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Neunter Jahrgang.
M 28 .
15. Juli 184k».
Die österreichischen Bischöfe an die Geistlichkeit.
Die zu Wien versammelten Erzbischöfe und Bischöfe Oesterreichs haben außer dem schon besprochenen Hirtenbriefe an die Gläubigen ihrerDiöcesen auch ein besonderes Schreiben an die ehrwürdige Geistlichkeitihrer Kirchensprengel erlassen. Es ist noch umfangreicher als jener, undwir müssen uns daher ebenfalls darauf beschränken, hier bloß seinenwesentlichen Inhalt und die bedeutungsvollsten Stellen wiederzugeben.
ES wird auf die Strafgerichte un alten Testamente, auf den Verfalldes römischen Weltreiches und den Untergang der Kirche in Asien alseben so viele Beweise deS LooseS hingewiesen, welches der Völker harrt,die als ungetreue Verwalter des Schatzes der göttlichen Offenbarung sicherweisen. Auch in unseren Zeiten hatte dieselbe Ursache denselben Erfolg.Man hatte Eisenbahnen und Dampfmaschinen, man wußte den Laus derGestirne zu berechnen und die Pflanzen in ihre Bestandtheile aufzulösen,und man glaubte darum in unverständigem Stolze des Herrn nicht mehrnöthig zu haben; da brach das Jahr 1Ü48 herein und zeigte das Unge-nügende der Grundlagen, auf denen die neuere Bildung und der neuereStaat sich aufgebaut hatte. Nun erkannten „die weisen Staatsmänner",welche der Kaiser an die Spitze der Geschäfte gestellt hat, daß eS nichtgenüge, den AuSbruch deö Sturmes gewaltsam gebändigt zu haben, son-dern daß man die Mächte des Geistes aufrufen müsse, die Ursachen, dieihnhervorgelockt, zu bannen, darum — „erschienen die Gesetze vom 4. Märzdieses JahreS."
Die Bischöfe haben in den Tagen der Umwälzung, als Hohn undDrohung wider das Heiligthum anstürmte, nicht geschwiegen, und sie habenan die damaligen Letter des Staates ihre Mahnungen, Bitten und Vor-stellungen gerichtet und für die Braut Christi die Freiheil verlangt, ihregöttliche Sendung ohne Hinderniß zu erfüllen, endlich hat das Gesetz vom4. März der katholischen Kirche die Freiheit gewährt, ihre Angelegenheitenselbstständig zu verwalten, und dadurch die vielfachen Hemmnisse beseitigt,„welche in Oesterreich seit 70 Jahren die Entfaltung ihrer heilbringendenWirksamkeit beirrten." Um diese Bestimmung der Grundrechte inS Lebeneinzuführen und aufS Einzelne anzuwenden, hatten „mehrere auS ihnen"bereits Vorbereitungen zu einer Versammlung der Bischöfe getroffen gehabt,als die dießfällige Einladung der Regierung erfolgte, der sie dankbar Folgeleisteten.
Bei ihren Verhandlungen ist ihnen stets die Wichtigkeit derselben,„die in die Geschicke der katholischen Kirche in Oesterreich lies eingreifenund über die heiligsten Interessen weit verbreiteter Länder das LooS derEntscheidung werfen" können, vorgeschwebt. Sie haben ihre Erklärungen,Wünsche und Vorstellungen der Regierung bereits übergeben, und erwartenvon deren „Weisheit und Gerechtigkeit," das freudige Ergebniß der Bera-thungen bald verkünden zu können; inzwischen theilen sie den Priestern dieGrundsätze mit, von denen sie sich leiten ließen:
Man spricht viel von Fortschritt; es ist auch die Pflicht des Einzel-nen, wie der gesammren Kirche, in Erkennung und Befolgung des Wil-lens GolteS immer vorzuschreiten. Die Kirche insbesondere benützt „jedesprobehältige Ergebniß der Erfahrung, jeden wirklichen Gewinn der Wissen-schaft um die Lehre deS Heiles den Herzen tiefer einzuprägen, die Geheim-nisse GolteS in immer weiteren Kreisen fruchtbringend zu machen, demIrrthume zu steuern, die Lüge zu entlarven, der Leidenschaft zu gebietenund die AuSerwählten, welche sich ihrem besonderen Dienste gewidmethaben," für ihren hohen Beruf würdig auszubilden. Darum suchten dieBischöfe zuerst die Hindernisse deS ForlschrittS in der Kirche zu beseitigen.„In den Zeiten, welche den Tagen des Umsturzes vorangingen, haue diekatholische Kirche in Oesterreich manchen Grund zu gerechter Beschwerde.Jede Regung ihres Lebens war von den Fäden zahlloser Verordnungen
umschnürt; dem Verkehre mit dem heiligen Stuhle stellten sich fast unübc»steigliche Hindernisse entgegen; der Bischof durfte an seine Gemeinden ohneEinwilligung der Behörden kein Wort der Ermahnung richten; die mäch-tige Hilfe der Presse zur Belebung und Läuterung der Gesinnung anzu-rufen, wurde den Vertretern der Kirche beinahe unmöglich gemacht, dennüber die einflußreichsten Fragen war jede Erörterung, in welchem Sinnesie immer mochte geführt werden, schlechthin verboten; die weltliche Gesetz-gebung streckte über alles, waö in die äußere Erscheinung trat, ihre gebie-terische Hand auS, sie unternahm cS sogar, den Gottesdienst bis inSKleinste herab zu bestimmen, und stellte in Ehesachen sich zu dem Kirchen-gesetze in schneidenden Gegensatz." Manche dieser Bestimmungen wurdenallerdings seit langem nicht befolgt, andere sehr milde gehandhabt; alleindie Gesetze waren in Kraft und wurden manchmal ganz unerwartet invollster Strenge wieder angewendet. Hier den ursprünglichen RechtSzu-stand wieder herzustellen und daS Kirchengesetz in Oesterreich zur vollenlebendigen Geltung zu bringen, war eine der wesentlichsten Bemühungender Bischöfe. In so fern einige der Anordnungen der Staatsgewalt anund für sich zweckmäßig sind, sollen sie auf das kirchliche Gebiet verpflanztund ihnen die kirchliche Weihe verschafft werden, auch sind die Bischöfeweit entfernt, die Rechte anzutasten, welche der katholische Monarch, alsein ausgezeichneter Sohn der Kirche, in der Kirche erworben hat. —(Daß hier auf den PfarrcvncurS und die Ernennung der Bischöfe vonSeile des Kaisers angespielt sey, durfte Niemanden entgehen.)
Die eigenthümlichen Zustände unserer Gesittung und vorherrschendenGcisteSrichtung verlangen besondere Vorkehrungen; auch diese wurden vonden Bischöfen in Erwägung gezogen. Ueber die besonderen Bedürfnisseeinzelner Kirchcnprovinzen wirb auf Prvvincialconcilien berathen werben,und auch Diöcesansynoden scheinen in der Absicht vieler Bischöfe zu liegen;denn es wird mit einem gewissen Nachdrucke hervorgehoben, daß die Bi-schöfe sich auch an die Priester wenden werden, um ihre Wünsche zu hörenund die Ergebnisse ihrer Erfahrung und Hirtenklugheit zu benutzen. —„Sollten in der Anwendung und Näherbestimmung mancher Kirchengesetzesich Abänderungen als nothwendig darstellen, so werben die Bischöfe ihreBitten und Anträge an dem Stuhle deS heiligen Petrus voll Ehrfurchtniederlegen, und dort, wo die Einheit deö PriefterlhumS wurzelt, die Ge-nehmigung und Bekräftigung ihrer Beschlüsse suchen."
Was die Bischöfe weder wollten noch konnten, war eine Abänderungder ewigen unwandelbaren und heilkräftigen Wahrheiten unseres hl. Glau-bens oder der von Gott eingesetzten und umschriebenen Kirchengewalt.Darum konnten sie auch jener Forderung nicht genügen, daß sie, „wennnicht geradezu ihrer Amtsgewalt entsagen, doch die Ausübung derselbenan Bedingungen knüpfen sollen, unter welchen eine Kirchenregierung un-möglich ist!" ES ist hier offenbar jene unverständige Ansicht gemeint,j welche die konstitutionelle NegierungSform mit einer „gesetzgebenden" Ver-jsammlung und dieser „verantwortlichen" Ministern in die Verwaltung der! einzelnen Diöcesen einführen will.
! ES wird nun auf die Besprechung der verschiedenen kirchenfeindlicheirj Gesinnungen übergegangen, auf jene deS unbedingten Fortschrittes, derseinen Haß gegen Kirche und Staat offen bekennt, und auf jene deS gedan-kenlosen, halben, der jenem in die Hände arbeitet, „der mit der HyäneikoSt, welche schon den Rachen aufthul, ihn zu verschlingen, und der daS^Holz herbeiträgt, um das eigene HauS in Brand zu stecken, und daS alle»),n Namen der Aufklärung und deS Abscheues vor aller Verdammung.">Es wird der falschen politischen Freiheit, der Zuchtlosigkeit der Jugend, undder falschen Nationalität erwähnt, und mit Hiiiweisung auf die rastlose^ Thätigkeit der Apostel deS UmsturzeS ein ernstes Wort der Ermahnung andie Priester gerichtet, Laß sie, „welchen der Sohn GolteS daS Seelenheilseiner Erlösten anvertraut, die er in das Innerste seines HeiligthumS ein-