Preis in Augsburg für sich allein (ohneA Posizeitung)jährUch
I fl. I * kr. Durchdie Post kau» diesesWochenblatt nur vonAbonnenten der Post-zeitung bezogen werden,und erhöht sich derPreis nach Verhältnißder Entfernung.
Sonntags - Weiblatt
zur
Augsburger Postzeitung.
Wr 'sich allein, ohnedir A> »gSburger Post-zeitung, sind diese Blät-ter nur im Wege de«Buchhandels zu be-ziehen und kosten inganz Deutschland, derSchweiz u. s. w. jähr-lich nur I fl. »<»kroder I Tktr.
Neunter Jahrgang.
^ 3 .
S r. Januar
Rom. Der Conciliatore, ein in Florenz erscheinendes Blatt, bringtein Schreiben aus Gaeta, nach welchem man dem Papste drei verschiedeneVerhaltungSplane vorgeschlagen hatte. Der erste, welcher von ver retrogravenPartei ausging, sprach von Reaction und von österreichischer und neapolitani-scher Dazwischenkunft. Pius warf aber jede derartige Idee weit von sich undbezeugte ver Person, welche sie ihm mittheilte, seine Unzufriedenheit. Derzweite Plan, welcher durch einige Männer von höherer Einsicht ausgearbeitetwar, empfahl sich durch eine großartige Auffassung. Demnach sollte der Papsteinen Regenten für die weltlichen Angelegenheiten ernennen, der Zeir die Sorgeüberlassen, die wühlerischen Leidenschaften der Römer zu beschwichtigen, undunterdessen daS katholische Europa bereisen, und zwar Frankreich, Deutschland und Irland, um durch seine Gegenwart das katholische Princip neu zu kräf-tigen dort, wo es durch Schismen, Secten und Ketzereien untergraben wird.Darauf sollte der Papst ein großes europäisches Concilium zusammenberufenund in demselben einen feierlichen Act des Friedens und der Eintracht zwischenallen abweichenden Meinungen herstellen. Pius hat das Edle und Großartigedieses Plans gelobt, fand es aber zu utopisch für die gegenwärtigen ZuständeEuropa'S und betrachtete es als unausführbar auf Grund der Opposition, aufwelche dieser Plan von Seiten ver Regierungen stoßen dürfte. Der dritte Planendlich, welcher von den bei dem Papste resicirenden Diplomaten ausgeht,besteht darin, daß der Papst sich nach irgend einer Stuct seines Gebietes —sey es Civitavecchia, Bologna oder Ancona — begeben solle, um dort Unter-handlungen zu eröffnen, welche geeignet seyn dürften, die politischen Parteienzu Ideen der gesetzmäßigen Ordnung und der Versöhnung zurückzuführen. Manfügt hinzu, daßPiuS, als man auf eine Entscheidung drang, mit sanfter Hei-terkeit antwortete: „Die Thorheit der Römer dauert »och immer; ich will dieZeit abwarten, wo die Finsterniß ihrer Vernunft vorüber seyn wird."
Memorandum
von Seite der Kirchenprovinz des Erzherzogtums Oester-reich an die österreichische Reichsversammlung.
Hohe Reichsversammlung.
Der öffentlich bekannt gemachte Entwurf der Grundrechte der öster-reichische» Constilution muß die Aufmerksamkeir jedes Staatsbürgers aufsich ziehen, und die unterfertigten Bischöfe des EczherzogthumS Oesterreichob und unter der Enns sind nicht nur durch die pflichlmäßigc Theilnahmean dem Wohls des Staates, sondern auch durch das ihnen von Gott ver-liehene Amt verpflichtet, der hohen Reichsversammlung, welche diesen Ent-wurf berathen und über denselben einen Beschluß fassen wird, ihre Bemer-kungen, Besorgnisse und Wünsche in Ehrfurcht vorzulegen.
Jede Staatsvcrfassung bedarf zu ihrer Wirksamkeit und Dauer nachunserer innigsten Ueberzeugung einer religiösen Grundlage. Nur eine höheremoralische und religiöse Sanction gibt den Gesetzen innere Kraft und sichertdie Befolgung auch in jenen Fällen, in welchen äußere Gewalt dieselbenicht bewirken kann Eine Slaatsverfassung, die bloß auf physische Gewaltgegründet wird, wird nur zu leicht durch physische Gewalt zertrümmert.
Die Geschichte aller Zeiten und Völker lehret uns, daß alle StaatS-versassungcn eine Religion zur Basis hatten, und die einzelnen mißlungenenVersuche neuester Zeit, einen Staat ohne Religion zu gründen, bewiesendie Nothwendigkeit einer religiösen Grundlage. — Nicht nnr Robespierrefand sich veranlasset, daS Daseyn Gottes zu proclamiren, sondern ganzFrankreich sah sich bemüssiget, die Religion der Mehrheit des Volkes alsStaatsreligion anzuerkennen.
! Diese unterfertigten Bischöfe, welche von' der Uncntbehrlichkeit einerReligion alö Grundlage des StaatcS innigst überzeugt sind, mußte» daher!über den 8- 16 der Grundrechte erstaunen, in dem cS heißt: „EineiStaatSkirche gibt eS nicht." Sie können ungeachtet längerer Uebcr-ckegung den Sinn dieser Worte weder deutlich, noch bestimmt auffassen,müssen aber in jedem Falle Folgendes bemerken.
j Wenn dieser Satz in dem Sinne verstanden wird, daß die StaatS-chcgierung keine Religionsgesellschaft gründen, ordnen und regie-ren will, sondern jeder ihre Selbstständigkeit gestaltet, so würde dieses den! Freiheiten und den Rechten der katholischen Kirche nicht entgegenstehen.
Wenn man aber mit diesen Worten sagen will: „Der Staat nimmtkeine Kenntniß von irgend einer Neligwn, er schützet und unterstützet^keine derselben," so ist die Ausführung nicht möglich; denn die einzel-nen Glieder des SlaateS werden sich doch zu einer Religion bekennen undjene Religion, zu welcher sich der größere Theil deS Volkes bekennet, wirddie Religion des StaateS sey». Da die Glieder des hohen ReichstagesRepräsentanten deS Volkes sind, so wird her Reichstag selbst jene Religionals Religion deS StaateS anerkennen müssen, zu welcher die Mehrheit deS! Volkes sich bekennet.
! Will man mit diesen Worten aber sagen, daß die Regierung jedeReligion auf gleiche Art schützet und unterstützet, so würde sie ihr eige«
! neS Werk, welches sie erbauet, selbst zerstöre», indem sie die-entgegenge-setzten Lehren und Maximen unterstützet und dem Pantheismus eben so,wie dem Katholicismus ihre Hand bietet.
DaS Verhältniß eines jeden Staates zu irgend einer Kirche wirddurch die drei Worte: Duldung — Schutz — Unterstützung —bezeichnet. Die Unterzeichneten sind von jeder Art Unduldsamkeit oderVerfolgung gegen Menschen eines anderen Glaubens weit entfernt. Sieerkennen die bürgerliche Duldung alö eine heilige Pflicht und werden »achder Lehre des göttlichen Stifters ihrer Religion dieselbe unter den Gläu-bigen zu verbreiten und zu erhallen suchen. Sie wissen, daß der Glaubenicht durch Furcht und Zwang, sondern nur durch innere Gründe bewirketwerden kann, und daß cS eine heilige Pflicht ist, auch diejenigen zu liebe»,die eines anderen Glaubens sind; aber sie kennen auch den Unterschiedzwischen Toleranz und I n d i fferentis m n S. Indem sie die erstereals heilige Pflicht anerkennen, müssen sie letzteren als den Tod jeder Re-ligiösität ansehen und verwerfen.
Wenn die hohe Reichsversammlung daher die äußere bürgerlicheDuldung anderer Religionen alö ein Grundrecht der künftigen ConstilutiondeS Reiches auSspricht, so bitten sie Dieselbe, versichert zu seyn, daß dieBischöfe der katholischen Kirche diesen Beschluß thätig unterstützen und Liebeund Duldung eifrig befördern werten.
Wenn die hohe Reichsversammlung aber die Worte: „Eine StaatS-kirche gibt es nicht," — dahin erkläret, daß die katholische Kirche , zu dersich die größte Zahl der Einwohner der Monarchie bekennet, in Zukunftkeinen Schutz, keine Unterstützung, oder nur jenen Schutz, nur jeneUnterstützung erhalten soll, der auch den entgegengesetzten Lehren zu Theilwird, so werden alle Glieder der katholischen Kirche mit tiefer Wehmuthdiesen Beschluß vernehmen, nicht sowohl, weil sie den Untergang der Kirche,die von Jesu auf einem Felsen gegründet durch Gottes Schutz und Segenerhalten werden wird, befürchten, sondern weil die äußere Wirksamkeit derKirche durch Entziehung der äußeren Unterstützung gelähmet und geschwächetwerden wird.
Die katholische Kirche erkennet dankbar den Schutz und die Unter-stützung, welche die Regenten Oesterreichs durch viele Jahrhunderte ihrgegeben haben. Sie wird bedauern, dieser Unterstützung entbehren zumüssen, aber sie findet ihre Beruhigung in den Worten Jesu Christi , daßSein Reich dauern wird bis an LaS Ende der Welt.