Ausgabe 
13 (11.12.1853) 50
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eine weltliche Macht lachen, die an die Pforten unserer Liebfrauenkirche anschlagenwollte, welche Wahrheit heute gilt und am Abende, welche Wahrheit morgen geltensoll? Die Fürsten , ist wahr, haben es mehrmal versucht; aber wenn die Anderndie Feigheit gehabt haben, sich dieser gemeinen Knechtschaft zu unterwerfen, so hatdie Kirche immer um den Preis des BluteS widerstanden, und einer eben so lächer-lichen, als von Seite der Fürsten traurigen Anmaßung den doppelten Schutz einertiefen Verachtung und einer hohen Ehrfurcht entgegengesetzt.

Wie die Wakrheit, so ist auch die Gnade frei für sich. Denn was ist dieGnade? Eine Thätigkeit Gottes gegen den Menschen; wie sollte der Mensch dasRecht haben, diese Thcuigkeit zu hemmen? Es ist wahr, daß die Gnade durch sinn-liche Zeichen sich mittheilt, aber diese Zeichen sind, wie das Wort bei der Wahrheit,nur der Ausdruck der Gnade, nur die Gnade, die sich aus eine bestimmte Weise mit-theilt. Die Sacramente und die Gnade sind also unzertrennbar, man kann die einennicht angreifen, ohne nicht auch die andere anzugreifen. Wir thun der weltlichenGewalt kein Unrecht, wenn sie zu einer Zeit, die nicht so gar ferne von uns ist,Gerichtsdiener in unsere Kirchen sandte, um die heil. Hostien, den Leib deS lebendige»Gottes in Beschlag zu nehmen, wir thun ihr kein Unrecht, wenn wir nicht glauben,daß sie nur ein wenig Brod angriff. Sie griff nicht diese sichtbare Zeichen an, son-dern die Kraft, die in ihnen verborgen ist. Und welches ist diese Kraft, wenn nichtdie, welche der Glaube uns gegeben hat, und welche aus einer Thätigkeit GolteSgegen uns kommt? Wenn es nicht Gott wäre, den ich am Altar emporhebe, wenneS nur Brod wäre, so brauchtet ihr nicht so viele Truppen, um es mir auS denHänden zu reißen.

bleibt noch die Tugend übrig. Hier besonders zeigt sich das Licht, dennwelches Recht kann man gegen die Tugend haben? Der Mensch ist für die Tugendgeboren, sie ist nicht mehr, als sein Recht und seine Pflicht. Gibt es Rechte gegendie Pflicht? Ich möchte demüthig, sanft und keusch seyn, wer hat ein Recht gegenDemuth, Sanftmuth, Keuschheit? Ich möchte die Kleider des Reichen ausziehen undmich aus Liebe in die des Armen hüllen, wer hat ein Recht gegen ehrbare und brü-derliche Kleidung? Ich will meine Habe verkaufen, und sie den duldenden GliedernChristi und der Menschheit austheilen, wer hat das Recht, eine Wache um meinHerz zu legen, das sich öffnet, und die Liebe zu proscribiren? Ja, wenn man daSerstemal, als wir das Evangelium verkündigten, uns hätte sagen können, wir sindMordbrenner, wir verwirren das Reich, und wollen eS stürzen, dann wäre die welt-liche Macht in ihrem Rechte gewesen, sich gegen uns zu schützen.Aber," sagteTertullian , »sucht in euern Gefängnissen nach, ob sich ein einziger Christ dort findet,der eines Verbrechens angeklagt ist. Die ihr dort eingesperret, sind nur einer Sacheangeklagt, den Namen Christi zu tragen. Und was wollt ihr von ihnen, um sie inFreiheit zu setzen? Daß sie zwischen zwei Finger ein wenig Weihrauch nehmen, undihn vor eine Bildsäule streuen. Also, schließt er, nicht wegen ihrer Verbrechen klagtihr sie an, sondern wegen ihrer Tugenden." Sagen wir es srei heraus, man kannüber die Wahrheit streiten, sie ist hier dem Streite der Menschen anheimgestellt, abernie über die Tugend. Die Tugend zeigt einen Charakter, der sie nicht in den Kampfmit der Ungerechtigkeit und Tyrannei bringt, und wenn das Christenthum nicht freiwäre wegen seiner Wahrheit, wäre es frei wegen seiner Tugend.

Ihr seht also, die Macht der Kirche ist nicht allein auf ein göttliches Rechtgegründet, sie ist nicht allein rechtmäßig wegen eines natürlichen Rechts, sondern sieist zuletzt nichts, als die Ausübung der menschlichen Freiheit selbst. Wer die Kircheangreift, greift unsere Freiheit an, ich sage nicht die politische und bürgerliche, sondernunsere moralische, greift uns in dem an, was uns zu Menschen macht. AIS ver-ständiges Wesen hat der Mensch das Recht, die Wahrheit kennen zu lernen und siemitzutheilen; als moralisches Wesen hat er das Recht, die Tugend zu üben und sieden Andern zu lehren; als religiöses Wesen hat er das Recht, mit Gott in Verbin-dung zu treten, und seine Erleuchtung und seine Gaben zu empfangen. Freiheit der