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angegangen wurden, davon geben uns die Hofkammer- Seſſions-Protokolle die ergötʒlichſten Beiſpiele. Es herrſchte alleʒeit unter dem Bayernvolk ein gutmüthiger, biederer, man möchte ſagen, herʒlicher Ton, der geraden, aufrichtigen Sinnes die Unterthanen mit ihrem Landes- vater verknüpfte.
Die Bittgeſuche gingen alle von den äußeren Pfleg- gerichten durch die Hofkammer— nach heutigen Begriffen etwa das Finanʒminiſterium— an den Herʒog oder, aber- mals modern geſprochen, an das Cabinet und von da wieder den gleichen Weg ʒurück an die Pfleggerichte, die mit der Hofkammer direct verkehrten. Das war der Dienſtweg, der bei den geringfügigſten Bitten ſtrenge eingehalten wurde. Die Hofkammer ʒu München nun beſtand aus dem„Hofkammer-Präſidenten“ und einem Collegium von mehreren Räthen, die ʒuſammen in ihren täglichen„Seſſionen“, Sitʒungen, alle Ein- und Aus- läufe ʒu prüfen und ʒu inſtruiren hatten. Nur bei ganʒ gewöhnlichen Almoſen-Spenden ſtand ʒwiſchen dem Landes- fürſten und der Hofkammer noch der„Elemoſinarius“, der aber auch wieder ohne Anweiſung aus dem Cabinet oder aus der Hofkammer nichts verabreichen durfte. Die größeren Unterſtütʒungen beſorgte die„Hofʒahlſtube“— Gelegenheit ʒum Geben gab es hier und dort vollauf. Die neugeweihten Prieſter„beriefen“, wie der Ausdruck heißt, den Landesfürſten und ſeine Familie ʒur Primiʒ, die Laien— wer nur immer von ihnen mit dem Hofe in Verbindung ʒu ſtehen oder irgend einen Titel darauf ʒu haben glaubte— ʒur Hochʒeit. Dieſe Einladungen erfolgten mittelſt„Ladſchreibens“ und brachten den Jubilaren nach altem Herkommen ſtets ein je nach ihrer Stellung oder Verbindung größeres oder kleineres herʒogliches Geſchenk ein, das manchmal durch einen eigenen„Abgeordneten“ in der Perſon eines Beamten als herʒoglichen Vertreter überreicht wurde. Doch laſſen wir die Urkunden ſelbſt ſprechen.
Im Jahre 1601, „beruft“ der Caſtner Waiʒenbeck ʒu Roſenheim den Herʒog Maximilian ʒu ſeines Sohnes „primitiae*“. Der Pfleger von dort bekam nun den Auftrag,„in Vertretung“ dem Gottesdienſte und der Mahlʒeit beiʒuwohnen und„dem jungen Prieſter 12 fl. ʒu verehren“, während 1576 dem Pfleger von Dietfurth ʒur Hochʒeitsfeier durch ſeinen Amtscollegen von Rieden- burg„im höchſten Auftrag“ ein„Becher ʒu 82 fl.“ über- reicht und„Beglückwünſchung“ ausgeſprochen wird —
Eine noch höhere Verehrung ſcheint Albert V. für den„hochgelehrten Sixt Kepfer“ getragen ʒu haben, denn ʒu deſſen Tochter Hochʒeit, die am 4. Auguſt 1576 ʒu Freiſing„angeſtellt“ wurde, und woʒu„Kepfer“ Se. Durchlaucht„ſammt der durchlauchtigſten Fürſtin auch Son und Dochter berufen“, erhielt„der Hofmeiſter von Freiſing, Hans Sigmund von Seiboltſtorff“ Befehl,„in fürſtlichem Namen ſolcher Hochʒeit beiʒuwohnen und dem Breitvolk Grautpaar) beiverwahrt(mitgeſendet) ver- gullt Trinkgeſchirr in derſelben aller Namen neben ge- bührlicher Gratulation und Beglückwünſchung auch An- meldung Ihrer fürſtlichen Durchlaucht gnädigen Willens ʒu verehren.“
Auch niederſtehende Perſonen„berufen“ den Herʒog ʒur Hochʒeit, der„Hofmetʒger“ ʒum Beiſpiel, der„Tra- bant“„Ferdinandus“ geweſter Türk“, der„Gutſchi“ Hofkutſcher), der„reiſige Knecht im Marſtall, ungariſch Hans genaunt“ uſw. Ja dieſe Gepflogenheit griff ſo um ſich und wurde als ſo ſelbſtverſtändlich betrachtet, daß im Jahre 1577 ein„Gutſchi“ an die Hofkammer meldet,
er habe auf ſeine Hochʒeit Se. Durchlaucht berufen, aben „keinen Beſcheid erhalten“, er bitte daher, ihn„mit Geld ʒu bedenken“. Indeſſen die Hofkammer mußte in dieſer Bitte eine gewiſſe Berechtigung erblicken, denn ſie wies dem Petenten wirklich 4 fl. an.
Allein mit der Zeit kamen von auswärtigen Pfleggerichten ganʒ untergeordnete Organe, ʒ. B. der „Zohlgegenſchreiber“ von Reichenhall, der ſogar um einen eigenen„Geſandten“ ʒu ſeiner Hochʒeit bittet, ja„Aus- länder“,„Nichtunterthanen“ mit ſolchen„Ladſchreiben“ an die Hofkammer, ſo daß hierin Einſchränkungen ange- ordnet wurden, da„dadurch Uncoſten immer mehr über Hand greifen“, ſagen unſere Protokolle. Es gab außer- dem ja Ausgaben genug in dieſer Sparte, und wir möchten in chronologiſcher Reihenfolge einige Beiſpiele hiefür ausʒiehen, welche nach unſern heutigen Begriffen beſonders draſtiſch wirken dürften, und die uns auch culturgeſchichtlich einigen Einblick in die damalige Zeit und ihre Verhältniſſe geſtatten.
Im Sommer 1576 kam Herʒog Erich von Braun¬ ſchweig„ʒu unſers gnädigen Herrn Herʒog Wilhelms vorſtehenter Kindts Tauf“ nach München. Herʒog Wil- helm war damals, wenn wir ſo ſagen dürfen, der Kron- prinʒ“. Natürlich gab es bei dieſem Anlaſſe verſchiedene Feſtlichkeiten und Beluſtigungen, von denen wir übrigens glauben müſſen, daß man mitunter ſehr beſcheidene An- ſprüche an ſie machte, da die„Turner Georg Parth und Hans Schröffl“ nach Abreiſe der fürſtlichen Gäſte bei der Hofkammer um ein„Trinkgeld“ bitten„für ihre Müh, die ſie mit Anplaſung der anitʒt allhie geweſten frembden Herrſchaften gehabt“. Dem Beʒahlungsmodus nach ſcheint aber ihre Muſik nicht allſeits befriedigt ʒu haben, denn ſie erhalten ʒwar 1fl., aber„aus Gnade“
Noch ſonderbarer für unſer Verſtändniß war im gleichen Jahre— 1576— die Zumuthung des„An- ſelm Stböckl“ an Se. Durchlaucht. Denn da ihm Leꜩ- tere in einer Erbſchaftsangelegenheit nach Tirol ʒu reiſen erlaubte, Stöckl aber auch ſeine„Hausfrau“ mitnehmen wollte, ſo bat er auch, ihm„aus dem fürſtlichen Fuhr- ſtall 2 Roß ſammt einem Pürſchwägel ʒu vergonnen“. Allein die Hofkammer nahm das Anſinnen gütig auf und entſchuldigt ſich quasi noch, es nicht, erfüllen ʒu können, „weil man die Roß und Wagen bei dem fürſtlichen Wageunſtall in jetʒt vorſtehenter Feldarbeit nit entratten — Stöckl ſcheint bei Hof angeſtellt geweſen ʒu ſein.
Ebenfalls 1576 am 15. Oktober bittet der„Herr Kuchenmeiſter“ für den„Viſcherknecht Balthaſar“ ,„ſo man über Land braucht“, d. h. der dienſtlich verreifen ſoll,„ihm in Bedenkung, daß er auf fürgangner Rais in Sachſen ſein gewänntl abgeriſſen und er ſich auf vorſtehente Rais in ſchwarʒ ʒe kleiden nit ver- möcht, anitʒt ein gnädig Claid ʒu verordnen“, weßhalb er„ Ellen Münchner Tuech“ aus der„fürſtlichen Schneiderei“ erhält,„dann er deſſen wohl wert ſei“, ſetʒte das Bittgeſuch am Schluſſe bei.
Weniger beſcheiden mit ſeinen Forderungen ſcheint der„Pürenmeiſter Peter Peckh“ geweſen ʒu ſein, der, gleichfalls 1576, bittet„ʒu den empfangenen 100 fl. um noch eine mehrere Ergetʒlichkeit“, da er„von wegen ʒwaier Kunſtſtuck, ſo er Sr. Durchlaucht verſchiener (verfloſſener) Ʒeit gemacht und überantwort, 100 Cronen wohl verdient hätte“. Auch er erhält noch 25 fl.„Er- getʒlichkeit“ d. h. Trinkgeld.
„Nicolaus Caesareus Mathewmaticus von Eyß-