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nicht in Ehörbet Miilieh, dem Hafcnpunkte, wo lag esdann? Es hing doch nicht in der Luft! Einzig fehltnoch, daß man von Kefr Lam bei Dora am Mittelmeer»welches die Krcuzpilger auch für Kapharnanm nahmen,einen Einwurf gegen mein Kefr Minieh, das Christendorfableite — wie taktvoll wäre dies, und welch papierneErudition! Doch darum keine Feindschaft, im Gegentheiljedem strebsamen Doctor der Theologie freundlichst vonmir die Hand gedrückt.
Lichtmesse, 1897. Pros. Dr. Sepp.
(Schluß folgt.)
Von Adam Hirsch mann.
(Fortsetzung.)
Besagter Urkunde zufolge hatte der Vater des GrafenNapoto von Abenberg in der Vorstadt dieses Ortes einKlöstcrlei» gegründet, und zwar an einem unpassendenPlatze; znr Sustentation waren auch die nothwendigenGüter bcigegeben worden. Da jedoch der erbberechtigteSohn nicht um seine Einwilligung befragt worden war,so bestritt er vor dem bischöflichen Gerichte die Rechts-giltigkeit der Gütervergabung. Die aufgebrachten Zeugenbestätigten die Angaben Napoto's, so daß der Bischof,wenn auch nur nngcrne, ihm das Eigenthnmsrccht anden zu klösterlichen Zwecken bestimmten Gütern Zuer-kennen mußte. Jedoch die Bischöfe von Wllrzburg undBamberg bestimmten den Grafen Napoto, daß er jeneGüter der Kirche in Hcilsbronn am Tage ihrer Ein-»veihnng zuwendete."')
Gegen die Aechtheit dieser Urkunde konnte zunächsteingewendet werden, daß sich Bischof Burkhard nur üu-milis Provisor s. Dzwtettonsis eoolasiao nennt. Aberkann denn „Provisor" nicht identisch sein mit snpor-mtenciens? kann es nicht die genaue, wörtliche latein-ische Wiedergabe des griechischen episoopns sein? Nanntesich doch auch Gebhard II. noch gegen das Jahr 1132:Provisor der Kirche Eichstätt (Lefflad, Regesten nr. 215),obwohl an eine interimistische Verwaltung der Diöcesegar nicht mehr gedacht werden konnte. Auch Sigfridnannte sich mehrfach: äivina cooxsrants olsmentiawirbeln,rgonsis Irurnilis wivistsr (Euglert, Geschichteder Grafen von Truhendiugen, Regest nr. 135, wo in-dessen der Druckfehler äamentia stehen geblieben ist,nr. 142; cool. p. 142).°^) Auch die später erfolgteEinweihung der Hcilsbronner Kirche, welche von Fuchsgegen das Jahr 1150 hinanfgcrückt wird (25. Jahres-bericht d. Histor. Vereins in Mittelst'. 1857, 17), sprichtnicht gegen die Aechtheit der Urkunde, welche dasDatum 1136 trägt. Denn die Jahreszahl 1136zeigt, da sie sich für kein Fertignngsdatnm aus-gibt, nach Snttncrs Meinung das Jahr an, in welchemGraf Napoto die Abenberger Klause mit ihren Güterneinzog und so den kirchlichen Besitz unterbrach. Um die
Hotam sit iZitur uoiversis eeelesiae üdelillus,qoaUter eomes Ralllloto eelllckaio guandam in sullurllioXlieulle/Kias a patrs suo loeo ineomxotouti mivns dis-ercts inelloataar eum prediis silli appeiideutillus in pras-seutia rroslrs et totiuL eeelesiae aostras iv possessiouemsuas xroprietatis aollis reuitentibus et pro passe uostrodeilluclentillus, ordin« judiciario olltinnit, eomprollanste^ Obus le^itiinis siue assensu suo rem psrpetratam irritam0880 ckobero. Hocker, Heilsbr. Zlntia.-Schatz 8 upxl. I, 71.Lcsslad, Regesten in. 218.
°) 1197 nennt sich Hartwig, welcher 1195—1223 dieDi .iccse Eichstätt regierte, Listetensis eeelesiae minister,Lcsslad, Regesten ur. 327. (laut'. Hocker l. o. supxl. 1,72.
spätere Restitution zu einer rostitntio in iviegrumrechtlich zu machen, wurde dann der Schenknngs- bczw.Einwilligungsakt des Grafen Rapoto auf 1136 zurück-versetzt: aokum anno 1136 (Past.-Bl. 1862, 146).
Untersuchen wir nun an der Hand dieser Urkundedie Skilla-Legende.
Napoto's Vater (der Name wird in der Urkundenicht genannt) hatte ein Klösterlein in susturbio tlksn-borZae looo inooinpokonli minus äisoreko einzurichtenbegonnen. Was bedeutet hier sulmrdium? In derklassischen Latiuität kommt dieses Wort nur einmal vor:6io. stliil. XII, 10; Schellcr (latcin.-dentsches Lexikon1788, III» 6648) übersetzt es: vielleicht Vorstadt; inder mittelalterlichen Sprache bedeutet es: die nächste Um-gebung einer Stadt oder Umgebung, auch den unter einemSchlosse gelegenen Flecken (Past.-Bl. 1856, 125).
Betrachtet man nnn die Lage von Abenberg , sokaun die an das Schloß sich anschmiegende Hänsergruppevom Standpunkte der Burg aus sehr wohl mit sud-urlüum bezeichnet werden, wie denn auch Hocker es mit„Vorstadt" wiedergegeben hat. In dieser Auffassungwerden wir bestärkt durch die weitere Angabe, daß dasKlösterlein an einem ungeeigneten Platze mit wenig Ver-ständniß angelegt worden sei. Die Bodenbeschaffenheitder nächsten Umgebung des Abenberger Schlosses, dessenMaucrwerke heute noch Ucberreste des früheren Mittel-alters ausweisen, ist sehr steinig, steil ansteigend und inFolge dessen wasserarm.
Wenn nun die späteren Aufzeichnungen zu berichtenwissen, daß Stilla's Klosterüan hauptsächlich wegen derSprödigleit des Bodens und wegen Mangels an Wasseraufgegeben worden sei, so treffen diese Umstände vielweniger bei dem tiefer gelegenen, von der Burg un-gefähr 1 Kilometer entfernten Terrain der Petcrskirche,als bei jenem der Jakobskapelle zu. Hier konnte dernöthige Raum für ein Kloster und für ein Gotteshausnur mit Ueberwindung großer Tcrrainschwierigkeiten ge-wonnen werden. Daß die Mönche in Abenberg sichwirklich bei der Jakobskapellc niedergelassen, letztere wohlauch erst gebaut haben, dürfte aus der oben berührtenGebietsrcgelung des Grafen Rapoto mit dem KlosterHeilsbroun erschlossen werden, wornach ein halber Mansnsdes von den Klosterlenten urbar gemachten Bodens beider Kapelle des hl. Jakobus zu verbleiben hatte.
Napoto's Vater hatte einige Güter dem DiensteGottes bestimmt, wie die Urkunde besagt, aber nachdeutschem Rechte konnten ohne Einwilligung des erb-berechtigten Sohnes keine Familiengntcr veräußert werden:On der Erben gelop undc ohne echte Ding mag kein manfei eigen gut (altockium) vergeben. (Past.-Bl. 1856,126.) Ueber dieses Recht äußert sich Wolfram vonEschcnbach in seinem Parzival mißmnthig:
Lie pkeKeot's noll als wau's do ptlae
sva lit und vmllisell Korillte lav.
des xiliZ'st voll tintseller erde ein ort:
das Nächst ir aus mioll Kellert.
swer ie da ptlae der lande
der Ksbot vvol ane sellands
(dar ist ein warllelt swrder rvLu)
das der aldsst llruoder solde llan
s!os vatsr Kaoseu erbeteil.
das vas der jauKeru aullsil
das in der tät die pkillte llraoll
als in ir vatsr lelleu verjaell.
dL vor rvas es Zemeiue:
sus llat's der alter eins. ....
llüneLv, Kravsv, llersoZen