Ausgabe 
(12.6.1897) 33
 
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Residenzstadt Stuttgart in früheren Jahrhunderten" dar-gestellt. Den Schluß bildet ein sorgfältig ausgearbeitetesRegister für den I. und II. Band.

Wer den 1. Band des Kaißer'schen Werkes kennengelernt hat, wird mit Spannung den 2. Band zur Handnehmen, in ihm mit steigendem Interesse studircu undihn mit voller Befriedigung feiner Bibliothek einverleiben,um von Zeit zu Zeit wieder nach ihm zu greifen.

Hat der 1. Band zur Evidenz nachgewiesen, daßdie katholische Kirche die Mutter der Volksschule ist, sozeigt der 2., daß die Mutter Kirche ihre Tochter Schuleauch in den zu Nenwürttemberg gehörigen Landestheileunie stiefmütterlich behandelt hat, sondern sich ihrer mitgrößter Sorgfalt stets annahm und sie ideell und ma-teriell kräftig unterstützte. Gründlich abgethan ist dieGeschichtslüge, daß das Schulwesen Neuwürttembergs zurZeit der Annexion in großer Vernachlässigung sich be-funden habe und mit dem Altwürttembergs nicht con-curriren könne.

Die Mittheilungen bieten höchst interessante und in-pructive Vcrgleichungspnnkte über die Methode des Unter-richts, die Lehrgegenstände, die Entwicklung des Schul-zwangs, die Bildung der Lehrer rc.

Das Werk zeigt klar, daß wir durchaus nicht mitGeringschätzung auf die alten Schulmänner und ihrenUnterricht herabblickcn dürfen, daß ihre Bestrebungen undLeistungen Beachtung und Achtung verdienen, umsomehr,als sie oft gegen äußerst ungünstige Verhältnisse zu kämpfenhatten und die Hilfsmittel, mit denen sie arbeiten mußten,ungenügend waren.

Klöster und Weltgeistliche und Bisthümer, katholischeFürsten und Grafen und Städte wetteiferten in derSorge für die Schule. Wir haben nns aufs neue über-zeugt, daß die katholische Kirche auch was das Ge-biet der Volksschule anbelangt sich vor gründlicher,unparteiischer Geschichtsforschung nicht zu fürchten braucht,daß letztere den Ruhm unserer Kirche vermehrt.

Oberlehrer Kaißer hat sich durch sein neues Quellen-werk neues großes Verdienst erworben. Das Werk isteine hervorragende Frucht deutschen Fleißes. Möge esrecht viele Freunde der Kirche und der Schule veranlassen,selbst an Ort und Stelle nach schulgeschichtlichem Materialzu forschen, damit es im Laufe der Zeit gelingt, einvollständiges, lückenloses Spiegelbild des kathol. Schul-wesens unseres schwäbischen Vaterlandes zu gewinnen.Möge die Kaißer'sche Schulgeschichte im Inland undAusland, unter Geistlichen und Lehrern, unter Politikernund Cultnrhistorikern sie bietet auch viel des allgemeinInteressanten, in privaten und amtlichen Bibliothekenfreundliche Aufnahme finden! Jedenfalls sollte sie inkeiner Ortsschul-, Jnspektorats- und Kapitelsbibliothekfehlen. In unserer Zeit, wo die Schulfrage eine so hoheWichtigkeit erlangt hat, ist ein Werk wie das Kaißer'scheeminent zeitgemäß und doppelt freudig zu begrüßen.Auch die Ausstattung verdient Anerkennung.

Hohenstadt, den 2. Juni 1897.

Al. Schnitter, Pfarrer.

Hie Christus! Hie Buddha!

Religionsgeschichtliche Studie.

(Schluß.)

6. 8. Es hat nun schon nicht an solchen gefehlt,die dem Buddhismus nicht so fast wegen seiner Glaubens-hhy^sls weaen^einer Sittengesetze und sittlichen Erfolge

alles Lob spendeten und ihm dieser wegen den Vorzugvor der christlichen Religion gaben. Ob mit Recht oderUnrecht, werden wir sofort sehen.

Selbst beredte Lobreduer des Buddhismus, wie derPhilosoph Hartmann, urthßlen über Bnddha's Sitten-lehre in schärfster Weise ab, indem sie behaupten, daßdem Buddhismus jede sittliche Kraft fehle. Wem diesesUrtheil zu hart erscheinen sollte, der kann sich überBnddha's Sittenlehre ein Urtheil bilden aus der einenThatsache, daß der Buddhismus, wie andere Religionendes Orients, die den wahren persönlichen Gott nichtkennen, Verachtung des Menschen, des Ebenbildes Gottes,dagegen eifrigste, jedes Maß überschreitende Fürsorge fürdie unvernünftigen Thiere lehrt. Das geht hervor ausdem Verbote Bnddha's, die Thiere zu tödten, währendMenschen schon wegen geringer Vergehen mit dem Todebestraft werden. Derartige Vorschriften widerspreche»ganz christlicher Lehre und christlicher Anschauung.

Gehen wir weiter! Als erstes und größtes Gebothat Christus seinen Jüngern das Gebot der Gottes- undNächstenliebe gegeben. Für den Christen ist Gott derMittelpunkt aller Begierden und Wünsche. Wegen Gott nnd aus Liebe zu ihm erfüllt er alle ihm gegebenenGebote. Jeder Schüler Bnddha's aber setzt seine eigenePerson sich zum höchsten Ziele. Die Eigenliebe ist ihmdas höchste Gebot. Wohl hat auch Buddha in seinerSittenlehre zehn Gebote gegeben. Aber wie sehr unter-scheiden sich diese vom Dekalog des Christen. Jene zehnGebote Bnddha's sind nur Weisheitsregeln. Wer sienicht beachtet, begeht wohl eine Thorheit, aber keineSünde. Die größte Thorheit aber ist das Verlangen,zu leben; die höchste Weisheit und damit auch die voll-kommenste Tugend ist die Selbstvernichtung zur Freudeanderer. Alle anderen Handlungen des Menschen sindnach diesem Maßstabe zu bemessen.

Aber, mag da jemand einwenden, lobt und empfiehltdenn nicht auch Buddha mancherlei Tugenden, die auchder Christ üben soll, wie z. B. Güte und Wohlthätig-keit gegen die Menschen? Gciviß! Aber um derartigeGebote recht Werthen zu können, müssen wir nach denBeweggründen fragen, aus denen sie hervorgegangensind. Wie wir gesehen haben, ist Bnddha's oberstesSittengesetz die Eigenliebe. Das höchste Gut ist nachseiner Anschauung vollkommene Ruhe. Hier ist der Ur-sprung der Gebote Bnddha's zu suchen. Weil die Ruheund der Gleichmut!) des Menschen dadurch gestört wird,deßhalb soll der Buddhist vor dem Haß sich hüten, ausdem gleichen Grunde aber auch vor der Liebe. Hierhaben wir den Grund für das an und für sich sehrlobenswerthe Verbot des Hasses gegen den Nächsten.Und warum empfiehlt Buddha die Tugend der Wohl-thätigkeit? Nicht aus Nächstenliebe, die Buddha ja nichtkennt, sondern nur deßhalb, weil sie nach Bnddha's An-schauung ein Schritt ist auf dem Wege zumhohenGute" der Selbstvernichtung. Es fehlt somit den Moral-vorschriften Bnddha's ein wahrhaft höchstes und erhabenesZiel, sie haben alle ihren eigentlichen und letzten Grundin der Eigenliebe, nicht in der Liebe zu Gott wie daschristliche Sittengesetz.

Zu hohem Lobe hat man es Buddha schon ange-rechnet, daß er nicht durch Strafandrohungen Gehorsamgegen seine Gesetze erzwingen will, sondern vielmehrdiesen Gehorsam ganz vom freien, ungezwungenen, vonkeiner Furcht beeinflußten Willen erwartet. Wir wollensehen, ob dieses Lob ein berechtigtes ist. Der Lohn snr