Ausgabe 
20 (18.3.1860) 12
Seite
92
 
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DaS h. Officium leitet eine Untersuchung ein auf Grund van freiwilligenAussagen, wozu sich Gläubige durch eine Gcwissenspflicht angetrieben fühlen. DieseAussagen müssen aber in der gesetzlichen Form und eidlich gemacht werden. ESwird ferner eine sorgfältige Untersuchung des Charakters, der Glaubwürdigkeit undder Beweggründe der Zeugen angestellt, um die Möglichkeit zn verhüten, daß sie alsWerkzeug persönlicher Feindseligkeit oder Rachsucht sich gebrauchen lassen. Auch überden Charakter des Angeklagten werden genaue Crkundignngcu eingezogen. DerGerichtshof läßt die Sache fallen, wenn er nicht die feste Ueberzeugung von derGlaubwürdigkeit und Ehrenhaftigkeit der Ankläger gewinnt. Steht diese fest, sowird der Angeklagte vorgeladen, und über alle Puncte der Anklage in der vorge-schriebenen Weise vernommen. Ueber daS Verhör wird ein Protokoll aufgenommen,und daraus der Advocat des Angeklagten gehört. Die Sache wird darauf in einerPlenarsitzung verhandelt, nnd nach reiflicher Ueberlegung das Unbeil gesprochen.Alle Betheiligten müssen sich eidlich zum Schweigen verpflichten: dadurch will maneinerseits den Rnf des Angeklagten schonen, andererseits diejenigen, welche sich durchihr Gewissen zur Anklage angetrieben fühlen, vor Belästigung und Rache schützen.

In den nachstehend mitgetheilten Fällen handelte eS sich nm allgemein bekannteVergehen, in Bezug ans welche das Geheimhalten unklug gewesen sein würde, wennes auch möglich gewesen wäre. Die Untersuchung wurde allerdings, wie sonst, in derStille geführt-, daS Urtheil aber wurde öffentlich verkündet, wie daS Vergehenöffentlich verübt wurde.

Vor ungefähr dreißig Jahren gelang einem Egyptier, welcher als Student inder Propaganda aufgenommen war, ein merkwürdiger Betrug. Er verbarg hintereinem unbedeutenden, ja unangenehmen Aeußeru ein ungewöhnliches Maß von Schlau-heit und Ehrgeiz. Als namenloser und nichts weniger als ausgezeichneter Studentfaßte er den verwegenen Plan, sich in die höchsten kirchlichen Ehrenstellen einzudrängen,nnd für einen Augenblick gelang es ihm. Mit Hilfe von angeblichen Schreiben desPascha'S von Egypten nnd anderer hochgestellter Personen jenes Landes, in welchensein Gesuch durch sehr starke, daS Aufblühen der katholischen Religion in Egyptenbetreffende Gründe unterstützt wurde, wußte er cS dahin zu bringen, daß er nichtnur zum Priester geweiht, sondern sogar zum Erzbischof consecrirt wurde. EinigeZeit war Leo X1>. gar nicht geneigt, auf daü so ungewöhnliche Gesuch einzugehen,so dringend auch dasselbe in jenen Docnmenten befürwortet wurde. Nach langemBitten ließ er sich durch die anscheinend sehr triftigen Gründe zu der Zusage be-stimmen, er wolle selbst den jungen Priester consecriren. An dem festgesetzten Tagesühlle sich der Papst plötzlich unwohl; dieser Umstand, verbunden mit seinen nichtganz beschwichtigten frühern Bedenken und einer dunkeln Ahnung, daß nicht Allesrichtig sei, bestimmten ihn zn dem Entschlüsse, die Cousecration mindestens zu verschieben.Leider ließ er sich doch wieder von diesem Entschlüsse abbringen, und der Egyptierempfing die bischöfliche Weihe von den Händen deS ehrwürdigen Leo.

Der junge Erzbischof blieb »och einige Zeit in Rom im vollen Genusse seinerhohen Würde; freilich wird er in der Furcht vor der anf die Dauer unvermeidlichenEntdeckung seines Betruges mit nicht ganz ungetrübter Freude die ihm gezolltenEhrenbezeugungen und Glückwünsche seiner Bekannten entgegengenommen haben.An einen Betrug dachte Anfangs Niemand, zumal mau die geringe geistige Begabungdes jungen Mannes kannte. Mit Rücksicht auf seine Jugend und Nnerfahrcnheitwurde ein Geistlicher von großer Klugheit und Erfahrung bestimmt, ihn nach Egyptenzu begleiten, um ihn in allen wichtigen Angelegenheiten mit seinem Rathe zn unter-stützen, oder eigentlich ibn zu leiten. Als die Nachricht von der Cousecration nachEgypten kam, waren die Behörden im höchsten Grade erstaunt und daö Volk soerbittert, daß man den Betrüger, wenn er auf seiner Absicht, in Egypten zu landen,beharrt hätte, au den Galgen gehängt haben würde. Der Erzbischof sah sich also