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Die katholische Kirche ist verpflichtet, ihre durch die Taufe aufgenominellen Glieder ohne Rücksicht deS Alters derselben zu beleh-ren, zu leiten, zu warnen und zu bessern. Sie kann daher deS leitendenEinflusses sich nicht einschlagen. Will man den Religionsunterricht vonden öffentlichen Lehranstalten ausschließen, so würde man ganz vergessen,daß der Zweck des Jugendunterrichtes nicht allein in Beibringung gewisserKenntnisse oder Kunstfertigkeiten, sondern in der Bildung deS Herzensbestehet; daß dem Staate mit bloß seientifisch gebildeten Verstandesmenschenwenig geuützet seyn wird, wenn diese nicht zugleich religiös gesinnte undgewissenhafte Menschen sind. Will man die Jugend der Aufsicht und Leitung des Klerus entziehen, den Priestern verbieten, die Jugend vor irrigenGrundsätzen, falschen Lehre», historischen Dichtungen und dgl. zu warnen,die in öffentlichen Lehranstalten vorgetragen werden?
Wenn dieses nicht bezweckt wird, so werden die Religionölehrer all-zeit einen leitenden Einfluß haben.
Jeder, der nur etwas vom Schulwesen kennet, weiß, daß die religiöse Denk- und Gesinnungsart der Lehrer bloß weltlicherGegenstände, nicht nur jener der Geschichte, der Philosophie, sondern auchder Naturlehre, der Technik, der Mathematik auf thr>.n Borirag, ihreDarstellung Einfluß nimmt. Da eS nun ftdem Lehrer frei stehet, seinerreligiösen Ueberzeugung zu folge», so würde ihnen der verderblichste Einfluß auf die Religiösität der katholischen Kinder gestattet seyn, indessen denPriestern der katholischen Kirche jeder Einfluß in den Schulen verbotenwäre. Die religiöse Bildung der Menschen, also auch der Jugend, kannnicht auf ein eine Stunden oder Orte beschränket werden; der Kirche kanndaher die Uebcrwachung, Warnung, Belehrung, Ermunterung, Besserungihrer Glieder nie und nirgends untersagt werden. Der Staat selbst mußwünschen, daß die Kirche diese ihre Pflicht zu seinem eigenen Wohleeifrig erfülle.
Man scheint in unseren Tagen den wohlthätigen Einfluß ganz zuvergessen, welchen die katholische Kirche auf den Zustand der Volksbildungund der Wissenschaft genommen hat. Jeder, der die Geschichte der ver-flossenen Zeilen kennet, weiß, daß Europa seine Cultur dem Klerus derkatholischen Kirche zu danken hat; daß die Volksschulen in den Münsternund Klöstern entstanden stich; daß die höheren Wissenschaften in den Zeitender Rohhcit nur von den. Gliedern deS katholischen Klerus erhalten undgepflegt worden sind. Nickt nur in den verflossenen Jahrhunderten, son-dern auch in der jüngsten Zeit haben die Seelsorger die Bildung deS Vol-kes in den Schulen mit großem Eifer zu befördern gesucht. Sie habennicht durch Neuerungen zu glänzen, nicht durch Schaustücke Auffthen zumachen gesucht, aber sie haben daS Nützliche und Nothwendige zu lehrensich eifrig bemühet. Jeder, der den Zustand der Volksschulen vor fünfzig Jahren, also in jener Zeit kennet, in welcher die Aufsicht und Leitungdes VolkSschulweftnS den vom Staate angestellten Schulcommissären undReferenten anvertrauet war, wird, wenn er billig ist, sagen müssen, daßdaS Volksschulwesen unter der Aufsicht und Leitung des Klerus nicht nurnichts verloren, sondern viel gewonnen hat. Der Klerus hat sich wirk-lichen Verbesserungen nie entgegengestellet, im Gegentheile würde er mancheVerbesserung vorgenommen hatun, wenn er nicht durch höhere Behördengehindert gewesen wäre. — Sucht nach Unabhängigkeit, Scheue vor dernahen fortwährenden Aufsicht, der Wunsch, Aufsehen zu machen, und dieHoffnung auf gut besoldete Directions-Aemter sind die Quellen deS RufeSmancher Menschen nach Abänderung der bis jetzt bestandenen Organtsirung.
Der Gedanke, die unmittelbare Leitung des Volksschulwesens einzel-nen Gemeindegliedern anzuvertrauen, ist keineswegs ganz neu; denn auchin der gegenwärtigen Schulverfassung bestehet für jede Sckule ein auS derGemeinde gewählter OrtSschulaufseher. Wie wenig diese OrtSschulaussehermit Ausnahme einzelner daS Beste der Schule beförderten, lehret die Er-fahrung. In der Einwirkung der Seelsorge fanden die braven Lehrer Schutz,Ermunterung und Unterstützung; die Eltern Aufmunterung zum Schulbesucheihrer Kinder; die Kinder liebevolle Belehrung und Leitung, ohne zu erwäh-nen der materiellen Unterstützungen, welche Lehrer und Kinder, die inNoth waren, von den Pfarrern erhielten. Alle diese Vortheile werden ver-loren seyn, wenn die Volksschulen der Aufsicht und Leitung deS Klerusentzogen werden.
Die Bischöfe, denen daS VolkSschulwesen stets am Herzen lag undliegen wird, wünschen, daß die Bildung der Jugend, wenn die Schulender Aufsicht und Leitung deS Klerus entzogen werden sollten, wirklichgewinnen möge; aber sie fürchten daS Gegentheil und glauben, daß dieErfahrung bald, aber zu spät, die Menschen eines Andern belehren wirb.Sie müssen in jedem Falle dem katholischen Klerus jenen Einfluß auf dieJugend sichern, den JesuS ihnen zur Pflicht machte, da er sprach: „Lassetdie Kleinen zu mir kommen, denn diesen ist daS Himmelreich."
Auf den z. 20 der Grundrechte gründen die unterfertigten Bischöfe
die Hoffnung, daß durch ein zweckmäßiges und hinreichendesPreßgesetz den Verunglimpfungen und Schmähungen derkatholischen Kirche endlich werden - Schranken gesetzct werden. Wenn esjedem leichtsinnigen oder böse gesinnten Scribler freistehet, die heiligstenLehren und Gebräuche lächerlich zu machen und mit Kvth zu bewerfen, diePriester der Religion durch die schändlichsten Lügen und Verleumdungenherabzuwürdigen, verdächtig oder verhaßt zu machen, so wird das WirkendeS Priesters zerstöret und die Religion deS Volkes untergraben. ES istfür den Staat selbst von größter Wichtigkeit, daß dieses nicht geschehe.ES kann vielleicht bald eine Zeit kommen, in der man daS Unzureichendeder physischen und politischen Autorität erkennen und an die Gottesfurchtund Gewissenhaftigkeit der Menschen zu appelliren sich bewogen finden wird.Dann wird man die Mitwirkung deS Klerus wünschen und bedauern, dieAchtung und das Vertrauen des Volkes zu demselben untergraben zu haben.
Die unterzeichneten Bischöfe, denen daS Wohl des StaatcS nicktweniger, als jenes der katholischen Kirche am Herzen lieget, wünschensehnlich, daß eine vollkommene Harmonie und ein gemeinsames Zusammen-wirken beider Gewalten begründet und erhallen werde»! Beide können undwerden zum zeitlichen und ewige» Heile der Menschen dienen, wenn siesich wechselseitig unterstützen; wenn feine derselben sich Eingriffe in dieSphäre der andern erlaubet; wenn jede die Rechte der andern achtet undschützet. Sie erklären feierlich, daß sie als treue Staatsbürger das WohldeS Staates befördern und die Rechte deS StaateS heilig achten werden;aber es ist Pflicht ihres Amtes und ihres Gewissens, die Freiheitenund Rechte der katholischen Kirche zu sichern, Uebergriffe und Be-schränkungen von Seite deS StaateS hintanzuhalten und um jene Un-terstützung zu bitten, die das wahre Interesse deS StaateS und die gedeih-liche Wirksamkeit der Kirche fordern.
Indem sie im Namen deS Episkopates der katholischen Kirche imErzher,ogthume Oesterreich ob und unter der Enns diese ihre Bemerkungen,Besorgnisse und Wünsche nach ruhiger und reifer Ueberlegung der hohenReichsversammlnng ehrfurchtsvoll vorlegen, bitten und hoffen sie, die hoheReichsversammlung wird diese Aeußerung als einen Beweis der pflicht-mäßigen Sorgfalt für daö Wohl der Gläubigen, und deS Vertrauens zuder Einsicht und dem guten Willen der Vertreter deS Volkes annehmenund der Aufmerksamkeit nicht unwürdig achten.
Vincenz Eduard, Fürsterzbischof von Wien . — Gregor, Bischof vonLinz . — Anton, Bischof von St. Pölien.
Heranbildung von Missionären aus dem SäcularklernS
-j- Regensburg. Unser hochwürdigster Herr Bischof hat in Betreffder Heranbildung von weltlichen Priestern zu Missionen für daS katholischeVolk folgenden Hirtenbrief erlassen: Wir Valentin, durch göttlicheErbarmung und ceS heiligen apostolischen Stuhles Gnade Bischof vonRegenSburg , entbieten der gesummten Geistlichkeit des BiSthumS RegenS-burg unsern Gruß und Segen im Herrn.
Die hochwurdigsten Erzbischöfe und Bischöfe DeulschlandS haben inihren Berathungen zu Würzburg vielfach die Ueberzeugung ausgesprochen,daß in unserer Zeit geistliche Erercitien für den Klerus und Missionen fürdaS katholische Volk nicht nur sehr heilsam, sondern in manchen Gegendendes deutschen Vaterlandes auch nothwendig seyen. Da eS aber gerathenerschien, den Zeitumstänven auch hierin Rechnung zu tragen, so wurde fasteinmüthig der Wunsch geäußert, eS möchten Säcular-Priester für diese-segensvolle Geschäft ausgewählt und gehörig vorbereitet werden, damit siedann nicht bloß in der eigenen, sondern auf Verlangen der Bischöfe auchin andern Diöcesen Deutschlands dieser apostolischen Thätigkeit sich wid-men könnten.
Was in Würzburg als Bedürfniß der Zeit anerkannt worden, wollenWir im Vertrauen auf GotteS Beistand i»S Werk zu setzen versuchen.Wir lassen deßhalb vor Allem an Unsere SeelsorgS Priester die Einladungergehen. eS mögen diejenigen auS ihnen, welche für diese apostolischeWirksamkeit Beruf und Neigung in sich finden, UnS ihre Erklärung hier-über in Bälde schriftlich mittheilen.
Damit sie aber bei der Prüfung ihrer selbst die nöthigen AnhaltS-puncte haben, geben Wir vorläufig folgende Bestimmungen an:
1. Diejenigen SeelsorgS-Priester, welche sich erklären, daß sie nebender gewöhnlichen Seelsorge auch der bezeichneten Thätigkeit sich widmenwollen, müssen sich vor Allem va,u vorbereiten, d. h. sie müssen längereoder kürzere Zeit auS der ordentlichen Seelsorge treten und in irgend einemHause unter entsprechender Leitung dem Studium der Theologie, der AScese