Ausgabe 
(13.5.1897) 26
 
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durch seine heiligste und gütigste Barmherzigkeit möge dirvergeben, und . . kraft der mir Übertragenen . . Macht-vollkommenheit spreche ich dich von allen deinen reuig ge-fühlten, begangenen und tn Vergessenheit gerathenenSünden . . . nicht minder von allen . . . kirchlichenStrafen . . . frei u. s. w."

Da nun der Verfasser offenbar beweisen will, wiein der katholischen Kirche Acußerlichkeiten die echte evan-gelische Bußgesimmng ersetzen können, so ist es am Platze,die obige Uebcrsetzung mit vorurtheilsfreiem Auge aufihre Nichtigkeit zu prüfen lind dann zuzusehen, ob dasResultat unserer Untersuchung auf dem Boden deswahren Christenthums fuße.

Einmal muß uns auffallen, daß der Verfassercon-teksionibrm ooruiu rmclitis" mitnach Vernehmungderer Glaubensbekenntnisse" übersetzte. Eher dürfte amPlatze sein:nach Anhörung ihrer Süudenbekenntnisse".Dafür sprechen 3 Umstände: 1. Zu tvasOonkessorss",wenn nicht zum Beichtehören? 2. Zu was6onk688or«8pvr ip 808 sliZenäi," eine Maßregel, durch welcheoffenbar das bet der Beicht oft natürliche Angst- oder'Schamgefühl beseitigt werden soll? 3. Heißt das kathol-ische Glaubensbckenntniß nie aoaiassio, sondern stets

Sodann ist es noch sonderbarer, daß der Verfassergerade in den beiden kleinen, also auch für den unacht-samen Leser in der Uebersetzung leicht verständlichenFormeln peceatiaconkezmZ" mitconkeotis" ver-wechselt, also mitbegangene" stattgebeichtete Sünden"übersetzt. Da mag allerdings mancher Leser des Wan-derers Eile mit drohend geschwungener Grammatikh'Minen und fragen, seit wann das Medium der Deponentiapassive Bedeutung hat; allein einmal haben wir Küchen-latein vor uns, und gleich daneben steht inoblitia"der gleiche Fall, und dann übersetzt der Verfasser selbstdas gleiche Wort im langen Dekret richtig, was bereitsangedeutet wurde. Woher kommt das?

Während uns' also der Verfasser denAblaßhandel "so nialt, daß der glückliche Besitzer eines solchen Ablaß-zettels nur bei deutvon ihm erwählten"Beichtvatersein Glaubensbekenntniß beten durfte, um die tröstlicheGewißheit seiner Auscrwahlung zu besitzen, mußte der-selbe, wie das Dekret ausdrücklich erklärt, seine Sündenbereuen und beichten und den festen Vorsatz haben,sich zu bessern, *) um der Gnade des Ablasses theilhaftigzu werden.

Dürfte da der Verfasser jenes Werkes, wenn erauch die kirchliche Lehre vom Ablaß verwirft, nicht zu-geben, daß sie sich auf etwas anderes gründet, als aufein moralisches Faulenzerthum, wie er uns glaube»machen möchte? ll.

Recensionen und Notizen.

Das kirchliche Bücherverbot. Ein Commentar zurConstitution Leo's Xlll.Oktieiorum so muusrum"vom 24. Januar 1897 von Dr. Jos. Holl weck,Pros. ant b. Lyceum in Eichstätt. Mainz . Kirch-heim (VI u. 63 S.) Preis 75 Pf.e. Die hier angezeigte, soeben erschienene Schrift kann

jedem Leser derPostzeitung", er sei Geistlicher oder Laie,aufs wärmste empfohlen werden: vielen dürfte sie un-entbehrlich sein. Im engen Anschluß an die päpstlicheConstitution über die verbotenen Bücher wird das nun-mehr in dieser Sache geltende Recht kurz und übersichtlichdargestellt in 4 Abschnitten: Lektüre und Aufbewahrung.Herausgabe der Bücher, Verlag und Verbreitung, Censur.Die Einleitung bietet in einer Uebersicht die rechtsgeschicht-liche Entwicklung des Bücherverbotes, ein Anhang bietetden Text der neuen Constitution: das beigegebene Re-gister steigert die praktische Brauchbarkeit des Büchleins.Theoretiker wie Praktiker werden viel Werthvolles in denzahlreichen Fußnoten finden.

Zeitschrift des kathol. Universitätsvereinesvon Salzburg. Druck von A. Pustet in Salz-burg . Preis pro Jahr 1 fl.

Das U. Quartal-Heft 1897 enthält u. And.: Berichtüber die XHl. Generalversammlung des Vereines am 17,Jänner 1897: Geschäftsbericht, Rechnungs-Abschluß.Quartalsbericht. Berichte von Pfarrgruppen. FünftesVerzeichniß der Subscribenten. Spenden-Ausweise.Litterarischer Anzeiger. Aviso.Vuivsrsitas ea-tboliva'': Bedeutet die Gründung einer neuen Uni-versität das Aufgeben der schon bestehenden?

Apologie des Christenthums von vr. Fr. Hel-linge r. 7. Aufl. Herausgea. von Dr. Eng. Müller.Vertag von Herder in Frewnrg.

* Diese nerre Auflage, welche in 20 Liesg. (K M. I)erscheint, ist nun bis zur 13. Lieferung gediehen. Letztereumfaßt die VortrügeChristus der Prophet",Christusder König",Die hl. Sakramente".

Historisches Jahrbuch der Görresgesellschaft.Commissionsverlag von Herder u. Cie. in München .^Jährlich 4 Hefte. zus. 12 M.) XVIII. Jahrgang.

Inhalt: Diecamp. Das Zeitalter des ErzbtschofSAndreas von Cäsarea . Sägmüller, Der SchatzJohanns XXII. Grauert, Neue Dante-Forschungen.

Schnür er. Lamprechts deutsche Geschichte. vonNostitz-Rieneck, Die Briefe Papst Leo's I. im OoäsrLlouaosusis 14540. I ostes, Meister Johannes Rellach,ein Bibelübersetzer des 15. Jahrhunderts. Suoutkvr.Lpistulas iMpsi-Atoruw sto. Lars I. Ders., Avellana-Studien (v. Nostitz-Rieneck ). Krumbacher, Ge-schichte der byzantin. Literatur. 2. Auflage. (Weyma n.)

Bericht über die Arbeiten des römischen Instituts derGörresgesellschaft für das Jahr 1695/96. BevorstehendeNovitäten. Preisaufgaben und Preisertheilungen nsm

Theologisch-praktische Monatsschrift. Monat-lich erscheint 1 Heft in der Stärke von 5 Bg. oder60 S. gr. 8°. Preis ganzjährig 5 Mk. In Com-mission der Buchhandlung Gg. Kleiter in Passau .Inhalt des 5. Heftes 1897: Aufruf zur Gründungeines Chäritas-Verbandes für das katholische Deutschland .

Oekolampadius im Birgittenkloster in Altomünster .Bibel und Wissenschaft. (Forts.) Die Anzeigepflicht imSinne der Artikel 17 und 31 des bayerischen Armen-gesetzes. Die Pfarragende. Die Verwilderung derJugend. Äauernvereme und Seelsorgsvflichten. DieLitauiae w^orss in kssto 9. Llaroi und die IntLniaemiuores Roxatiomuu. Die Besteuerung der Jahrtags:stiftungen. Entgegnung. Umlagen für Kirchenzweckin politischen Gemeinden. Streiflichter auf die social«Lage. Wie find ssiEatui bezüglich der heiligen Kom-munion zu behandeln? Die Applikation der Psarrmesse.

Die Verstümmelung des Credo auf unseren Kirchen-chören. Fundationskapitalien für Gottesdrenststiftungen.

Feüersgefahr bei der Maiandacht. Genuflexionwährend des Credo. Ein Buch für den christlichenFamilien« erein. Feier der Neqmemmessen. NeuesteErlasse und Entscheidungen der römischen Kongregationen.

Erlasse der obersten Verwaltungsstellen und Ent-scheidungen der obersten Gerichtshöfe. LitterarischeNovitätenschau.

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Verantw. Redacteur: Ad. Haas in Augsburg. Druck u. Verlag des Lit. Instituts von Haas L Grabherr in Augsburg .