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leben“ verehrt Sr. Durchlaucht einen „Callender oder Prathica, ſo er auf künfftig Jahr 1577 gemacht“ und „in Sr. Durchlaucht Namen in Druck ausgehn laſſen“, und erhält dafür „ein paar Gulden“.
Eine beſondere Ausʒeichnung wurde anno 1577 dem „Sulʒiſchen Präceptor Hilarius Pirkhmair“ ʒu Theil, nämlich für ein Sr. Durchlaucht „verehrtes Exemplar eines durch ihn gemachten Püechls“ ein „Ehrpfenning des kleinen Formbs“, den der „Ʒahlmeiſter“ eigens machen laſſen mußte — alſo eine Art Ordensausʒeich- nung. (Ehrpfennige ſind Goldſtücke oder Medaillen, die, bei beſonderen Anläſſen geprägt, nicht ſelten am Halſe getragen wurden.)
Ebenfalls 1577 bittet der Abt von Weihenſtephan „demüetig“, ihm, da ihm „ein Wagenroß umgefallen, mit einem andern ſolchen ʒu willfahren“, ein Geſuch, das dem „Herrn Stallmeiſter“ ʒugeleitet wurde mit dem An- fügen, „er wiſſ dem Suplikanten nach Gelegenheit ʒu helfen“.
Eine weitere Ausgabe ergab ſich für den „Tauf- pathen“. Herʒog Ferdinand hat „dreien Burgern“, von denen er jedem ein Kind „aus der Tauf gehebt“, a Gfl. „in die Kindlbett verehrt“.
Um eine Unterſtütʒung anderer Art bittet im gleichen Jahre — 1577 — Adam Perg“, der „das Werk mit Druckung der Meßbüecher in Freiſinger Bisſsthum auf ihne genommen“ und deßhalb „einer großen Anʒahl von Pirment (Pergament) bedürftig ſei“, weßhalb man ihm „die Kalbfell, ſo beim fürſtlichen Hofmetʒger vor- handen, um ein recht geld vor Andern ablaſſen mög“, eine Bitte, die allerdings nicht erfüllt werden konnte, da die Kalbfelle ſchon „dem Hofſchuſter verſprochen“. In- tereſſiren wird uns bei dieſem Bittgeſuche hauptſächlich die Thatſache, daß „Adam Perg“ eigentlich der „Or- dinartiats-Buchdrucker vom Bisthum Freiſing“ war, wenn wir ſo ſagen dürfen.
Kaiſer Maximilian II. ſtarb 1576, und in Folge deſſen trat Landestrauer ein. Es bitten daher 1577 „Georg Parth und andere Turner, weil ihnen des Todes des Kaiſers wegen vergangene Weihnachten das Plaſen abgeſchafft wurde“, um Unterſtüꜩung, allein diesmal ohne Erfolg, denn „man hab erfahren“, heißt es in der Begründung, daß die Pekenten „nichts weniger das Neu Jahr erſuecht und eingebracht“, übrigens wiſſe man auch bei der Cammer „um dies Abſchaffen“ nichts.
1577 im April erhält der „geweſte Mundkoch Georg Götſchl“ auf ſeine Bitte 10 fl. als eine „Padſteuer für ſeine Hausfrau nach St. Peters Prunnen“. Alſo ſcheint Petersbrunn bei Leutſtetten damals ſchon eines heilkräftigen Rufes ſich erfreut ʒu haben — mehr wie jeꜩt. Einen gewiſſen Einblick in das damalige Theater- weſen und in deſſen Regie geben uns folgende Bitt- geſuche, ebenfalls von 1577 —, die wir ʒur größeren Verſtändlichkeit in ihrem vollen Urtexte hieher ſetʒen:
„Hans Hagmeiſter, Schmiedgeſöll, ʒeigt an, als er ſich ʒu jüngſt allhie gehaltner Camedi für einen Haggen- ſchütʒen gebrauchen ließ, ſei ihme auf den erſten Schuß ohne ſeine Verwahrloſung das Rohr ʒu ſtucken ʒer- ſprungen, er ſei dadurch hart verletʒt, habe groß Schmerʒ erlitten, Arbeitgeld eingebüeßt und 4 fl. Arʒtlohn be- ʒahlen müßen, weshalb er um Unterſtütʒung bittet“,— und der 2. Fall:„Georg Aicher bittet wegen in der Camedi durch ein ungerechts Gſchoß, das ʒer- ſrungen, erlittener Verwundung und Beʒahlung von 2 fl. Arʒtlohn au den Barbier, um Unterſtütʒung.“
Auch für vergeſſene oder nicht geleiſtete Beʒahlungen in Gaſthäuſern oder Herbergen wurde der Herʒog um Reſtituirung der Schuld gebeten.
„Kaſpar Rieſch, Gutſchi allhie“, gibt an, „er habe des Pflegers ʒu Tölʒ, wie derſelbe 1577 auf dem Scheibenſchießen allhie geweſt, 3 Gutſchen-Roß 9 Nächt mit Heu und Streu verſehn, dafür von 1 Roß die Nacht 8 kr. Stallmiet gebühre, alſo 1 fl. 21 kr. guet, aber noch nichts erhalten“. Es wäre ʒwar möglich, daß der Pfleger auf höhere Einladung in München anweſend, alſo gleichſam Gaſt des Herʒogs war, wie das ja öfters geſchah, und dann wäre das Bittgeſuch entſchuldbar; jedenfalls viel naiver aber erſchien noch jenes des „Kaſpar Helmerſch von Eſterwerk“, eines „Tuechknappen“, der am 22. Oktober 1577 bei der Hofkammer bittet, ihn „mit einem Trinkgeld ʒu bedenken von wegen daß er dies jetʒt verſchienen Sontag auf dem Sayll ab Sannt Petters Thurn über den Markt herabgefahrn“. — Da die Herren Kammerräthe, wie es ſcheint, dieſer ſeil- tänʒeriſchen Produktion nicht angewohnt haben, ſo wurde auch das Geſuch abſchlägig beſchieden.— Zum nähern Verſtändniß möge hier angefügt werden, daß ein „Tuech- knapp“, „Tuechknab“ ein„Jägerjunge“ iſt; „Tnech“ iſt Jagdʒeug.
Vom letʒten, allerdings nicht ſehr ruhmreichen, Türkenkriege in Ungarn kamen auch mehrere Gefangene nach Deutſchland, und auch nach München. Sie waren in einem beklagenswerthen Zuſtand, und es ſcheint ſich ihrer Niemand ſo recht angenommen ʒu haben, ſo daß ſie von milden Gaben guter Leute lebten. Indeſſen, wo ſo freigebig für Bittende geſorgt wurde wie in München, war das eigentliche „Betteln“ verboten, weßhalb auch „die türkiſchen Gefangenen“ auf ihre Bitte keine Erlaubniß erhielten, „vor den Kirchen ſambeln ʒu dürfen“. — Das war 1582, und im gleichen Jahre vor Oſtern bittet „ein armer Prieſter“, ein Pathenkind des Herʒogs, um einen „langen prieſterlichen Rock auf die vorſtehent heilig Zeit“, eine Bitte, die auch ge- währt wurde, die uns aber auch ʒeigt, wie nothwendig Benefiʒiums⸗Stiftungen u. dgl. waren.
Wir können nicht mehr denken, wie die früheren Generationen dachten, weil wir in ganʒ anderer Um- gebung und in ganʒ anderen Verhältniſſen wohnen, von denen wir vollſtändig beeinflußt ſind, und deßhalb können wir auch nicht mehr ganʒ und voll die Geſchichte ver- ſtehen und beurtheilen, denn ſonſt könnten wir das An- ſinnen jener 2 „Turner“ mit keinem Namen belegen, welche im Jahre 1582 die Hofkammer um ein „Trink- geld“ baten für Uebergabe eines „Verʒeichniß, was ge- ſtalt ſie geſtetrt ʒu Nachts ein Wunderʒeichen am Himmel geſehn“. Damals aber fand man gar nichts Auffälliges in dieſer Bitte, denn die Entdecker dieſes „Wunderʒeichens“ erhielten 1 fl. Trinkgeld. Das war im Märʒ, und im September desſelben Jahres, wohl er- muthigt durch das Gelingen, baten abermals 2 „Turner“ (vielleicht dieſelben) um ein Trinkgeld und erhielten auch 1 fl., weil ſie wieder „Verʒeichniß“ eines „Wunder- ʒeichens“ einreichten, das ſie „verſchienen Sambſtag Nachts am Himmel geſehn“.
Um Schadenerſatʒ reichte der „Pierprew Chriſtoph Mair“ von München im Jahre 1588 ein Geſuch bei der Hofkammer ein, weil, als am Fronleichnamstag „das große Gſchütʒ, ſo gleich vor ſeinem Hopfengarten vor dem Sendlinger Thor geſtanden“, abgeſchoſſen wurde, „ihme nit allein das geprettert Thill Bretter-