Ausgabe 
9 (15.4.1849) 15
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soren an den zu den Seminarien gehörigen niedern und Hähern Lehranstal-ten streitig macht; daß man ihnen endlich auf die Ernennung der Profes-soren der Theologie an der Universität keinerlei Einfluß gestattet.

Nicht im Sinne desselben Artikels des ConcordateS ist eS ferner, daßdie Regierung sich nicht bloß die ausschließliche Leitung der Schulen vor-behält, sondern auch durch ihre Organe (gleichviel ob geistlich oder weltlich)das Urtheil und die Verfügungen bezüglich des Religionsunterrichtes sichaneignet.

2) ES ist eine Verletzung des ConcordateS und der durch dasselbegewährleisteten kirchlichen Freiheit, wenn der Staat durch eine einseitige,gegen Art. XVIll. (s. o.) deS ConcordateS verstoßende und offenbar irrige keinem anderen ReligionSbekenncr vorenthalten will, und daß sie jene,Interpretation dem Art. VII. den Sinn leihen will, als ob die Zahl der ^ geistigen Kampfvd-n sie mit den ibr gegenüberstehenden Parteien zu fühzu errichtenden Kloster von ihm zu bestimmen und zu beschränken sey, wäh^ren hat, nur 'siiit geistigen Waffen, nicht aber durch StaatSzwang undrend dieser Artikel lediglich den Zweck hatte, dem Staate zur geringer^ Privilegien zu entscheiden denkt. Da aber, wo sie sich mit andern Con-Sühne für daS große verschlungene Klostergut die Dotation einiger! fesstonen auf dem Gebete des äußerlichen Lebens berührt, wie z. B. beiKlöster zur Pflicht zu machen, ohne die kirchliche Freiheit der Errichtung ^ den Fragen über Simullanrecht u. s. w., ist, wie die Erfthrung gelehrtvon Klöstern durch andere Mittel irgend hemmen zu wollen. ES ist eine hat, die Staatseinmischung von stetem Unsegen für beide Theile begleitet,Verletzung der kirchlichen Freiheit, die heute auf Grund des allgemein die sich wohl am besten befinden werden, wenn der geistliche Inhalt solchergewährten Associationsrechtes gefordert werden muß, wenn der Staat, wie Fragen auf dem geistlichen Gebiete erledigt, daS bürgerliche Recht aber vondieß zur tiefsten Kränkung aller mit diesem Institute näher bekannten guten dem Nichts, nicht von der Administration entschieden wird.

Katholiken bei der Kongregation der Redemptoristen geschehen ist, ohne

gegenüber entschieden geltend gemacht worden sind, beruhen auf dem unterdem Vorwande der Gewissensfreiheit gegebenen, in der That aber dieHemmung jedes kirchlichen Lebens erzielenden ReligionSedict. Die Katho-liken Bayerns müssen daher mit allen übrigen, wahre religiöse Freiheitwünschenden Angehörigen anderer Konfessionen, die gänzliche Abolitiondieses neben dem Concordate durchaus nicht zu Recht bestehenden Gesetzesund aller daraus fließenden Verordnungen fordern; bis dieß nicht geschehenseyn wird, ist ein gedeihliches Verständniß von Staat und Kirche unmöglich.

Schließlich muß zur Abwehr von Mißverständnissen noch bemerktwerden, Laß die Katholische Kirche alle jene Freiheiten, die sie selbst begehrt,

jenen

Recht und Untersuchung, ohne daS Gutachten der Bischöfe zuhören oder ihre Reclamationen zu achten, bestehende Klöster auflöst, Lan-deskinder, wenn sie ihrem Ordensgelübde treu bleiben wollen, in dieVerbannung schickt, und wenn alles dieß nicht etwa auf vorliegendesiaatsgefährliche Verbrechen, sondern auf daS dem Staate gar nichtzustehende Urtheil über die geistliche Wirksamkeit eines Ordensbegründet wird.

Es ist ein willkürlicher Eingriff in die Rechte der Kirche und in dieGewissensfreiheit der Einzelnen, wenn der Staat gegen die bestehendenkanonischen Gesetze, namentlich deS Conciliums von Trient , Verfügungenüber Zeit, Dauer und Wesen der OrdenSgelübde erläßt und sich in dieheiligsten Gewissensangelegenheiten einmischt.

3) Es ist eine offenbare Verletzung deS Art. VIII. deS ConcordateS,daß der Staat sich das oberste Verfügungsrecht über das Kirchengut arro-girt, nach seinem Gutdünken über kirchliche Einkünfte (Rentenüberschüsse)verfügt, die Erwerbung neuen Vermögens durch Amortisations- und sonstigeGesetze beschränkt, die Kirche, wie dieß durch das ohne Zustimmung desheiligen Stuhles erlassene Gesetz über Ablösung geschehen ist, aufs Empfind-lichste in ihrem Vermögen verringert und den Bischöfen die ihnen durchkanonische Gesetze gesicherte oberste Leitung deö gesummten Kirchenvermögensihrer Diöcesen vorenthält.

4) Es ist eine Beschränkung der durch Art. XI. des ConcordateSden Bischöfen gesicherten freien Cvllalionsrechte, daß ein von der Regierungausgehender und von ihr geleiteter PfarrconcurS über die Befähigung zumPfarramte entscheidet und die Bischöfe solchen, welche diesen ConcurS nichtgemacht haben, keine Pfründe verleihen sollen; ferner daß sich der Staatdie Einweisung in die Pfründebezüge vorbehält.

5) ES ist eine große Verletzung der kirchlichen Freiheit und deSArt. XII. des ConcordateS, wenn der Versuch gemacht wurde, den welt-lichen Einfluß selbst ik das Gramen pro geminsrio einzudrängen. Der-selbe Artikel deS ConcordateS wurde und wird verletzt durch die Einmischungin die kanonischen Processe gegen Geistliche, durch die Zulassung desreeursus all prineipem und die Abhängigmachung der Wirksamkeit reingeist-licher Sentenzen von einer Staatsgenehmigung. Derselbe Art. XU. wirdferner verletzt durch die biö auf die neueste Zeit trotz aller Reclamationendes Episkopats fortgesetzte Festhaltung des PlacetS, welche freilich durch dieAufhebung der Censur factisch unmöglich wird. Endlich ist eS ein Eingriffin die kirchliche Freiheit und in die durch Artikel XU. garantirten Rechteder Bischöfe, wenn außerordentliche Andachten, geistliche Uebungen, Mis-sionen, Wallfahrten, Bruderschaften und Bündnisse u. s. w. voneiner Staatsgenehmigung abhängig gemacht werden, und wenn der Staat,welcher gezwungen wurde, politische Volksversammlungen, Associationenu. s. w. ungehindert geschehe» zu lassen, nur noch die katholische Kirche in der freien Entfaltung ihres religiösen Lebens auf die drückendste Weisehemmt.

6) Der Artikel XVI. des ConcordateS wird noch heute vielfach da-durch verletzt, daß eine Reihe aus älterer Zeit herrührender und dem Con-cordate geradezu widersprechender Verordnungen zur Grundlage neuer Mini-sierial- und RegierungScntschließungen gemacht werden.

Alle hier aufgezählten und mancherlei andere, mehr auf'S Einzelnesich beziehende, seit dreißig Jahren tief empfundene Beschwerden der Katho-liken, die, so weit sie zur Kenntniß deS heiligen Stuhles gekommen sind,auch von dort aus als Verletzungen des ConcordateS der Staat-regierung

Adresse an Seine Heiligkeit Pin- LX.

Der Münchener Hauptverein für constitutionclle Monarchie und reli-giöse Freiheit hat jüngst eine (von Hrn. Professor Ilr. Haneberg verfaßte)Adresse an Se. Heiligkeit beschlossen, welche in der Uebersetzung also lautet:

Heiltzer Vater! Die Leiden und Gefahren Eurer Päpstlichen Heilig-keit erfülleif die Katholiken BayernS mit Trauer und tiefem Schmerz.Wie sehr auch die Eile, womit sich die Verhängnisse in unsern Tagendrängen, unser Gefühl für alle andere Dinge abstumpfen mag, dieSchicksale, welche unsern geliebten Oberhirten berühren, rufen immer grö-ßere und bewegtere Theilnahme hervor. Wie bange wurde unS um dieFreiheit und das Leben unseres innigst geliebten Oberhirten, als wir vondem wachsenden Undanke der mit so vieler Güte überhäuften Römer hör-ten; wie freuten wir unS, die geheiligte Person des Statthalters Christiin Sicherheit zu wissen, wie freudig schlug unS das Herz, als wir vernah-men, daß dem bayeruchen Gesandten durch die Vorsehung die Gnade zuTheil ward, bey Deiner Rettung die gläubige Liebe der Bayern zu demheiligen Stuhle zu vertreten! Doch dürfen wir u»S noch immer nicht beru-higen; wissen wir ja, daß dem erhabenen Haupte der katholischen Kirche Sorgen der schwersten Art in die Fremde gefolgt sind. Welcker Kummermag auf Ew. Päpstlichen Heiligkeit insbesondere um der Kirchen RomSwillen lasten, und gerade jetzt um diese österliche Zeit! Sonst feierte derHohepriester der katholischen Kirche auf dem Altare der uralten BasilikadeS Laterans am grünen Donnerstage daS heiligste Opfer; Heuer ist eSanders. Die Gräber der Apostel sind vom kirchcnräuberischen Aufruhrumlärmt; Rom , sonst gleichsam nur Ein Gotteshaus, ist vom Gräuel derVerwüstung geschändet. O dürfte das Bayerland dem Statthalter Christieine Zuflucht anbieten! Freilich, freilich sind wir selbst nicht ohne Kampfund Gefahr. Wohl blieben wir bisher von Krieg unv Aufruhr verschont;aber täglich ersehen wir, wie der christliche Glaube gelästert und verhöhntwird. Wir möchten mit dem hl. Sänger (Ps. 119) sagen:Wir wohnenneben Jenen, welche den Frieden hassen; mögen wir auch den Friedensuchen: sobald wir reden, führen sie ungerechten Krieg wider unS."Doch was immer kommen möge, wir verzagen nicht; wir vertrauen aufGott und sind durch die starken Bande deS Glaubens und Gehorsams mitdir, heiliger Vater vereint, in welchem wir Seinen Stellvertreter verehren.Und täglich wollen wir durch inständiges Gebet für Dein Wohl diesesheilige Band immer mehr zu befestigen suchen. Das ist unser Trost, daSder feste Grund unserer Hoffnungen, daß wir unter Deiner Leitung Christofolgen dürfen, daß wir durch Dich zu jener Kirche gehören, welche vonder Macht der Finsterniß zwar bekämpft, aber nicht überwunden werdenkann. Daß wir nicht bloß dem Namen nach, sondern in Wahrheit undfür den Himmel dieser Kirche angehören, dafür erflehen wir unS den apo-stolischen Segen. In tiefster Ehrfurcht Ew. Päpstlichen Heiligkeit gehor-samsten Söhne. (Folgen die Unterschriften.)"

PiuSvereine.

Köln, 6. März. Der Verein PiuS IX. zu Köln hat analle zur Wahrung der Interessen der katholischen Kirche gestifteten Vereine Rheinlands und Westfalens folgende»