Ausgabe 
20 (18.3.1860) 12
Seite
91
 
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AilgsbiiM AmiltijMtt.

1S. 18. März 1860.

Da« Augsburger Sonntagsblatt (Sonntags-Beiblatt zur Augsburger Post-Zeitung XX. Jahrgang) erscheint regelmäßig alle Sonntage. Der vierteljährigeAbonnementspreis ist 2V rr., wofür es durch alle k. bayer. Postämter und alle Buchhand-lungen bezogen werden kann.

Nur Unverzagt!

Nur unverzagt. Du Felsenmann,

So grimm die Stünne toben;

Voll Gottvcrtrau'n sei unverwandtDein Blick zum Herrn erhoben!

Es schirmet Dich der Arm deS Herrn,Der Deinen FclS begründetIm Zeitenmcer, und Dich der WeltAls Felsenmann verkündet.

An seinem Worte, ewig wahr.

Zerstieb die Macht der Bösen,

Die stolz des Rechtes heilig BandMit wildem Trutze lösen.

Der Heidcnkaiser Tyrannei,

Die Wuth der Häresien:

Wir seh'n sie schmachbedeckt vor DirZn blut'ger Schlacht entfliehen.

Als Frevler in den deutschen Gau'nSich gegen Rom empörten.

Und Frankreichs Söhne glaubenslosAltar und Thron zerstörten:

Die Felsenburg ragt unversehrtHoch aus der Brandung Wogen,Und die zu stürzen sie vermeint.

Sind schmählich abgezogen!

Wie viele Wellen stürmten schonHeran zum hohen Walle,

Und drohten Deiner FclsenburgBald mit dem nahen Falle!

So bleibe, frommer Felscnmann,Getröstet in den Stürmen,

Ob auch der Bosheit und der ListGewölke auf sich thürmen!

Er lebt, der bei TiberiasGebot den mächt'gen Wellen,

Und läßt nicht vor der Hölle MachtSanct Petri Fels zerschellen.

I. B- Tafrathshofer.

Die römische Inquisition.

(Fortsetzung.)

Zur Jurisdiktion des h. OfsiciumS gehören alle Verbrechen und Vergehe»gegen den Glauben, z. B. Gotteslästerung, Verunehrung der Sakramente, Bigamieals Verunehrung des Sakramentes der Ehe, Erschleichuug der h. Weihen und un-erlaubte Consecration eines Bischofs als Verunehrung des Sakramentes der Priester-weihe, Vergehen eines Beichtvaters als Verunehrung des Sakramentes der Buße,ferner vorgebliche Heiligkeit, Wunder und Prophezeihuugeu, kurz alle Vergehen,welche von Personen, die sich zur kath. Religion bekennen und äußerlich Mitgliederder kath. Kirche sind, gegen den kath. Glauben begangen werden.

Ich will den Charakter und den Nutzen dieser criminalgerichtlicheu JuriSdic-tiou des hl. OfsiciumS durch einige Beispiele veranschaulichen, schicke aber einigeBemerkungen über das Verfahren desselben voraus.