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reiche die Umwandlung des einzelnen peregrinen Mannes >zum Römer sich vollzog. Die Hoheit, Größe und MachtdcS die Welt beherrschenden Imperiums offenbarte sichihm täglich bis zu den kleinsten Erscheinungen herab, sodaß unwillkürlich seine Brust in stolzem Hochgefühleschwellen mußte, selbst ein Glied in dem großartigenTriebwerke des gewaltigen Organismus zu sein; hiemitwar er im Geiste bereits znm Römer geworden, weßhalbdie Umformung seines Wesens mit Naschheit sich vollzog.Wie hätte es auch anders sein können s Als ein jungerMann wurde der Rekrut einem Nahmen einverleibt» dervöllig römischen Zuschnitt trug, die Dicnstsprache warLatein , die Offiziere waren Jtaler oder gaben sichwenigstens als solche aus, alle Augen waren auf Nomund den Kaiser gerichtet, an die Feldzeichen knüpfte sichdie treu gehegte Ueberlieferung der stolzesten Erinner-ungen, ynd nach Vollendung der Dienstpflicht winkte alshöchste Belohnung die Adclung vermittels des röm-ischen Bürgerrechts: das waren Anreiznngcn zur Genüge,um den Mann innerlich und äußerlich zum Römer nocheher werden zn lassen, als bis ihn nach 25jähriger Dienst-zeit das Gesetz auch formell dazu stempelte.
Uebrigens war die Niederlassung der Veteranen beiden erwaims nicht die Regel, so lange der RegierungLändereicn zur Verfügung standen; denn so lauge alsdiese vorhanden waren, wurden die mit Abschied Ent-lassenen auf Staatsboden angesiedelt, nicht immer znmVergnügen der als Culturdünger Lenützten Soldaten.So klagen z. B. die pannonischen Soldaten im Jahre 14 >u. Chr.: si czuis tot enorm vita, supsimverik, tralri,mistne ciivoi'sns in terras, usii xor nomen a-Zroruin!irlitzin68 paluclnni et ineulta, nrontium aeeipiankXWcnn einer nach so viel Schicksalsläuften sein Lebendavongetragen hat, so soll er sich noch in beliebige'Länder verschleppen lassen, wo man unter dem Titel vonAckerland nasse Sümpfe und wüste Berge erhält). DerleiLandgüter hießen „kunäi" und nahmen von den Be-sitzern die Namen an: krmäus Gornalianns, tluralianrrsu. s. w. Der Name eines in Bayern in der Armee undim Civilstaatsdienste viel verbreiteten Geschlechtes, derFreiherren v. Andrian, gehört auch hiehcr; er führt aufeinen solchen „kunärm" im Etschthale zurück, der nachder Besetzung Tirols durch die Bajuwaren in die Händeeines deutschen Besitzers übergegangen sein mag.
Auch im räüschcn Flachland sind gewiß viele solcheLandgüter an Veteranen verliehen worden. Vor Allemmutz dies unmittelbar nach der Eroberung Räticns undWindelicicns geschehen sein, denn zur Sicherung der röm-ischen Herrschaft wurde damals die gcsammte streitbareJugend der eben unterworfenen kriegerischen und wildenVölkerschaften aus dem Lande geführt und nur eine solcheZahl von Einwohnern zurückgelassen, die der Bestellungder Felder genügte, aber nicht der Empörung fähig war.Der Geschichtschreiber Vellejns Patercnlns liefert unsein Zeugniß dafür, indem er die Soldaten dem Tiberinszurufen läßt: „ego a. to in Vinäaliom cioinrtrm suiu"(ich bin von dir in Viudclicien begabt worden). Viel-leicht gehörten die Gebäude der römischen villaw, die ichunweit der großen Heerstraße von Verona über Partcn-kirchen-Murnau-Pähl-Schöugeising nach Augsburg beiWilzhofen, Machtlsing, Erling und Noderried ansgrub,ebenso die schöne, leider nicht in ihrem ganzen Umfangevon mir bloßgclcgte villa. bei Haltcnbcrg am Lcch eben-falls zu solchen „tuncti", mit denen viclnarbigc, Wetter-und schlachtcngrane Veteranen bestehen worden waren.
Wenn man nun alle Verhältnisse in Erwägungzieht, insbesondere den Umstand, daß in der ProvinzRätien als Grenzland das militärische Element stets eingewisses Uebergcwicht behauptete, so mutz man zu demSchlüsse kommen, daß dem Heere ein ganz bedeutenderAntheil an der Nomanisirung der Bevölkerung zukam.Der Stock und Kern des Volksthnms war freilich keltischgeblieben, aber alle Formen des Lebens erhielten römischeGestalt und römischen Anstrich. Als die römische Herr-schaft nach 400jähriger Dauer ihrem Ende zuging, warendenn auch die Räter , wie ihre Nachbarn, die Noriker,soweit wir sehen könne», vollständig romanisirt. DieStempel der römischen Töpferei in Westcrndorf beiRosenheim (auf dem Boden von Zorw Oeni) zeigen nochkeltische neben römischen Töpscrnamen. In den Stein-inschriften der spateren Kaiscrzcit aber finden sich fast nurrömische Namen, und ausschließlich solche tragen die imLeben Scverin's genannten Bewohner der Donaugegend,sowie die Personen, die in unserer einzigen Urkunde ausrömischer Zeit auftrete», aus einem in vico t?oim1vn<rabgeschlossenen Kaufverträge, von dem sich das Bruch-stück in einem Passaner Traditionscodcx erhalten hat.
(Schluß folgt.)
CttltnLgeschichLliche Bilder ans Bayern .
L. Die Gerichtsverhandlungen beim kurfürst-lichen Pfleggericht Neichenhall vom Jahre1685-1799.
(Fortsetzung.)
6i. !?. Auf die Handwcrksstatnten und dasInuuugstvesen wirkte das Princip der Autorttät s-erHaltung soweit ein, daß es sogar die Kleiderfrage derGenossen regelte, sobald diese vor der „Lade"') er-schienen: ein Mühljunge, der laut Gcrichtsprotokollcn von1745 „beim Handwerk", d. h. bei seiner Meistcrinnnngoder „Lade", mit einem „Camisol ohne Aufschlag" er-schien, erhält eine „Handwerksstrafe", widersetzt sich jedochdagegen und klagt, wobei seine Vertheidigung dahin ging:„er habe einen Rock, wie es den Eaibnrschen ch erlaubtist", nicht aber ein „Camisol" gehabt, als er bei der„Lad" erschien. Das „Müllnerhandwcrk" stellt jedochGegenklage, indem es von „nnsürdenklichen Jahren"Brauch sei, daß die Mühljungen sich „ehrlich und repn-tirlich sowohl in der Kirchen als bei der Lad mit An-tragnng eines Rocks mit Aufschlägen aufführen,wie dem Beklagten schon früher aufgetragen, bei offnerLad mit einem Rock mit Aufschlägen zu erscheinen". Inder Duplik wird nun die Behauptung des Beklagten con-statirt, es sei kein Camisol gewesen, mit dem er erschien,sondern ein Rock „in seiner gcziementen Länge", jedochnicht mit Ucberschlägcn versehen. Im Endbescheid wirdnun der Beklagte freigesprochen, „es sei denn, daß dasHandwerk beweisen könne, wie sich ein Gay MilluersSohn in der Kleidung zn verhalten habe". — Die Sta-tuten scheinen sich also in diesem Betreff — über dieKleidung der Gänmüller — nur traditionell fortgeerbt zuhaben, gleichwohl aber sieht man, mit welcher Peinlich-° kcit man darauf drang, daß das Ansehen der Ladegegenüber den einzelnen Genossen bewahrt bliebe, einGrundsatz, der z. B. auch ausgesprochen ist in folgendem
') „Lade". Znsammenkunstslokal der Meister einerZunft, wo dieselben ihre Urkunden und die Zunstkasseaufbewahrt hielten (Schmellcr).
H „Gnu" (Gau), das Land im Gegensatz zur Stadt,