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Sowohl der gemeinschaftliche große katholische Katechismus, als die beiden fürdie Volksschulen Unserer Erzdiöcese bestimmten Auszüge sind vollendet, und indemWir fie hiemit Kraft unserer oberhirtlichen Gewalt als die allein und ausschließendbei dem Religionsunterrichte in Unserer Erzdiöcese zu gebrauchenden Katechismen be-zeichnen und einführen, geben Wir über den Gebrauch und das gegenseitigeVerhältniß derselben nachstehende Vorschriften und Erklärungen:
t) Der große katholische Katechismus (welcher in allen acht BiSthümernBayerns gleichmäßig eingeführt ist) soll bei allen katechetischen Vorträgen in derKirche, dann zum Unterricht in den lateinischen und GewerbS-, höhern Bürger-und Töchterschulen, so wie für sämmtliche Schulpräparanden und Schulsemi-naristen als Lehrbuch gebraucht werden. Obwohl dieser Katechismus nicht fürdie Werktagsschule bestimmt ist, so ist es den Seelsorgern doch freigestellt, vondemselben in der obersten Classe der Werktagsschule, und in den Katechesen fürdie Feiertagsschüler Gebrauch zu machen, wenn die Bildung der Schüler esgestattet. Alle Religionslehrer und Katecheten sollen diesen großen Katechismushaben und bei ihren Katechesen sich an denselben halten.
2) Für die Volksschulen der Diöcese sind die zwei Auszüge aus dem großenKatechismus, und zwar der kleinere für die ersten Anfänger, der größere füralle übrigen Schüler zu gebrauchen. Beide Katechismen sind nach derselbenOrdnung, wie der große katholische Katechismus bearbeitet, und enthalten genaudieselben religiösen Begriffe, so daß der kleine die Grundzüge, der mittlere undgroße nur eine stufenweise Erweiterung derselben enthält.
Der Inhalt des kleinen dürfte im Allgemeinen schon im ersten Schul-jahre von den Kindern erlernt werden können, besonders wenn, waö Wir fürhöchst zweckmäßig und nützlich halten, schon bevor daS Kind lesen kann, dieGebete und die wichtigsten Puncte deS religiösen Unterrichtes seinem Gedächtnisseeingeprägt und auf eine seinen Fassungskräften entsprechende Weise erklärt werden.Aus keinen Fall aber dürfen die Kinder mit dem Erlernen und Wiederholen deskleinen Katechismus länger hingehalten werden, als bis zum Ende des zweitenSchuljahres, indem Wir nu't Bestimmtheit fordern müssen, daß den Kinder»wenigstens beim Beginne des dritten Schuljahres der Katechismus für die Volks-schulen in die Hand gegeben werde, wenn dieß nicht', wie Wir nachdrücklichwünschen, schon beim Beginne deS zweiten oder im Laufe desselben geschehenseyn sollte.
3) Dem zweiten, oder dem Katechismus für die Volksschulen, wurde dieEinrichtung gegeben, daß ein Theil der Abschnitte und Fragen mit einem Stern-chen und ein anderer mit einem Kreuze bezeichnet wurde. Bei der erstenDurchnahme des Buches sollen die mit Sternchen und Kreuzen bezeichnetenFragen und Antworten übergangen, bei der zweiten Durchnahme auch die mitSternchen, und bei der dritten die mit Kreuzen bezeichneten Fragen Hinzuge»nommen werden, so daß der zweite Katechismus innerhalb vier Schuljahrenmindestens, dreimal durchzunehmen ist, und zwar das Erstemal nach seinemkleinsten, das Anderemal nach seinem größern, und das Drittemal nach seinemgrößten Umsange.
Wie viele Zeit auf die erste Durchnahme des Katechismus verwendet werdensolle, wollen Wir nicht unbedingt vorschreiben, sondern dem Ermessen der Seel-sorger nnd Katecheten überlassen, und nur so viel fordern, daß er in zwei Schul-jahren in seiner ersten Stufe vollständig erlernt seyn müsse, damit zur zweitenund dritten Durchnahme in seinen höhern zwei Stufen noch volle zwei Schul-jahre erübrigen. Auch soll mit den Kindern, welche das heil. Sacrament derFirmung empfangen wollen, der Katechismus das Erstemal vollständig durch-genommen seyn.
4) Hiebei können Wir aber nicht unterlassen, daraus aufmerksam zu machen, daßes höchst zweckmäßig ist, wenn die Kinder sobald als möglich die Hauptpuncte