Ausgabe 
9 (25.2.1849) 8
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Nennter- Jahrgang. 1^2 8

SS. 184S.

Hermann von Dteari,

durch Gottcö und des heiligen apostolischen Stuhles Gnade Erzbischof vonFreiburg, dem hochwürdigen Klerus seiner Erzdiöcese Gruß und Friedenin Christo, unserm Herrn!

Hochwürdige Brüder im Herrn! Aus dem Hirtenschrciben, daS diezu Würzburg versammelten Erzbischöfe und Bischöfe an den gesummtenhochwürdigen Klerus ihrer Diöcesen am 15. November v. Js. erlassenhaben, habet Ihr bereits ersehen, daß die Oderhirten Deutschlands zurWiederherstellung der von der Kirche vorgeschriebenen Diöcesansynodensich die Hände gereichet. Die Bischöfe haben cS erkannt, baß durch diefreiere Lage, in welche die Kirche durch die neuesten Zeitereignisse gekom-men, eS möglich geworden, daS alte ehrwürdige Institut der Diöcesan-Synoden wieder inS Leben zu rufen, in der Art und Weise, wie es inder Kirche von Alters her bestanden, und wie die frömmsten underleuchtetsten Vorsteher der Kirche zum unaussprechlichen Heil und From-men ihres Klerus und ihrer Heerben angewendet; sie haben es erkannt,daß der lebendige Contact Leö Bischofs mit seinem Kleruö in Diöcesan-Synoden das Band der Liebe und Einigkeit zwischen beiden fester und inni-ger knüpfe, und daß durch diesen lebendigen Contact deS Vaters mit seinenin Christo innig geliebten Söhnen der Eifer und die Begeisterung für den-'heiligen Glauben, für die christliche Sitte, für das Heil der Seelen mehrangefacht, gesteigert und geträsliger werve, als es durch d>- seitherig-»,mehr bureankralischen Verkehr zwischen Oderhirten und Hirten geschehen?-

So wird denn, hochwürdige Brüder und Priester der ErzdiöceseFreiburg, auch Uns bald die hohe Freude zu Theil, Euch um U»S inEinheit und Liebe zu versammeln. Wir gedenken, so Gott Gnade verleihtund Tage des Friedens, im nächsten Fiübjahr Unsere Suffragane zu einerProvincialsynode zu rufen, und mit der Hilfe deS Allerhöchsten werden Wirsofort im Verlaufe des Jahres die Diöcesansynode feiern.

Indem Ww Euch, hochwürdige Brüder! dieses mittheilen, könnenWir nicht umhin, vorläufig die kirchlichen Grundsätze, die bei der Abhal-tung der Diöcesansynoden von den Bischöfen beobachtet werden müssen, inKürze darzulegen, da seit vielen Jahren bei dem oft ungestümenBegehren der Synoden häufig Ansichten und Wünsche sich geltend machenwollten, die außerhalb dem Kreise der kirchlichen Bestimmungen liegen,und daher auch für UnS nie als maaßgebend erscheine» können.

Wir halten es vor Allem für nothwendig, den kirchlichen Begriff' einer Diöcesansynode festzustellen.

Wenn Wir die in dem berühmten Werk deS Papstes Bencdict XIV.äo 8xnoc!o clioLCLsona niedergelegten Bestimmungen zusammenfassen, soerscheint die Diöcesansynode^ alsdie von dem Diöcesan-Bischofeoder von dem durch diesen Beauftragten rechtmäßig zusammengerufene Ver-sammlung von Priestern, Klerikern, und den dazu Verpflichteten der Diä-rese zur Festsetzung und Bekanntmachung derjenigen Anordnungen, Bestim-mungen und Vorschriften, welche der Bischof zur Erhaltung, Beförderungund Herstellung der kirchlichen Disciplin, als zur Heilung, Zurechtweisungoder Bestrafung der Gebrechen, Vergehen und Verbrechen, zur Beförderungder christlichen Sitte, zur Belehrung der Unwissenden unter seinem Klerusund Volk als nützlich und nothwendig anerkennt, und in der auch die vonder Provincialsynode erlassenen Decrete zur Befolgung und Beachtungpublicirt werden." ^

1) 8. llonc. I'rict. 8oss. XXIV. csp. 2 cko rek.

2) Lk. lib. I, csp. I, §. 4 (8)-uociu8 üioecessua liisce verbis clescribitur:Iwgilims congregalio ab Lpiseopo eoaeta ex presb^teris et LIericis suao clioe-cesis, aliisve, qui acl eam seceUere tenentur, in gua cle bis, guae curae pasto-rsli incumbunt, agenclnm et üeliberguäum est), und bcs. lib. Vl. cap. I, §. Iet 4 (die Stelle folgt weiter nuten).

Sehet, gclicbteste Brüder in Christo! das ist der kirchliche Begriffein.^Diöcesansynode. Nur eine solche wünscht die katholische Kirche , nureine nach den Bestimmungen der Kirche gehandhabte wollen und werdenWir feiern, denn zum Gehorsam gegen die Kirche sind Wir durch Eid undGewissen gebunden Nur solche Synoden haben jenen Nutzen, den Vene«dict XIV. im oben erwähnten Werke ') mit so viel Wärme schildert..In den Synoden wird," so sagt eine Cölner Piovincialsynode von»Jahr 1549 bei Gelegenheit deS Beschlusses, die Diöcesansynoden wiederinS Leben zu rufen,die Einheit wieder hergestellt, da bestrebt mansich, den Körper in seiner Unversehrtheit zu erhalten; wo das, was beider Visitation nicht erzweckt wurde, durch gemeinschaftliche Bestrebungenerzielt wird; wo über das Haupt und die Glieder, über den Glauben undFrömmigkeit, über die Religion und den Gottesdienst, über die Sitten undcte Zucht, über den Gehorsam, über Alles, was für ein gutes christlichesLeben nützlich oder nothwendig ist, gehandelt und festgesetzt wird, so daßin aller Wahrheit gesagt werden kann: das Heil der Kirche, der Schreckenihrer Feinde, oie Stützen des katholischen Glaubens sind die Synoden, dieman mit Recht die Nerven deS kirchlichen Lebenö nennen könnte. Denndurch Vernacbläßignng der Synoden zerfällt die kirchliche Ordnung, wiewenn der menschliche Körper von den Nerven abgelöst wird."Mir,"s-gt ein berühmter Bischof von Verona ,pflegt kein Tag angenehmer zus,y-., alö der Tag der Synode, keiner, der bei den großen Beschwerden,Ze^ mein Amt mit sich führet, meine Seele mehr tröstet und erquickt.-Denn an viesei» Tage glaube ich meine Augen, meine Ohren, meineHände, meine Füße zu sehen." Benedict XIV. bemerkt, um den Nutzender Diöcesansynoden kennen zu lernen, dürfe man nur die Acten derselbendurchsehen, namentlich derjenigen, welche der heilige Karl BorromäuS in Mailand gehalten; man werde sehen, daß hier Decrete von der höchstenWeisheit und Klugheit zu finden, für Ort und Zeit wohl berechnet, undgeeignet, die Kleriker in ihrer Pflicht zu erhalten und die verdorbenenSitten deS Volkes zu bessern, so daß man die Diöcesansynoden anerkennenmüsse als eine kräftige Stütze, die in einer Diöccse schwankende Disciplinaufrecht zu halten.

Wenn Wir den kirchlichen Begriff der Diöcesansynoden, und daS,was über deren Nutzen gesagt wurde, scharf inS Auge fassen, so erschei-nen viele Ansichten, die man sich in neuerer Zeit von ihnen gebildet, alsvöllig irrige.

Keineswegs nämlich treten die Diöcesansynoden in das kirchliche Leben,wie die Landtage oder die constiluirenden Versammlungen in das politische.Keineswegs wird durch sie der Episkopat in seinen von Gott ihm verliehe-nen Rechten und schweren Pflichten, die Kirche zu regieren ^), beschränktund beeinträchtigt, keineswegs wird durch sie eine sogenannte Repräsen«taliv-Negierung in die Kirche eingeführt. Die Bischöfe haben juro clivinoihre Gewalt und könnten sie, ohne aus der Gemeinschaft der katholischenKirche zu fallen, keineswegs theilen mit sogenannten Repräsentanten deSKleruö und des Volkes, als welche man hin und wieder die auf derSynode Versammelten betrachten will. Der weltliche Fürst, dessen Gewalt«sphäre nicht unmittelbar durch die göttliche Offenbarung bezeichnet ist, kannwohl seine Gewalt theilen mit den Vertretern seines Volkes; nicht aberder Bischof. Bei allen, noch so tief eingreifenden Veränderungen derpolitischen Verhältnisse und Verfassungen bleibt die Kirche fest und unan-getastet stehen, die Hierarchie kann keineswegs, so lange man in der Ge-meinschaft der katholischen Kirche bleiben will, umgestürzt werden. Undso erscheint auch bei der Berufung und Abhaltung der Dyöcesansynovender Bischof immerhin als der Inhaber und Träger der Jurisdiktion, von

1) lud. I, cop. 2.

2) ^.ct. XX, 26. Lone. Iricl. 8es5. XXIII, csp. 4 cke 8scr. Oreiin.