Diese Thatsache ist unter dem Nennen des Gresham'schcnGesetzes bekannt. Schlechtes Geld vertreibt gutes Geld.Es ist dieses Gesetz äußerst wichtig und spielt bei derFrage der Durchführbarkeit des Biincmllismns eine außer-ordentliche Rolle. Wenn schlechtes und gutes Geld in einemLande nebeneinander bestehen, so wird das schlechte imZulande verwendet; denn hier wird es znm vollen Werthein Zahlung genommen. Das gute, das vollwerthige Geldfließt ins Ausland, da es lediglich im internationalenVerkehr zur vollen Geltung kommt. Diese Wirkungenkönnten unter Umständen auch eintreten in einem Lande,das zwar nur ein Währungsgeld besitzt, daneben abereine große Anzahl Scheidemünzen. Diese Wirkung wirddadurch vermieden, daß Scheidemünzen nur in beschränkterMenge ausgegeben werden; von einer privaten Präge-sreiheit ist dabei keine Rede. Ferner wird ihnen dieEigenschaft, gesetzliches Zahlungsmittel zu sein, nur inganz beschränkter Weise beigelegt. Endlich wird dafürgesorgt, daß jederzeit dafür vollwerthiges Geld ohneAbzug umgetauscht werden kann.
Durch diese Behandlung der kleinen Münzen werdendieselbe,! im Verkehr erhalten und sowohl vor den, Ein-schmelzen als dem Export bewahrt, andrerseits doch keineGefahr für den soliden Geldverkehr geschaffen.
Dieselben Cautclen müssen bei Ausgabe von Papier-geld beobachtet werden.
All' die eben aufgezählten Thatsachen nehmen wir nurwahr im internationalen Verkehr, in, Zulande treten dieseThatsachen nur infolge der Wechselbeziehungen zum Aus-lande hervor. Es ist daher eine der wichtigsten Aufgabender Währungspolitik, vollwerthiges, im internationalenVerkehre beliebtes Geld zu besitzen. Die Währnngsfrageist keine nationale, sondern eine internationale Frage, undihre Bedeutung und Schwierigkeit tritt erst dann hervor,wenn die Beziehungen der Länder untereinander, insbe-sondere solcher mit verschiedenen Währnngssystemcn, inBetracht gezogen werden. Zuvor ist es jedoch noth-wendig die wichtigsten Währnngssystemc kennen zu lernen.
Man unterscheidet sogenannte metallische Währnngs-systcme und Papicrwährilngssysteme. Letztere sollen hiernicht weiter in Betracht kommen.
Die metallischen Währnngssystemc zerfallen wiederin monometallistische Systeme (Goldwährung, Silber-währung, hinkende Währung), bei denen lediglich einMetall die Grundlage des Geldverkehrs bildet, und indas System der Doppelwährung, bei welchem der Geld-verkehr auf einer gleichzeitigen Verwendung zweier Me-talle zum Währungsgelde (Gold und Silber) beruht.
I. Die Silber Währung: Bei der reinen Silber-währung ist der Werth des Geldes mit dem Werthe desSilbers verknüpft. Währnngsgeld ist lediglich das Silber-geld. Es erfordert also mindestens eine Silbcrmünze.Wesentlich ist die Frcigcbnng der Silbcrmünze für Privat-prägung, jeder kann also verlangen für BarrensilberSilbergeld ausgeprägt zu erhalten. Die Silbermünze istunbeschränkt gesetzliches Zahlungsmittel. Neben den Silber-münzen können auch Goldmünzen vorkommen. Allein diesesind nicht Währnngsgeld, sondern lediglich Handelsniünzc.Zhr Verhältniß zum Währnngsgeld ist nicht festgelegt.Ihr Werth, in Silber ausgedrückt, bestimmt sich lediglichnach Angebot und Nachfrage.
II. Die Goldwährung: Goldgeld ist Währnugs-gcld. Freie Privatprägnng hat man nur für Gold. DerWerth des Geldes hängt lediglich vom Werthe des Goldesab. Daneben finden sich Silbermnnzcn. Diese werden
jedoch unlerwcrthig ausgeprägt und dienen lediglichScheiden,ünzzweckeu.
III. Die hinkende Goldwährung. DiesesSystem gilt bei uns in Deutschland . Währnngsgeld istlediglich das Goldgeld. Das Gold bestimmt den Werthdes Geldes. Freie Privatprägnng ist lediglich für Goldzugelassen. Daneben finden sich silberne Münzen alsScheidemünzen; außerdem haben wir aber noch eineSilbermünze, die weder Währungsgeld noch Scheide-münze, sondern lediglich Courantmünze ist. Es sind diesunsere Dreimarkstücke (Thaler). Sie sind noch ein Ueber-rest aus der Zeit der Silberwährung. Ihre Prägungist eingestellt. Sie wurden seinerzeit zu dem Verhältnis;1:15'/z ausgeprägt, sind daher wie die Scheidemünzenstark unterwerthig. Die Folgen des Gresham'schcn Ge»setzeS werden vermieden nicht durch Beschränkung derZahlungsfähigkeit, wohl aber durch Beschränkung desumlaufenden Betrages. Die Einziehung der Thalerstückewäre gegenwärtig für Deutschland mit großem Verlusteverbunden.
IV. Die Doppelwährung: Gold und Silbersind in gleicher Weise Währungsmetall. Währungsgeldwird aus Gold und Silber hergestellt. Was das wichtigsteist: freie Privatprägung ist für Gold und Silber zuge-lassen. Dabei ist zwischen Gold und Silber ein gesetzlichesWerthverhältniß festgesetzt. Das ist nothwendig, weilbeide Metalle als Zahlungsmittel verwendet werdensollen. Beispielsweise wird also durch das Gesetz be-stimmt, daß 1 Pfd. Gold den gleichen Werth haben sollwie 15*/z Pfd. oder 20 Pfd. Silber. Hierin liegt einMoment, welches für Beurtheilung des Bimetallisnwsvon wesentlicher Bedeutung ist.
(Fortsetzung folgt.)
(Fortsetzung.)
Ein Seitenzweig des Geschlechtes, welcher mit altdillingischcn Gütern im Brcuzthale und auf der RauherAlb ausgestattet war, bekleidete in der zweiten Hälftdes 11. und um die Mitte des 12. Jahrhunderts da-Pfalzgrafcnamt des Herzogthums Schwaben . Mit Pfalzgras Adalbert (1125 — 1148) und dessen Bruder Walte(Bischof von Augsburg 1138—1154), die im Bereitmit zwei andern Brüden, das Kloster Anhäufen grünbeten, scheint dieser Zweig der Familie erloschen zu seinworauf sein Besitz meist an die Hanpttinie des Hausesdie pfalzgräfliche Würde aber an die Grafen von Tübingerkam. — Auf die in der heutigen Schweiz gelegenen Besitzungen des Hauses, die wie eben erwähnt Graf Hartmann I. ererbt hatte, wurde eine eigene Linie desselbenabgetheilt, die sich, urkundlich nachweisbar erst nach derMitte des 12. Jahrhunderts, Grafen von Kiburg nannte.Sie zahlt Heitwig, die Mutter Kaiser Rudolfs von Habs-bnrg, Zu ihren Gliedern und erlosch im Mannesstammum dieselbe Zeit, wie der Hauptzweig der Dillinger, imJahre 1264. Ihre Besitzungen fielen an Kaiser Rudolf,noch hent zu Tage führen die Kaiser von Oesterreich denTitel der Grafen von Kiburg und bedienen sich dieHabsburgischen Prinzen aus Reisen gerne desselben imJncognito.
Als eine weitere Linie des Hauses hat man langedie Herren von Werde, d. i. Donauwörth , betrachtet,bei denen, wie bei den Dillingern der Name Mangold