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der Glaubens-, Eilten- und Gnadenmittellehre im Zusammenhange inne haben,und ihnen dadurch gleichsam der Kern gegeben ist, an welchen sich eine erweiterteKenntniß stufenweise anschließen und zur klaren Einsicht gebracht werden kann.
Wir müssen jene Einrichtung des katechetischen Unterrichts in der Schulefür ungenügend erklären, nach welcher einzelne Hauptstücke des Katechismuszum Gegenstand des Unterrichtes je eines JahreScurseS genommen werden, undso der ganze Katechismus erst nach Verlans mehrerer Jahre von den Kindernvollständig erlernt wird. Es ist daher Unser Wunsch, daß der Katechismusder Werktagsschule, nachdem die Kinder den kleinen, für die Anfänger bestimmten,erlernt haben, wo möglich schon in einem Jahre das Erstemal in seinemkleinsten Umfange vollständig durchgenommen werde. Ist einmal dieser dem Ge-dächtnisse der Kinder eingelernt, so wird eS ihnen in den folgenden Jahren leichtwerden, die weitere Entwicklung hinzuzufügen, und das Gelernte bei wieder-holtem Durchgehen unv Erkläre» zum klaren Verständniß zu bringen. Die täg-liche Erfahrung bestätiget eS, daß die Kinder nur dann in dem Verständnisseder Religionswabrheiten vorschreiten und das Erlernte festhalten, wenn sie dieErklärungen des Katecheten an die dem Gedächtniß durch daS Auswendiglerneneingeprägten bestimmten kirchlichen BegriffSsormeln anknüpfen, und, währendihnen der Sinn und Zusammenhang der in diesen Formeln enthaltenen Wahr-heiten erklärt wird, sie dieselben als ihr geistiges Eigenthum mit ihrem Ver-stände durchdringen und erfassen können. Je größern Werth Wir daher darauslegen, daß die Kinder die in dem Katechismus enthaltenen Religionswahrheitenverstehen lernen und lieb gewinnen, um so mehr müssen Wir darauf dringen,daß von den Lehrern sowohl als von den Katecheten auf daS Auswendig-lernen des Lehrstoffes aller Fleiß und alle Mühe verwendet und dasselbe durchöfteres Ausfragen und durch öfteres Wiederholen des schon Gelernten möglichstgefördert werde.
5) Sollte es gelingen, mit den Kindern noch vor Ablauf der Zeit, in welcher siedje WerltagSschule zu besuchen haben, den für diese vorgeschriebenen Katechismusin dreimaliger Wiederholung vollständig durchzunehmen, so kann im letzten Jahreder dritte oder große'Katechismus, in welchem die vorhergehenden vollständigenthalten sind, ganz oder theilweise zu den Katechesen in der Schule benutztwerden, wie dieß auch bei den Katechesen für Feiertagsschüler geschehen kann,wenn dieselben in der Werktagöschule ihren Katechismus vollständig gelernt haben,
6) Die dem Katechismus vorangeschickte kurze ReligionSgeschichre ist in derWerktagsschule erst dann im Zusammenhange als besonderer Lehrgegenstand zubehandeln, wenn die Kinder bereits im Religionsunterricht wenigstens einmalden Katechismus durchgenvmmen haben, Sie mnß aber mit allen Kindernwenigstens noch im letzten Schuljahr durchgegangen werden. Dadurch solljedoch nicht im Geringsten ausgeschlossen seyn, daß die Kinder, wie bisher, inder biblischen Geschichte unterrichtet werden, und daß der Katechet dieselbein die.Erklärung des Katechismus verflechte, und die religiösen Begriffe durchdie Thatsachen der heiligen und der Kirchengeschichte erkläre, erläutere und be-stätige. Wenn Wir vorschreiben, daß dem Unterricht in der Rcligkonsgeschichtejener in den Religionslehren vorangeschickt werde, so gehen wir von dem Ge-sichtspunkte aus, daß vor Allem den Kindern die katholische Glaubens- undSittenlehre als Lehre der Kirche beigebracht werde, welche als die allein berech-tigte unfehlbare Lehrerin der göttlichen Offenbarung die Wahrheiten derselbenin bestimmte Begriffe gebracht hat, und in bestimmten Lehrsätzen verkündet, vonwelchen der Religionsunterricht ausgehen und an die er sich anschließen muß,um ein wahrhaft kirchlicher zu seyn, und um in dem Kinde den Glauben anden ganzen Inhalt der Offenbarung durch die Auctorität der Kirche zu vermitteln.
7) Wir sehen wohl voraus, daß die Einführung der neuen Katechismen, besondersbei dem katechetifchen Unterrichte jener Kinder, welche die Werktagsschule bereits