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Diese strengen, ja manchmal rigorosen Polizei-verordnungen aber machten auch viele uralte Volks-sitten und -Gebräuche verschwinden, welche im Laufeoer Jahrhunderte allerdings ausgeartet haben mochten,aber doch meist auf einem ethischen Grunde basirt waren,oer zwar wieder in der Folge seine Bedeutung verlor.„3 ledige Pauernknecht haben sich unterfangen", heißt esin einem Verhör von 1788, „am hl. 3 König Abentsein vermumten Pertteulaussen "h zu obliegen",wcßhalb ihnen die „nachdrucksamfte Gewährung gemacht"und Jedem 4 ß dl. Strafe diktirt wurde. Ebenso war„das Wcynachtschießen" durch General-Mandat vom1. Dezember 1770 verboten, weßhalb ein Bauer, der1793 wieder „Weynachtschießen ausgeübt", mit 34 kr. 1 dl.bestraft wurde.
Um nun auch über die Gerichtskosten ein paarWorte zu sägen, so finden wir, daß für die gewöhnlichenFälle — wenigstens in der 2. Hälfte unserer Periode —1 fl. 10 kr. „Abschiedgeld" zu bezahlen war, dasdie Beamten uud Amtsdiener beanspruchen konnten, undaußerdem noch, wenn ein solcher ausgesprochen wurde,ein Straff atz in Geld, der gewöhnlich „aä oassuvaxauportatis" abgeliefert wurde, es, müßten denn fürbesondere Fälle auch besondere Verwendungen ge-troffen gewesen sein, z. B. die „Ehebrnchstraffgelder" zurAnsbauuug des St. Egidien-Thnrmcs, wie wir obenschon gehört.
Daß die „Gerichtsnnterthanen" bei ihrem eigenen,zuständigen Gerichte eine viel mildere Beurtheilung fanden,wie die sogenannten „Ausländer", d. h. diese Letztereneine viel höhere Strafe zu gewärtigen hatten, als dieErstcrn, das ist eine Thatsache, auch auf jener hohenIdee begründet, die man damals für jedes Gemein-wesen und für jede feste Zusammengehörigkeittrug, wobei auch an den Tag trat, welch mächtigen Rück-halt man au dem Heimathsrechte besaß und welchVortheilhaften Schutz der heimathliche Boden ge-währte, eine Thatsache, die gewiß nicht wenig beitrugzur Stärkung der Heimaths- und Vaterlandsliebe, dennnirgends erging es Einem besser wie dort. Ein „Aus-länder", der laut Gerichtsverhör von 1698 seine Schwä-gerin beschimpfte, die zu Neichenhall lebte, mußte, weilsich gerade dortselbst aufhaltend und also von diesem Ge-richte abgewandelt, 5 T dl. Gerichtswandel erlegen undaußerdem, „weil ein Ausländer", 6 Reichsthaler Strafe— einen enorm hohen Satz!
Was nun die gewöhnlichen Gepflogenheitender Einwohnerschaft Neichenhalls in dieser Periode be-trifft, so ergibt sich aus den Urkunden vor Allem einegroße Einfachheit ihrer Lebensweise. Die Familie warihr Hort und ihr liebster Aufenthalt. Der Familien-
*°) Perttenlaufen. — Wenn wir bei Hübner (Be-schreibung des Erzstistes und Neichsfürstenthnms Salz-burg 1796) lesen, daß im Pinzgau in den Rauchnächtenbei 100—300 Bursche am hellen Tage in den vossirlichstenMasken, mit Kuhglocken und knallenden Peitschen versehen,umherziehen, und daß man dieses „Berchtenlaufen" oderden „Berchtentanz" nennt, so dürfen wir wohl vermuthen,daß es lnebei an Unfug, Rügen und Beleidigungen nichtfehlte, und Gewährsmänner sind der Meinung, daß dieserGebrauch aus altersgrauer Zeit herübergenommen ist, wodie Frau Bercht. allerdings die „Glänzende", später auchals „Unholdm erschien, um faule Mägde und ungehor-same Kinder zu strafen — also wäre das „Berchtenlaufen"eine Art Rügegcricht, dem etwa das sogen. „Saberfeld-treiben entstammen könnte (siehe Bavaria I, Schmeller's^ayer. Wörterbuch, Hübner u. A.).
vaicr, der den größten Respekt genoß, schaltete undwaltete als ein Patriarch in seinem Hanse, versammelteFrau und Kinder, sowie Gesellen und Lehrlinge an seinemTische nnd hielt streng auf Zucht und Ordnung derSeinen in und außer dem Hanse. Sonn- und Feiertagsdurfte Niemand versäumen, den Gottesdienst zu besuchen,und nach dem nachmittägigen Kirchenbesuch begab sichdaS Familienhaupt zur feiertäglichen Erholung nicht seltenin ein nahegelegenes Bräuhans, deren es damals nichtwenige gab, oder, wenn es weit ging nnd die Jahreszeitschön war, etwa mit Kind und Kegel znr klösterlichen„Hoftafcrne nach Froschham" (jetzt Hofwirth in St. Zeno),wo noch das reine Klosterbier von den Augustinern her-über verzapft wurde, oder gar zum „Kaltl" und „Moser"nach Fager, Wirthshäuser, die sich einer besondern Be-liebtheit erfreuten.
Der Hausvater war eifrigst besorgt für das geistigeund leibliche Wohl der Deinigen, die aber auch an ihm,als einem „Bürger", einen bedeutenden Rückhalt bei jederGelegenheit hatten. Wir mächen deßhalb vielfach dieBemerkung, daß „Ehehalten" lange Jahre hindurch, janicht selten bis zu ihrem Lebensende im gleichen Hausedienten, obwohl die Lohnverhältnisse nach unsernBegriffen schlecht, waren. Um eine Durchschnittszahlz. B. 1696 zu nehmen, so können wir folgende Lohn-sätze annehmen:
ein Hausknecht (Knecht) erhielt jährlich 8—12 fl.,eine Köchin 5—6 fl.,eine „Viechdirn" 4—5 fl.,ein „Dicnstmensch" 2—3 fl.,ein „Kindsmenfch" durchschnittlich 4 fl.,ein „Knchlmensch" 3—5 fl.,ein „Preuknecht" wöchentlich 20 kr.,ein Geselle wöchentlich 10—24 kr.,ein erster Mühljung brachte es sogar auf 50 kr.per Woche.
1717 hatte ein Dienstknecht 13 fl. Lohn im Jahre,das „Drangeld" war 2 fl., für eine Schicht bei Nachterhielt er 15 kr.
Also sehr bescheidene Lohnverhältnisse, und dochwaren die Leute zufrieden, denn sie hatten im Hanseihres Brodherrn eine zweite Heimath gefunden.
Eine andere Heimath aber war dem jungen Arbeiterseine „Zunft", deren mehrere sich häufig auch zu „Bruder-schaften" zusammenschlössen — auch hier Halt und Stütze,auch hier Beistand mit Rath und That, aber auch hierAutorität und Gehorsam.
Trotz einer strengen Disciplin aber und einer sorg-samen Beaufsichtigung auf allen Lebenswegen sollte mandoch des Vergnügens nicht entbehren nnd wollte manvorab die Jugend heiter wissen.
Scheibenschießen, Kegel- und Kartenspielwaren damals gebräuchlich wie heute, und Tanzmusikin der Stadt nnd Umgebung gab eS ab und zu, wovonwir besonders als eine Specialität den sogen. „Weit-wiesentanz" erwähnen, eine uralte Tanzmusikgerecht-same, welche jährlich zwischen „Kaltl" und „Moferwirth"abwechselte und wohl noch auf die alte Schloßherrlichkeitvon Karlstein zurückreichte, wozu die Weitwiese früherstets gehörte. — Musik wurde viel geübt, und die„Thurner" waren die Hauptrepräsentanten derselben.Die „Thurnergesellen" (Thurn — Thurm), Thurm-bläser, standen unterm „Thurnermeister" (Thürmer-meister) und hatten in früheren Zeiten vom Thurme1 herab mit einem Horn Zeichen zu geben und zugleich