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hauptet man, daß die Hypnose allgemeine Nervosität er-wecke. Moll glaubt aber, daß diese nur durch dasFixationsverfahren Braids herbeigeführt werde. Ebensokann Geistesstörung nur dann eintreten, wenn gewisseGrenzen überschritten werden.
Moll empfiehlt für alle Fälle kurz folgende dreiVorsichtsmaßregeln: möglichste Vermeidung andauernderSinnesreize, möglichste Vermeidung aller psychisch er-regenden Suggestionen, absolutes Desuggestionire» vordem Erwecken. Im Allgemeinen ist darauf hinzuweisen,daß selbst Fachmänner, wie Minde (Ueber Hypnotismus,1891, pag. 17), welche die Gefahren in allen Einzel-heiten und Möglichkeiten besprechen und sogar als solcheTobsuchtsanfälle, Hcmichorea (kleiner Veitstanz), Kon-vulsionen, Katalepsie, Weinkrämpfe, Wahnsinn u. a. auf-führen, schließlich wieder in gewisser Hinsicht beruhigen.So schreibt Minde (pag. 19): Die meisten der durchden Hypnotismus bedingten Gefahren für die Gesundheitsind — und das ist eine große Beruhigung für uns —von Laien durch die leichtsinnigsten Manipulationen unddurch geradezu sinnlose Suggestionen hervorgerufen worden.Wendet man die Hypnose in vorsichtiger Weise an, läßtwie bei der Narkose die gehörigen Rücksichten gelten, führtnur, leichtere Grade herbei und dehnt den Schlaf, nichtübermäßig lang aus, so wird man wohl nie oder inden seltensten Fällen eine Unannehmlichkeit zu fürchtenhaben.
Zn ähnlicher Weise soll auch die rechtliche Gefahrnur seltener in Betracht kommen. Es ist bekanntlich die-selbe in Processen der letzten Zeit, in denen Mißbrauchder Hypnose anzunehmen war, wie z. B. im ProcesseCzynski, eingehend erörtert worden. Von einzelnen Fach-männern, wie vonBonjean (karis,
1890) ist die Frage bejaht worden, ob durch SuggestionHandlungen verursacht werden können, welche dem ganzenCharakter des Individuums widersprechen. Ferner ist esin Betracht zu ziehen» wenn Schmidkunz darauf hinweist,daß eine Person bei fortgesetzter Hypnose immer empfäng-licher für Eingebungen auch. im Wachzustände wird, —wieder eine Warnung vor Ausbildung von Berufs-hypnotikern.
Was die sittliche Gefahr im allgemeinen anbelangt,so dürfte die von katholischer Seite gemachte Bemerkung,daß in der Hypnose eine nicht zu rechtfertigende Verzicht-leistung auf die Freiheit und Selbstständigkeit der eigenenPersönlichkeit erfolgen kann, berücksichtigt Iverden.")
Man wird aus ^ der erfolgten Darstellung ersehen
Anfalles im wachen Zustande. In der That kehrte der-selbe auch wieder. Statt besonderer Rücksichtnahme aufdie Erregbarkeit des Nervensystems bei der Patientin,wandte vr. Fr. nunmehr Fixiren einer Messingkugel an.um von neuem Hypnose hervorzurufen, nachdem ein Hyp-notisirversuch am Tage zuvor wegen zu großer Erregungder Patientin erfolglos geblieben war. Nach dem Er-wachen zeigte sich bei derselben Schwindelgefühl, Kopfweh,die Mcssingkugel tanzte vor ihren Augen, sobald sie die-selben schloß: außerdem hatte sie nachts noch einen An-fall." Auf sonstige Fehlgriffe des vr. Fr.: Erwcckunavon Hallucinationen rc.. worüber sich vr. v. Schrenck-Notzina äußert, will ich hier nicht weiter eingehen.
") Finlay 8. >7. meint in seinem Werke über Hypno-tismus, ,,es erscheine als eine gänzlich ungerechtfertigteVerzichtleistung auf unsere eigene unabhängige Persönlich-keit. sich der Controlle über die eigenen Handlungen znbegeben, eine Zeit lang das vollständige Instrument desWillens oder der Laune eines andern zu werden: wirfeien da nicht mehr länger die Herren unseres eigenenThuns, wir könnten angeleitet werden, uns selbst und-andere zu schaden."
haben, daß eine tiefere Erforschung des Hypnotismus vonSeite der Gelehrtenkreise viele neue Thatsachen und Pro-bleme zu Tage förderte. Einem Praktiker wie Hansenist bei seinen Verhältnissen es nicht gegeben gewesen,derart einzudringen, und er war, wie schon angedeutet,nur dazu bestimmt, vorerst gewisse Kreise auf einzelnePunkte einer neuen Experimentalpsychologie aufmerksamzu machen, deren Werth darin bestehen könnte, beiweiteren Forschungen Mediciner und Psychologen von demherrschenden Materialismus abzuwenden.
Etwas über Geschichtsforschung.
Eben, da ich diese Zeilen schreibe, liegt vor mirdie wirklich prachtvoll illustrirte „Deutsche Geschichte" vonL. St. Ich blättere ein lvcnlg im 2. Band derselbenherum und finde unter anderen: auch das Facsimile einesAblaßbriefes, welchem zum besseren Verständniß einedeutsche Uebcrsctzung beigedruckt ist. Ich kann es mirnicht versagen, diese Wiedergabe mit dem Originale zuvergleichen, und finde da zu meinem Erstaunen ganzsonderbare Dinge, welche zu interessant sind, als daß siedem Leser vorenthalten werden könnten, zumal sie wiedereinen Beweis für die Leichtgläubigkeit liefern dürften,welche unsere Gegner zuweilen von ihren Lesern fordern.— Der verehrte Leser möge meinen Ausführungen ander Hand des Originaltextes folgen, welcher (soweit ernämlich hier in Betracht kommt) wörtlich also lautet:
1. 6uur öanctissimuZ in Christo pater et äo-wivus noster äowinus blioolaus «tivinrr proviäentia,psps, V. . . . gratis cxmeessit ownidus iv Christoüäelibus ... «jni . . . proouratoribus vol rwntiisLubstitutis pis eroZavsriut, ut Ccmkessorss . . perixsos eligevcii oookessionibns eorum auäitispro commissis etiam 8e6i axostolieue reservutis ex-cessibus... äsbitam absolutiouem iwponäere . .ae eis vsre povitevtibus st ecmkessis Iväulgentiamae xlenariam remissioaem ,.. auekoritats apostolim»conoeäere valeavt.
2. Es folgt eine Formel für Gesunde: Alissreaturtui eto. Vowinus ooster ltosus Christus pro 8uasairetissimL et xiissiina missrievräia te absolvat,st . . . auotoritate apostoliea vrisii evmmissa . . .LZo ts ubsolvo ab ovanious peoeatis tuis oontritis,vonkessis et oblitis u. s. w. vecnoa ab oirmibusxoeuis ecelesiastieis u. s. w.
3. Folgt eine Formel für Sterbende, durch welchenicht nur von allen Sünden, Reservatfällen u. f. w. (alsowie beim Jubiläumsablaß), sondern auch von allennicht nur den kirchlichen Sündenstrafen nach erfüllterBedingung freigesprochen wird.
Nr. 1 übersetzt der Verfasser folgendermaßen: ,,D«der heiligste in Christo Vater und Herr, unser HerrNikolaus, durch die göttliche Vorsehung Papst, der fünfte. . . unentgeltlich allen in Christo Getreuen . . . gestattethat, welche ... von den dazu eingesetzten Verwalternoder Boten pflichtmäßig erbeten haben, daß . . . durchsie selbst zu ivählcnde Beichtväter, nach Vernehmungderer Glaubensbekenntnisse, für begangene auchdem apostolischen Stuhle vorbehalten«: Ausschreitungen ...schuldige Vergebung zu verhängen . . . und denen, diewahrhaft bereut und bekannt haben,.. . eine völlige Er-lassnng infolge apostolischer Machtvollkommenheit einzu-räumen die Kraft hätten."
Nr. 2 übersetzt der Verfasser, wie folgt: „Es mögesich deiner erbarmen n, s. w. Unser Herr Jesus Christus