Pastorbei der Adolph Friedrich-Kirche zu Stockholm , M. Ekdahl, ein Maun, der sichnicht scheut, dem Zuchthause Verfallene sogar dem weltlichen Gerichtezu entziehen, um sie als Denuncianten wider die katholischen Prie-ster in Stockholm zu mißbrauchen! Fest halten diese an den Landesgesetzen,sie geben dem Könige, was des Königs ist; weit entfernt, Proselyten zu machen,haben sie vielmehr an ihre Kirchenthüre das Verbot sammt Angabe der Straftfünf Reichsthaler für jeden Lutheraner, welcher die katholische Kirche betritt, an-geschlagen; daß ihre Kirche jedoch jeden Sonntag, trotz des Verbotes, von Lutheranernstrotzt, daß sich diese gerne an der Predigt und an der Liturgie erbauen, und begierigin den aufgeschlagenen katholischen Büchern lesen, das kann man doch nichtProselytenmacherei nennen? Ekdahl wittert aber eine solche Proselyten-macherei nicht etwa weil er ein eifriger Lutheraner ist, nicht aus Ueber-zeugung, nein, sondern, weil er sich dadurch einem hochgestellten Mannegefällig zu erweisen gedenkt. Sieben Mütter müssen ins Elend, müssen ihreFamilien, ihr Vaterland verlassen, weil ein Pastor, welcher bei seiner sogenanntenOrdination die Frage des Bischofs:Verbindet ihr euch nach Gottes Wort, die Ver-söhnung zu predigen zur Weisheit, zur Gerechtigkeit zc,?" mit Ja beantwortete, seinenEhrgeiz, wenn nicht gar seine Habsucht, noch nicht hinreichend befriedigt sieht. Daßder Unterrichts- und Cultusminister, den seine Werke, namentlich seine Kirchengeschichte,als einen mäßigen und ruhigen Mann darstellen, der in unsern Staaten die katholische