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weis" und „1 Tag feukuuß" ni!t Androhung der Eisenfür ein anderes Mal.
Ehe wir nun über diese Vergehen des „grobenUnfugs" und der „nächtlichen Nuhestvruug" unsdes weiteren verbreiten, möchten wir nicht unterlassen,auf 2 besondere Punkte hierin aufmerksam zn machen,nämlich daß die „nächtliche Ruhe" nicht nur im Burg-frieden der Stadt, sondern auch außerhalb der Mauern,ju im ganzen Gcrichtsbezirk gewahrt werden sollte; manwollte nicht „Scheinmenschcn" erziehen und haben, son-dern wirklich innerlich und aufrichtig gesittete Charaktere— das war die Intention, lind der 2. Punkt ist der,das; wir Hiebei, wenigstens in den ersten Jahren unsererPeriode, noch vielfach Leute finden, die den Degen tragen,auch solche aus den untersten Ständen. — Einige Bei-spiele werden uns eingehender unterrichten.
1685 werden 2 „Haudwcrchsgeselleu", weil sie sichbeim Kaltlwirth zu Fager „bezecht gemacht", alsdann„miteinander zu greinen und auf offner Gassen umbze-kholtern und vielseitig jhnzeschreicn angefangen", mitVerweis bestraft und noch eigens, „weillen dann auchetlich mallen sakramcntiert und Gott gelestert", 3 Stunden„in öffentlicher Schandsaulln Andern zum Abscheich" ge-stellt; ein Knecht wird 1685, weil er „nach Pctlcithen"(Ave Maria-Läutcn) noch „auf der Gassen" Spektakelmacht, bestraft, obwohl er angibt, so „bezecht" gewesenzu sein, das; er nichts weiß — also auch damals schondie immerwiedcrkehrende vage Entschuldigung. — ZweiSchreiber und ein „Padtjnng" wurden wegen „nächt-lichen Auslaufens", indem sie zur Nachtzeit „aus derStadt gangen" und im Dorfe Tiirgg mit „JhuschrehnUugelcgcuheit gemacht" und noch dazu einen Knecht, loteer über das Feld „friedliebent" nach Hause gehenwollte, „pluetrünstig" geschlagen, ü, zn 1 L dl. und wegen„zncgefügter Pluetrunst" noch zu 2 fl. 30 kr. „Arzt-lohn" und „Schmerzensgeld" vcrurtheilt; — „wegennächtlichen Umkoltcrn in der Trunkenheit und Jhuschcynin der Nonnerau", heißt es in einem andern Verhör; —„wegen blossen Jhuschrehn auf der Gassen — diesesverübten schlechten runaors willen" erhielt ein Ange-klagter im Jahre 1700 2 dl. Strafe; — „einensolchen Tumult verleben, daß theils schon znr Ruh ge-legene Bürger und andere wieder aufstehen und was ge-schehen sehe, znesehen müßen", heißt es im Tenoreines anderen Verhöres, „nächtlich verlebte Naupperey",ein anderer Ausdruck. — 2 „Thnrnerg'sölln", so er-zählen die Gerichtsprotokolle von 1685, begaben sich vonReichcnhall nach Teisendorf, wollten aber dort ohne Degennicht erscheinen und entlehnten also einen solchen; derEine trug ihn am Hin-, der Andere am Heimmarschstolz an seiner Seite. Leider aber verlor Letzterer ihnund wurde dafür zn 1 fl. 15 kr. Schadenersatz, „inner-halb 4 Wochen zu bezahlen", verurthcilt. Also war auchobrigkeitlich noch das Tragen von Degen erlaubt. 1699 kamein lediger Schmiedgeselle dem Hans Mahr „Nachts fürsHaus" und forderte ihn mit „recko Hundsfottbescheltuug"heraus, wobei er, weil Mahr nicht erschien, mit bloßemDegen herumfuchtelte, denn „gehe auf den Säbel nichthinab, aber auf die Feist", rief Mahr zum Fensterherab und der Ruhestörer wieder zurück hinauf: „binkein Bauer, die mit Feisten schlagen". Also eine gewisseIdee der Ritterlichkeit haftete dem Degen noch immer an,wenn auch nicht mehr die frühere Bedeutung als Attributder Autorität. Zn Anfang des 18. Jahrhunderts, be-
sonders znr Zeit des spanischen Erbfolgekrügs 1701 u. sst,soll das allgemeine Dcgentragen verboten worden sein,allein das Verbot fand wenig Beachtung, denn 1701 trugder Schreiber D. uoch im Wirthshaus und „auf derGassen" einen Degen und 1709 noch verklagt BierbräncrKäsercr einen Schreiber und einen „Thnrnerg'sölln", die,weil er ihnen zwischen 11 und 12 Uhr Nachts „keinenTrunk mehr geben", ihre Degen „gebüßt" mit derDrohung, „er soll sich weiter scheren, oder sie wollen ihmseine Wamppen kleiner machen". Allerdings hatte Käsererdie Degeuträger vorher ungemein respektwidrig ange-sprochen: „Sanmägcn scherts Euch aus meinem Hans."1715 wurde einem Schreiber bei einem Gerünfe seinDegen abgenommen. Auch der Schreiber beim Klostcr-und Hofmarkgericht St. Zeno, eines Schneiders Sohn,trug den Degen, und uoch 1720 sagt Einer gesprächs-weise zu seinem Kollegen: „Degen sind dem Vernehmennach abgeschafft, hütet Euch also zumal von Verhütungvon Ungelcgcnhcitcn mit den hier einquartierten Grena-dieren." Aber auch 1722 noch griff ein fremder Drechsler-geselle im Hause des Reichenhallcr Drechslcrmeisters „anden Degen", und 4 Studenten haben im gleichen Jahre.auf der Straße mit'dem Degen eine „Rauferei verübt".— Um nun jetzt auf die ausschließliche Polizei ord-nn ng überzugehen, müssen wir zuerst von der Gewerbe-ordnung sprechen. (Fortsetzung folgt.)
Recensionen und Notizen.
„Das höhere katholische Unterrichtswcsen inIndien" von Sigismnnd Freiherr» vonBis choffshansen. Freiburg i. Br. Herdcr'scheVerlagshandlung. 1897.
Vorliegende Schrift, die besonders die Bekehrung derBrahmanen ins Auge faßt, sucht die Frage zu beantworten:Wie kann Indien katholisch werden? Der Ertrag derSchrift wird zur Förderung des Werkes der Brahmanen-bekehrung verwendet. „Wenn die Brahmanen, welcheChristen werden, auch in Zukunft sich dazu verstehen,kein Fleisch nnd keine geistigen Getränke zu genießen undLeinen Verkehr mit den Sudras zu pflegen, so machen wirkeine Schwierigkeit, sie als Brahmanen anzusehen und mitihnen zn verkehren. Warum soll es ebenso ant, wie esunter den Brahmanen eine Sekte gibt, welche Schiwannd eine andere, welche Wischnn anbetete, nicht auchBrahmanen geben, die Jesus Christus anbeten?" sagtKamasubba Äjar, ein heidnisch-brahmanischer Advokat inMadnra. Die Kastengliedernng ist in Indien dadurchgegeben, daß die indischen Arier die Völker dravidisch-mongolischen und chamitischen Ursprungs unterjochten.Im Schooße der Eroberer erlangte der erblich gewordeneStand der Priester und Gelehrten, der sein arischesBlut reiner erhalten hatte, das moralische Uebergewichtüber die weniger rein erhaltenen Klassen der Fürsten nndKrieger, Kschatrija, und die der Ackerbauer, Vaissija,während die unterworfenen dravidischen Stämme alsSudras und die chamitischen Ureinwohner außerhalb derKasten als Parias die untere und unterste Schichte desgesellschaftlichen Gebildes ausmachten. Die Priesterkastesind die Brahmanen. Man schätzt ihre Zahl in Indienauf 25 Millionen. Wenn die Brahmanen sich bekehrenwürden, wäre es um das alte Hindustan geschehen, eswürde katholisch. Der hl. Franz Xaver, der Tausendevon Indern taufte, hat nur einen einzigen Brahmanenbekehrt. Heute zählt das große Jesuitencolleg zn Tritschi-nopoli 1200 Brahmanen unter seinen Schülern. Trotzdemist von keinen großen Erfolgen die Rede. Im September1894 haben die ersten drei Brahmanen in diesem Collegdas Sakrament der Wiedergeburt empfangen, und zudieser Stunde gibt es zwölf katholische Vrahmanen-familien. Mögen die Hilferufe der Missionäre nicht an-gehört verhallen! Eine zunächstliegende Unterstützung be-steht in dem Ankauf dieser Schrift u. möglichster Verbreitungderselben in Bekanntenkreisen, vr. Herbeck, Schönsce.