Dreizehnter Jahrgang.
Sonntags-Beiblatt
zur
Augsburger PostMung.
S3. October lK5>3,
Dieses ivlatt erscheint regelmäßig alle Touutage. Der halbjährige Abnnuemenisprel«kr., wofür e« imrch alle köniql. bayer. Postämter «nd alle Buchhandlungen bezogen werde« kann
Hirtenbrief
des hochwürdigsten Herrn Carl August, Erzbischofes von München -Fr eising, die Einführung eines Diocesan-Katechismus betr.
Wir Carl August :c. :c. Mit besmiderer Freude verkünden Wir euch als einwichtiges Ereigniß für Unsere geliebte Erzdiöcese die Einführung eines neuen Kate-chismus, welcher in allen Kirchensprengeln Bayerns dem Religions-Unterrichte zuGrunde gelegt werden soll.
Wenn auch die Lehre der katholischen Kirche , welche Gott der Herr zur unfehl-baren Verwahrerin und Verkiinderin seiner Offenbarung bestellt hat, immer dieselbeist nnd bleiben wird, und wenn auch die bisherige», in den einzelnen Bisthümern mitGutheißung der Oberhirten gebrauchten Katechismen diese Lehre der Kirche enthielten,so war doch die MittheilungSweise des gemeinschaftlichen unveränderlichen Inhaltes inden mannigfaltigen Unterrichtsbüchern theils nicht genügend, theils so verschieden, daßsich das Bedürfniß einer neuen, der Einheit des Lehrgcgenstandes sowohl als denZeitbedürfnissen entsprechenderen Form dieser Lehrbücher allgemein fühlbar machte. Eswurden daher schon seit mehreren Jahren Versuche angestellt, einen gemeinschaftlichenKatechismus für ganz Bayern zu erzielen, und nachdem bei der Versammlung derhochw. H. H. Erzbischöfe und Bischöfe Deutschlands zu Wärzburg im Jahre 1848die Nothwendigkeit anerkannt und ausgesprochen worden, der großen Mannigfaltigkeitder Katechismen entgegenzutreten, haben die in Freising im Jahre 1850 versammeltenOberhirten Bayerns beschlossen, die Einführung eines gemeinschaftlichen Katechismuszu bewerkstelligen, und Uns mit der Leitung Heö ganzen Unternehmens beauftragt.
Um bei dieser wichtigen und schwierigen Aufgabe mit Sicherheit und möglichsterSchnelle voranzugehen, glaubte man, einen bereits ausgearbeiteten Katechismus zuGrunde legen zu sollen, und man vereinigte sich in dem von l'. Deharbe, 8. her-ausgegebenen .katholischen Lehrbegriff, da er in den meisten Diöcesen Deutschlands großeAnerkennung gesunden hatte, und dem Verfasser selbst die Umarbeitung und Vollendungdes für die bayerischeil Diöcesen gemeinschaftlich einzuführenden Katechismus über-tragen werden konnte.
Nach den bei der Ausführung festgehaltenen und gemeinschaftlich angenommenenGrundsätzen sollte der große katholische Katechismus, welcher unter Unserer Leitungmit Berücksichtigung der von den einzelnen hochwürdigen Amtsbrüdern mitgetheiltenBemerkungen von dem Versasser neu bearbeitet wurde, in allen acht BisthümernBayerns ohne Aenderung angenommen und eingeführt werden, jedem einzelnen Ober-Hirten aber es frei stehen, zum Gebrauche in den Volksschulen seiner Diöcese aus diesemgrößern Katechismus einen oder auch zwei, so viel möglich wortgetreue, Auszügemachen zu lassen, wobei mit Rücksicht auf die bestimmten Diöcesanverhältnisse außer-wesentliche Veränderungen vorgenommen werden könnten.