394
elenden Muth blos durch die Unterdrückung der katholischen Kirche und durch dieAnfeindung deS hochbejahrten Herrn ErzbischofS von Freiburg. Mit bitteren Vor-würfen wurde der greise Oberhirt überhäuft, als er für den verstorbenen protestanti-schen Großherzog von Baden kein Seelenamt zu halten gestattete: und dennoch ist eSvon der katholischen Kirche ausdrücklich verboten, für verstorbene Nichtkatholiken daSheilige Meßopfer darzubringen.
Nebstdem werden der heiligen Kirche von der protestantischen Regierung Badensviele höchst wichtige Rechte vorenthalten und entzogen, wie z. B. das Recht derfreien Besetzung jener kirchlichen Pfründen, über welche weder dem Landesfürsten nocheiner Priralperson daS Patronat zukommt. Auch darf keine bischöfliche Verordnungerlassen nnd bekannt gemacht werden ohne die Genehmigung und Unterschrift derweltlichen Behörden. Desgleichen will es die protestantische Regierung nicht dulden,daß von katholischen Priestern bei gemischten Ehen die Vorschriften der Kirche beob-achtet werden. Endlich wird verlangt, daß der Herr Erzbischof dem Oberkirchenrathezu Karlsruhe unterlhänig sey, welche Behörde aus weltlichen Beamten und zwei un-kirchlich gesinnten Priestern besteht. — Da nuu aber der gewissenhafte Oberhirte nachkirchlichem Rechte und Gesetze sein hohes Amt verwalten will, so brauset der SturmdeS Hasseö und der Verfolgung gegen ihn heran. Schon sind zwei seiner Caplänewegen ihrer Pflichterfüllung in das Gefängniß geworfen, schon ist sein GeneralvicarDr. Buchegger zu einer Geldstrafe verurtheilt worden, und vielleicht sckmachlel derhochbejahrte Herr Erzbischof bald ebenfalls im Kerker. Zu seinem innigen Trostegereicht es jedoch, daß die übrigen Oberhirten der oberrheinischen Kirchenprovinj, diehochwürdigsten Herren Bischöfe von Rottenburg, Mainz, Limburg und Fulda , dannalle Domherren dieser Diöccsen, so wie alle kirchlich-trenen Priester in allen Ländernmit dem Herrn Erzbischvf vollkommen übereinstimmen. Endlich läßt sich nicht daranzweifeln, daß Millionen Kaiholiken für den 82jährigen Herrn Erzbischof, für diesenzweiten Clemens August von Droste-Vischering, inständig beten werden, damit derAllmächtige ihn stärke, und ihm nach vollendetem Kampfe die Krone der Gerechtigkeitdarreiche.
DaS Verhältniß der Kirche zur weltlichen Gewalt.
Wir halten eS für zweckmäßig, nachstehenden ausgezeichneten Vortrag desberühmten P. Lacordaire, bei Gelegenheit des obschwebenden Kirchenstreites in Baden,hier abzudrucken, welcher die gegenseitigen Beziehungen der weltlichen und kirchlichenGewalt in einer Weise erörtert, die vielleicht geeignet seyn dürfte, denjenigen, dieüberhaupt über diesen Punct noch belehrungsfähig sind, die Augen zu öffnen, undder, obgleich schon im Jahre 1835 gehalten, dennoch wie für die neuesten Zeitereig-nisse geschrieben erscheint.
„AIs die katholische Kirche im römischen Reiche begründet wurde, fand sie nureine einzige Auctorität, die weltliche Macht. Die Kaiser, die Erben der Republik ,hatten zu ihrem Titel Cäsar und AugustuS noch den der Oberpriester hinzugefügt,und die Kirche ging bei ihrer Begründung mit nichts Geringerem um, als diesenTitel „Oberpriester" ihnen zu nehmen, und neben der weltlichen Macht eine reingeistige zu erheben. Sie that es, und seitdem gehen beide Gewalten neben einander,bald sich unterstützend, bald sich bekämpfend, bald einander verlassend.
Aber mit welchem Rechte konnte die Kirche die Macht der Cäsaren theilen, undden Thron der Kaiser entzweischneiden, nnd neben den kaiserlichen Stuhl den aposto-lischen stellen? Wenn in dieser Basilika ein irdischer Thron gegründet wäre, mitwelchem Rechte könnte er den. bischöflichen Thron verdrängen? DaS ist eine Frage,würdig des Nachdenkens ernsthafier Geister, besonders nach dem langen Kampfe, indem beide Gewalten lagen, nach so vielen Vorurtheilen, die sich gegen die Kirche an-gehäuft haben, die so stark sind, daß, wenn man sie hört, eS scheint, daß Alles,waS die Kirche besitzt, eine Gabe der Zeit und nicht der Ewigkeit ist. Aber bevor