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rigkei'tcn unterworfen. ES solle deßhalb von jetzt an ein kleines ausgesuchtesund beständiges Concil (Synode) errichtet, und ihm die Besorgung der geist-lichen Angelegenheiten anvertraut werden." Auf die Gegenvorstellung Einiger, dasPatriarchat von Kiew und ganz Rußland sey doch vorzüglich mit Bewilligung derorientalischen Patriarchen errichtet worden, erwiderte der Czar dictatorisch, sich aufdie Brust schlagend: „Hier ist euer Patriarch." — Peter legte den Bischöfendie Statuten der permanenten „heiligen und gesetzgebenden Synode" vor,die jeder von ihnen unterschreiben und beeiden mußte. — Unter den Beweggründenzur Errichtung der Synode gibt der Czar unter andern an: „Da das Concil vomMonarchen gesetzt sey, und unter dessen Aufsicht verfahre, sey keine Parteilichkeitoder irgend ein Betrug zu fürchten, da der Monarch nicht das Privatinteresse, sonderndas öffentliche Beste zur Absicht habe " — Ferner: „Durch die Errichtung der Synodewürde Aufruhr und Empörung verhindert: denn das gemeine Volk, welches den Unter-schied der geistlichen und weltlichen Macht nicht verstehe, sey leicht im Stande, durchdie Bewunderung der hohen Ehre und Würde eines hohen Prälaten geblendet zuwerden und zu glauben, ein solches Oberhaupt sey ein anderer Monarch vongleicher Würde mit dem wahren Monarchen, ja wohl von noch grö-ßerer Würde, und die Geistlichkeit übe eine verschiedene und unab-hängige Herrschaft aus." — Durch diese Motive spricht cS Peter klar undbestimmt aus, daß der tiefste Beweggrund zur Einführung der Synode das Verlangennach unbedingter und unumschränkter Herrschaft in geistlichen und weltlichen Dingenwar. — Die Synode bestand aus einem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, vierRäthen und vier Assessoren.
Dieser neuen Behörde nun, welche auch noch den Titel „dirigirende" erhielt,wurde als hauptsächliche Aufgabe aufgetragen, die kaiserlichen Ukase in reli-giösen Dingen bekannt zu machen, wie der Senat die Ukase in weltlichenund administrativen Dingen zn veröffentlichen hat. Hieraus ergibt sich schon, daßdiese „heiligste Synode" ein lediglich passives Organ der kaiserlichen WillenSent-schließung ist. Weil der Kaiser besorgte' sie könnte sich einmal von so sklavischenDiensten losmachen wollen, besetzte er sie zwar wohl mit den ersten Prälaten desReiches, übertrug aber das Präsidium später keinem Geistlichen mehr, damit eö nichtetwa einmal in die Hände eines muthigen Mannes fallen und ein solcher dann dieübrigen Häupter deS russischen Klerus an sich fesseln könnte; man sand eS vielmehrin späterer Zeit voriheilhafter, einen weltlichen Beamten unter dem Nameneines „OberprocuratorS" der Synode als Präsident beizugeben. — Unter demjetzigen Kaiser Rico laus z. B. hat die Stelle eines OberprocuratorS bei der „heili-gen Synode" viele Jahre der Graf Pratassow, seiner militärischen Würde nachGenerallieutenant und kaiserlicher Adjutant, verwaltet. — Um die voll-ständige Knechtschaft der Synode einzusehen, genügt die Bemerkung, daß die Prälatenderselben nicht nach srcier Wahl, oder nach ihrem Gutbefinden Gegenstände zur Be-rathung bringen können, sondern daß sie nur über jene Angelegenheiten zu entscheidenhaben, die ihnen der weltliche Oberprocurator vorlegt. Die Prälaten müssen entschei-den, wenn er sie auffordert, und dürfen, wie sich von selbst versteht, auch nur soentscheiden, wie er von ihnen fordere Alle Vorarbeiten zu den Beschlüssen derSynode gehen bloß vom Oberprocurator aus, uud um das Maaß deS Despotismusvoll zu machen, hat auch dieser weltliche Beamte allein die Ausführung der vonder Synode gefaßten Beschlüsse zu besorgen, so daß, wenn auch ein Bischof ein freiesWort oder einen dem kaiserlichen Willen entgegenlaufenden Beschluß in Anregunggebracht hätte, dieses sich sofort als vergebliches und ohnmächtiges Bemühen darstellte,weil er selbst gar keinen Beschluß zur Ausführung bringen kann. — Der Oberprocu-rator steht an der Spitze eines sehr zahlreichen CanzleipersonalS, das ganz auS Laienzusammengesetzt ist; Ofsiciere sind nicht selten unter diesem Canzleipersonale. DerOberprocurator arbeitet unmittelbar mit dem Kaiser, und empfängt, je nach seinenBerichterstattungen, die Entschließungen des Kaisers, um sie der Synode mitzutheilen.