Ausgabe 
14 (4.6.1854) 23
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hörlick den türkischen Plackereien ausgesetzt, dennoch den heiligen Glauben nicht nurdurch vierhundert Jahre aufrecht erhielten, sondern auch für Vermehrung der katholi-schen Seelenzahl ihre Kräfte mit Glück verwendeten.

Die drei öfters erwähnten Klöster, obwohl eine einzige Provinz bildend, macheneinzeln genommen jedes für sich gleichsam eine Custodie; jedes hat eine bestimmteAnzahl von Pfarreien, von welchen sie ein kleines Einkommen beziehen, um auch diedem geistlichen Stande sich widmende Jugend erziehen zu können. Jedes einzelneKloster hat Schulen für Knaben (semin3rig s>uerc>rum), ein Noviziat und ein Klerikal.In diesen Schulen lehrt man die Anfangsgründe der wisscnschafilichen Bildung, Reli-gion, lateinische, jetzt aber auch italienische und türkische Sprache, welche letztere denBosniern großen Vortheil gewähren. ES sind erst zehn Jahre verflossen, daß manauch philosophische und theologische Vorlesungen in den Klöstern hielt, und die Jugendzum Priciterstande vorbereitete; gegenwärtig wird die heranzubildende Jugend nachDiakovcir befördert. Aus den Klöstern werden ferner die Priester auf die Pfarreien,deren Foinica 26, Sutinska 19, Kresevo 4 zählt, ausgesendet, unv zwar durch denPater Provincial mit seinem Dcfinitorium, unter Bestätigung des apostolischen Pro-vicarS. Somit besteht in der Provinz eine doppelte geistliche Gerichtsbarkeit, nämlichdie deö Provincials, der über den gesammten Personal-Status, und die des aposto-lisch n VicarS , welcher durch das ju8 cumulativum mit dem Provincial-Minister uuddem Denuitorinm, so wie hierüber verschiedeue Bestimmungen der s, eonßrsggticm clepro,?, licle lauten, die Psarr-Missionäre leitet. Gegenwärtig besteht kein Bischof,folglich üben die geistliche Jurisdiktion der Provincial-M-nister und ein vom apostoli-schen Stuhle bestätigter Provicar. Regiert werden die Klöster nach den Statuten desgesannnien Ordens; jedem derselben st.ht ein Qucndian vor, der zugleich Ortspfarrerund daS Antt des apostolischen SyndicnS verwaltet; ihm zur Seite steht ein ConvenlS»vicar, der die Oeconomie und die Bearbeitung der zum Kloster gehörigen Gründebeaufsichtigt und leitet; ferner ein Novizmeister, zugleich prokos5or Iiumgniorum; mestsrchevmji (Kinderlehrer), zugleich Grammaiical- und Normal-Lehrer; zwei Sonn- undFesttags - Prediger, welche Christenlehren halten uud zugleich Psarr-Capläne sind.Alle Priester sind Officianten. Wegen Mangel der Orgel bestehr ein Lorista (Chor-regcnt), der den Gregorianischen Chorgesang leitet und in demselben die Novizenunlerricbter. Außerdem gibt es einige Jubilirte, oft 1820 an der Zahl, die wegenAlierS zum Psarrdieuste nicht mehr tauglich sind. Der Provincial mit seinem Sccre-tär, auch der Bischof wohnen in den Klöstern; letzterer hat die Wahl, im Kloster,wo er für den O den erzogen, oder zum Bischof gewählt wurde, zu residiren. Alledrei Jahre ist neue Provincial-Wahl, und hiedurch wird auch der Aufenthalt desselbenalle drei Jahre gewechselt; denn es ist keinem erlaubt, aus seinem Aufeuthallsklosterin ein anderes sich versetzen zu lassen, folglich ist durch neun Jahre an jedem Klosterdie Reihe deS Provincial^AnfeuthalteS; und diese Ordnung durfte bis auf den heutigenTag wegen der Gleichberechtigung keine Störung erleiden, ausgenommen, wenn ein inder Reihe stehendes Kloster keinen hinreichend fähigen Mann hätte, wo eS dannerlaubt ist, ans der Familie der zwei andern Klöster zu wählen. Dieselbe Ordnungbesteht auch bei der Definitoren-Wahl; und so ist eS herkömmlich, daß in jedem Klosterzwn Individuen aus dem gesammten Provinzvorstande residiren; z. B. Provincialund Definüor, CnstoS und ein Desinitor, zwei Definitoren (zusammen daS corpv8clelmitivum), sämmtlich untergeordnet dem General-Minister zu Rom . Jedes Klosterernährt uud erzieht zehn bis achtzehn Knaben (v^eeg), welche für den Orden sichwidmen wollen; Novizen, nach übcrstanvenem Prüfungöjahre, waren früher acht biszehn; seit Uebcrsetzung derselben nach Diakovar in Slavonien hat sich die Zahl gemin-dert. Alle von zehn bis dreizehn Jahren Aufgenommenen müssen binnen drei bis vierJahren in Allem, was die Bildung für den Orden erheischt, von den ersten Anfangs-gründcn bis zur Philosophie durch hie'zu bestimmte Priester unterrichtet werden.

(Fortsetzung folgt.)