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heil sehr im Schwange waren, dafür stehen Belegstellenmehr als erforderlich zur Verfügung.') Die Gemeindenwaren in Folge der fortwährenden Fehden und Nanb-ziige verarmt, und das schlechte Beispiel der höherenStände war auch an den Bürgern und Bauern nichtspurlos vorübergegangen. Konnten ans einem verarmtenund sitttlich verwahrlosten Volke Priester hervorgehen,welche der hehren Aufgabe ihres Berufes stets gewachsengewesen wäre»?-) Wo erhielt der heranwachsende Klerusseine wissenschaftliche, seine ascetische Ausbildung? DieBursen an den Hochschulen waren längst vergessen,Seminarien im heutigen Sinne kannte man nicht; derjüngere Humanismus mit seiner Vorliebe für heidnischeLcbensauschannng war nicht der Nährboden eines sitten-reincn Klerus. Die Bischofsstühle, die Domkapitel warenVersorgnngsanstalten fürstlicher und adeliger Kinder undHerren geworden. Wer trug die Schuld an dieser un-berechtigten, unkatholischen Exklusive? Vielleicht Rom ?
Schon durch die Landesordnnng Georgs des Reichenvom Jahre 1491 war im Herzogthum Bayern daslandesherrliche Placet eingeführt worden: „ainich prevesbullen oder anderes in unsern: Land on unserer willenund wizzen anzeschlagen oder zu verkünden" war ver-boten. Von der Bewegung, welcher der AugustinermönchMartin Luther seinen Namen lieh, erwartete das ge-wöhnliche Volk allseitige Besserung seiner Verhältnisse aufbreitester demokratischer Grundlage: Abschaffung derFrohnden und Zehnten, allgemeines Jagd- und Fischerei-recht, Anstellung der Pfarrer durch die Gemeinde. Hatteja doch Luther selbst das Princip des allgemeinen Priester-thumes unter die Massen geworfen, spielte er doch bis1525 mit Vorliebe den Anwalt der Unterdrückten. Wiedas Volk diese demokratischen Anschauungen zu ver-arbeiten verstand, erhellt klar aus dem „Fürhalten desDorfmeisters zu Wendelstein an den neuangchenden Pfarr-
') Vergl. Hösler, „Die Aera der Bastarden amSchlüsse des Mittelalters". Prag 1891. Daß übrigens„in allen Klöstern und Pfarreien der Oberpfalz dasConcnbinat zu finden war", hat Lippert (S. 4) nicht er-wiesen. Was die angebliche Aeußerung des KardinalsCampcggi 1524 über das Concubinenwcscn betrifft, so istSlcidanus ein nicht einwandfreier Antor. Uebrigenskonnte zum Jahre 1524 eine derartige AeußerungCampeggi's weder in den lateinischen Commentarien(Ivan. Aoicloni Os statu rsliZiovis st rsipublioas Osrolo VOasssrs donunentarli LlI)1>V, p. 88) noch in der deutschenNebersetzung (Joh. Sleidani Warhafrige Beschreibungaller Händel so sich in Glauben Sachen und WeltlichenRegiment unter Karl V. zugetragen. Frankfurt a/.M.M. D. Lix (1559) Seite xlv) entdeckt werden. Die vonLippert benützte Ausgabe Frankfurt 1785 I 240 standuns leider nicht zur Verfügung. Das Citat aus demTridentinnm konnte ich weder Lass. XXIV ean. 9, nochbei derselben Sitzung cls rekorinntions co.p. 8, noch Lsss.XXV äs rskorin. sap. 14 auffinden.
*) In dem Gutachten der Geistlichkeit des KapitelsNeumarkt vom 16. Oktober 1524 wird bemerkt: DieStadtgeiftlichen könnten gegen die Bürger, der Landklerusgegen Vögte und Pfleger eine Reihe von Beschwerdenvorbringen: sie wollten indessen hicvon nichts weiterreden. (Past.-Blatt des Visth. Eichstätt 1870, 19.) DieseGutachten beweisen außerdem, daß „die wissenschaftlicheUnfähigkeit des Klerus nicht so groß war, wie der Am-berger Rath sagte, daß der katholische Klerus „keine fünfEmwohner" von der Liebe zu Luther abhalten konnte"(Lippert S. 3). Die Städte Amberg und Neumarkt standenunter dem Banne der Reichsstadt Nürnberg, deren Haupt-bestreben war. die bischöfliche Jurisdiktion abzuschütteln.Schrieb ja doch Pirkheimer: „Den Reichsstädten erscheintder Türken Joch leichter als jenes der Bischöfe". (Past.-Bl.1869, 178.) '
Herrn" an: Mittwoch nach Gallt Anno 1524. (Niederer,Nachrichten znr Kirchen-, Gelehrten- und Büchergeschichte.Altdorf 1763, Bd. !I, 333-346.) Demgemäß soll derPfarrer nur der Diener der Gemeinde sein: „nicht Duhast uns zu gebieten, sondern wir haben Dir zu gebieten,und deßhalb befehlen wir Dir, uns das lautere, klareEvangelium vorzusagen. Opfer, Seelgeräth fallen inZukunft weg, das Widdum soll dein Pfarrer genügen.Hat derselbe Klagen gegen die Gemeinde, so soll erNiemanden nach Eichstätt citiren, sondern an die mark-gräslichc Herrschaft; ebenso wird es die Dorfgemeindehalten."
Aehnliche Ideen spukten auch vielfach in den Köpfender Oberpfälzer.
Da war es nun vor allein Aufgabe der Bischöfe,ihre Hecrden zu belehren, ihre Geistlichen vor der Hin-neigung zu dem Lnthcrthnm zu warnen. Aber dieFürsten traten hindernd und hemmend entgegen: sie be-fürchteten Abbruch an ihren landesherrlichen Gerechtsamen.So schreibt Lippert S. 18: „Als der Administrator desBisthums Negensbnrg diese Beschlüsse des Konventsvon Negensbnrg an alle seine Geistlichen hinansgebenwollte, erhielt der Bischof von der oberpfälzischen Re-gierung dazu mit Rechts?!) das pluoet nicht, und Friedrichbefürwortete bei seinem Bruder deren Jnhibirnng." Untersolchen Umständen darf es nicht Wunder nehmen, wenndie „positiven Resultate der Ncgensbnrger Reformationrecht magere waren".
Als der Bischof von Eichstätt, Moriz von Hütten,im Oktober 1548 den Klerus seiner Diöcese zu einerSynode znsammenberief, da fragten die NenmarktcrGeistlichen am 14. November bei der Regierung an, obsie dieser Einladung Folge leisten sollten. Die Regierungantwortete ganz lax, wie selbst Lippert (S. 40 A. 4) sagt:„Daß einer oder zwei Geistliche, das wir doch zu ihremGefallen stellen, die Synode besuchen und hören lassen,was daselbst gehandelt wird; wo alsdann ihr^s Gewissensetwas beschwert, würden Ellas Hanschild und KaplanGeorg Priesinger wohl Weg wissen." Ja die Regierungscheute sich nicht, in einer Erklärung vom 11. April 1539(Lippert S. 29) den Bischof von Regensbnrg über dieNeichnng der hl. Kommunion unter zweierlei Gestalt durchden Prediger Hügel in Amberg geradezu anzulügen —erst der Politik wurde Hügel seitens der weltlichen Ge-walt geopfert!
In Augsburg hatten die protestircnden Stände beiUeberreichnng ihres Bekenntnisses 1530 an ein „gemein,frei, christlich Concilium" appellirt und gefordert, daß derKaiser den Papst zur Abhaltung eines „solch Gcncral-concilinms" veranlassen möchte (Müller, die symbolischenBücher S. 37); als endlich Paul III. am 2. Juni 1536das Ausschreiben zu der allgemeinen Kirchenversammlnng,welche im Mai des kommenden Jahres zu Mantua zu-sammentreten sollte, ergehen ließ und auch zu den neu-glänbigcn Fürsten den Legaten Petrus van der Borst,Bischof von Acqui, mit Einladungsschreiben abschickte,da war es nach Lippert Seite 21 „den ProtestantenEhrensache, ein solches Concil nicht zu beschicken,und sie gaben die Hoffnung aus eine päpstliche Refor-mation auf". Worin diese Reformation bestehen sollte,erhellt unzweideutig aus den schmalkaldischen Artikeln,der Antwort Luthers und seiner theologischen Freundeauf die päpstliche Einladung zum Concil. Nicht um dieLehre, nicht um die neuen Dogmen war es den pro-testirenden Fürsten zu thun, sondern um die Oberhcrr»