Ausgabe 
(24.7.1897) 42
 
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vom Wirthshaus, seinen Hut mit dem des Klägers ver-tauschte und dieser nundurch die unter des VerklagtenHubt verborgene Künsten von seinem Haimbwegabweckh in ein Boschenwerk verzweifelnt zu gehen ge-zwungen worden", und obwohl er wußte, fährt der Tenordes Verhörs fort, daß es der falsche Weg sei, mußteer ihn dennoch gehen, ja er habe sogar mit dem Hut ineitler Nacht" in des Beklagten Haus gehen müssen, deraberschon im Bett liegent sich ganz unschuldig gestöllt".Die nächste Folge der Injurien war natürlich die Miß-handlung, Körperverletzung, Sachbeschädi-gung, und von Verhandlungen dieses Betreffs finden wireine übergroße Anzahl, aber meist unbedeutender Naturund für unsere Zeit förmlich unterhaltend zu lesen wegender Ausdrucksweise und der biderben Sprechweise, in dersie gegeben. Da begegnen wir nun im Jahre 1685 inerster Linie einem bösenSchlängt", einem Lehrjungcu,vor Gericht, wie er angeklagt ist, denTrummelschlagerAinöder ohne Ursach mit etlichen Händstraichen über-fallen und noch dazu den Uebcrzug an der bei ihm ge-hebten zur Werbung gehörigen Trummel verletzt zu haben",weßhalb Ainöder den Beklagtenzur Erstattung solchen.Mangels, der 39 kr. gestanden", angehalten wissen will.Der Missethäter aber hat kein Geld. und wirdabsonder-lich der ausgebncn Straich wegen"in Verweisung solchenFrävels" 1 Tag mit der Eisenantragiuig" bestraft; .im gleichen Jahre zog bei einem Wirthshausstreit einGast den Rock aus und hatwirklich" zu raufen an-gefangen, wobei erziembliche Maulstraich" und einpkntigs Gsicht" verursacht, während sein Gegnerauchetlich starke Maultaschen versötzt" unddas Gesicht plnügeschlagen" Strafe zusammen 2 T Pf.; 3ledigeTurnergsöllu" haben beimPerweinbrän" (jetzt Fischer-bräu Wicninger) einenGreinhandel veriebt" undsind in eingemeines Handraufet gerathen", wobei Einemetwas Haar ausgezogen"; weil sie aber gleich draufwiederzur Einigkeit kommen", Jeder nur mit '/J K dl.des schlechten inrnors willen" bestraft; auch wirklichsolenne Raufereien mit einem politischen Hintergrund be-richten uns die Verh'vrsproiokolle:

Als nach dem spanischen Erbfolgekrieg durch denFrieden von Rastatt 1714 die österreichische Herrschaft inBayern ihr Ende erreichte und Max Emanucl im Früh-jahr 1715 wieder nach München zurückkehrte, wurdennatürlich im ganzen Lande kirchliche und profane Festlich-keiten veranstaltet, so auch in Neichenhall ein chnrfürstl.Pfleg Schloß" am 18. Febr . dasgnädigst angeschaffteDo veum lauciainus" gehalten. Und wie es noch heutzu Tage der Fäll, so versammelte man sich auch danmlsnach dieser Kirchenfeste zu einem festlichen FrühschoppenbeimClandibrän" (später Banernbrän, jetzt Apotheke),wobei, lvie nicht anders zu erwarten, denn die Zeitforderte förmlich dazu heraus, die Festgäste alsbald zupolitisircn und pro und contra, zu sprechen begannen.Einige nun haben dabeides Churfürst!. Herrn Gesund-heit getrunken, vcrmeinent, wer ein guter Frcnndt ist,der würde auch Bescheid darauf thun", daraus Andere,fahren die Protokolle fort,Jhro Kahs. Majestät Gesund-heit zu trinken ausgerufen", indem sie nicht aufdesChurfürsten Gesundheit" trinken wollten, in Folge dessennun eine allgemeine Rauferei entstand, während welcher und das ist das komische Moment, das dabei mit-untcrliefHöchstgcdacht Sr. Chnrf. Durchlaucht Ge-sundheit geschossen wnrd"; wornach die unpatrivtisch ge-samten Festgäsie zu3 Tag mit Wasser und Brod und

Tragring der Unechten" vcrurthcilt wurden.") Weiterekurze Auszüge oder hiehcr gehörige Betreffe sind diese:

vrczmu Dienstpnebeu schlechtes Handraufet mitTruckncn Straichcn", weil sie sich aber verglichen,dieverworchte Straff" undUnechten auf gleichen thaill"zu bezahlen und Jederohne weitere Beschädigung nachHans khommen" zusammen 1 fl. 18 kr. 4 hl. Strafe;wegenZusammenfallen und Heriimbrcisscn" 34 kr. 2 hl.(1699);Rechtliches vors Haus khomcn und Haarans-rauffen betreffent";wegen Geringer Maulstraich in An-sehung sie gleich wieder gueteFrcnndt abgeben";Rauffen,wobei es ein 8. V. Nasen Blickten abgeben" 4 ß dl.;beim Parthnemmen und amen Handstraich zncfügen"34 kr. 2 hl.;wegen bei der Gnrgl nehmen und ainmal über Kopf schlagen" '/z K dl.;ain Maulstraich"34 kr. 2 hl.;wegen aines zwaymahligen angrciffcns,zu Podcn werffens und mit Haudstraichen also zu Ver-fahren, daß Er auf dem Kopf 2 Pässen und im Hürnain Loch! bckhomen" 2 fl. 1? kr. 1 hl.;den unternLefzen amen halben Finger breit von einander geschlagen";Rauffen und darunter empfangene Krazer";zwayerBrüdcr zusammenfallen und einander beim Haar herumü.ziehen";Aufkauf mit aincm Fingerhiß betreffent", wo-bei Beklagter angibt, Kläger habe ihmmit dein Fingerin das Manll (vermnethlich selbiges aufzureißen) ge-griffen";aine Schwiegcrmnetter zur Thür Hinaus-stoffen";amen Spielinann beim Hals würgen und seinGeigen Zerschlagen" (vor die Geigen verglichner Massen45 kr.");ainer Schwägerin starken Armstraich zucfügeuund ihren Mann noch dazu Herausfordern zum Raufen" 1 Kdl.;ain rcäo Hundtstascheu haißcu und da-gegen amen Maulstraich ausgeben" 34 kr. 2 hl.

Wir werden den logischen Zusammenhang nichtaltcriren, wenn wir hier die Fälle übergroben Un-fug" undnächtliche Ruhestörung" anschließen,obwöhl diese schon theilweise in diePolizeiordnnng"hinüberreichcn. Da aber die Strafrechts- und die polizei-lichen Uebertretnngsfälle damals einem und demselbenRichter, nämlich dem Pfleger, überwiesen waren, so sindsie nicht ganz von einander zu halten, obwohl wir späterauf die ausschließlichenPolizeiverordnungen"übergehen werden.

Beim Kapitelgrober Unfug" treffen wir inerster Linie abermals mit jenem Schlingel von einemLehrjuug" zusammen, dem wir oben schon vor Gerichtbegegneten, wie er mit demTrummclschlagcr Ainöder"eine unliebsame Begegnung hatte, jetzt aber eines nochweit größeren Aergernisses angeklagt ist, nämlich wegenverübter llngodür mit schützen und schwenken auf einemHochwasser Steg", wie es im Betreff heißt. Der Her-gang ist kurz folgender:zur Sommerszeit" 1685 wallteain gesammbte Gemein" zuSt. Georgcus Gotteshaus"nach Non, und als sie alle nun auf dem ohnedies ziemlichschwanken Saalach-Stcg waren, benutzte dieserLehrjuug"wahrscheinlich die sichtliche Acngstlichkcit und Zaghaftigkeitder Wanderer, um sich einen Spaß zn machen: er hatsich, sagt die Anklagesröveutlich angemast, auf dem- Noucr-Stcg also zu schützen und zu schwenken, daß cilichdarauf gcwcstc Personen in Forcht und Gfahr des Ab-fallens gestanden", undwiewollcn hiedurch kyaiucnnichts widerfahren", erhielt der Böscwicht dennochVcr,

") Eine andere so zu sagen offizielle Raufereientstand im gleichen Jahre (1716) als beim Exerzieren derBürgerschaft" (Laudfähnler) die Zuschauer ihren Spotttrieben.