Ausgabe 
(20.11.1897) 66
 
Einzelbild herunterladen

kir. 66

20. Nvv. 1897.

Zeilkgk W Kligsklgn ^chkitMg.

Suggestion und Hypnotismus ini Recht.

Von Rechtsanwalt Dr. Then-Traunstein.

Suggestion und Hypnotismus sind in der neuerenund neuesten Zeit zu einer Zeit- und Streitfrage ge-worden. mit welcher man sich in allen Zweigen derWissenschaft mit gleich hervorragendem Interesse be-schäftigt. Theologen wie Psychologen, Professoren derMedizin und praktische Aerzte, bedeutende Theoretiker inder Jurisprudenz, wie Richter und Rechtsanwälte in derGerichtspraxis, alle bekunden eine gleiche Autheilnahmean der Lösung dieser Tagesfrage, und für alle ist dieLösung in ihrer Weise von der weittragendsten Be-deutung. Der Theologe und Moralist wird vor diedoppelte Frage gestellt: sind Suggestion und Hyvno-tismus geeignet, die freie Verantwortlichkeit des Menschenfür sein Thun ganz oder theilweise auszuschließen, undist die Anwendung des Hypiiotismus vor dein Forumder Religion und Moral erlaubt oder nicht? Die mo-derne Schule der Psychologen, welche auf dem Stand-punkte der monistischen Weltauffassung stehen, sinken inden Ergebnissen der Anwendung des Hypiiotismus einenBeweis für ihre Theorie, das; die Seele nichts anderesist, als ein Spiel der Natnrkräfte. Der Arzt steht voreinem Mittel, welches von hochbedentenden und in dermedizinischen Disciplin vielgenannten Autoritäten alsnovum gepriesen und als Radicalhilfsmittel für eineUnzahl von Krankheiten und krankhaften Erscheinungs-formen in bisher für unknrierbar gehaltenen Fällen an-gesehen wird. Und auch der Jurist muß das lebhaftesteInteresse haben an einer Frage, von deren Beantwortungdie Grundlagen allen Rechts, der Rechtswissenschaft undder richterlichen Entscheidungen abhängen. Das Fnnda-ment aller Rechtshandlungen ist die Voraussetzung einesfreien, verantwortlichen menschlichen Thuns. Aufder menschlichen Verantwortlichkeit war zu allenZeiten und ist heute noch das ganze Nechtssystem auf-gebaut.

Das Recht und sein Inhalt, allseitig eindringend inalle Nuancen und Constellationen menschlicher Lebens-verhältnisse, wird mehr und mehr zum Gemeingut Aller.Die Oeffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen, das Rechtder freien Meinungsäußerung, eine freie Presse, die zu-nehmende allgemeine Bildung tragen dazu bei. Es be-darf dann nur eines besonderen Anlasses, um alle jeneKreise, welchemitlcben" in der jeweiligen Entwicklungder Menschheit, auch für Fragen zu interessiren, die mehroder weniger einer Fachwissenschaft angehören. Zu diesenFragen zähle ich die angeregte, und aus den genanntenUmständen schöpfe ich die Berechtigung, nachstehend eineSkizze darüber zu geben, wie sich die Wissenschaft unddie juristische Praxis gegenüber dem Hhpnotisinns undder Suggestion verhält, und welches die Bedeutung dieserErscheinungen für das praktische Nechtsleben ist.

Wenn ich einleitungsweise auf die Lehre von Sug-gestion und Hypnotismus eingehe, so erscheint mir diesals eine unvermeidliche Voraussetzung für meine Dar-legungen. Die Literatur der letzten Jahre über Hypno-tismus und Suggestion ist eine immense. Man kannnicht sagen, daß dadurch die Begriffe geklärt und dieUebersicht erleichtert worden wäre. Noch fehlt ja jederfeste Boden, und wer weiß, ob je es menschlichemScharfsinne gelingen wird, das geheimnißvolle Dunkelzu lichten und eine sichere Bahn zu eröffnen?

Eine Uebersicht über den derzeitigen Stand derTheorie und der Lehre von Suggestion und Hypnotismuskann zum vollen Verständnisse der für das Recht hierauszu ziehenden Konsequenzen nicht umgangen werden.

I. Vorbemerkungen über Suggestion undHypnotismus.')

Hypnotismus ist diejenige Wissenschaft, welchesich mit der Gesammtheit der Erscheinungen befaßt, diemit der bewußten und unbewußten Suggestion zusammen-hängen. (Forel.) Der Hypnotismus ist keine neue Er-scheinung; neu ist lediglich der Name. Bereits die altenindischen Fakire beschäftigten sich damit. Im 19. Jahr-hundert lenkte sich die Aufmerksamkeit hierauf durch dieLehren des Magnetismus. Insbesondere Männer wieMesmer, Braid, Hansen haben sich auf diesem Gebieteeinen Namen gemacht. Wissenschaftliche Behandlung

erfuhr die Lehre vom Hypnotismus erst durch Charcotund seine Schule in Paris und durch die Schule vonNancy, mit ihren Häuptern Liögeois und Beruhen». Andiese beiden Schulen schließen sich im Wesentlichen alledermaligen Autoritäten an.

Nach der Schule Charcot's unterscheidet man dreiZustände der Hypnose, von denen jeder sich selbstständigentwickeln, aber auch einer aus dem andern hervorgehenkann. 1) Katalepsie. Ihre Wirkung äußert sich in lln-beweglichkeit und Nnempsindlichkcit. Der Kataleptische führtnur die Bewegung aus, deren Vorstellung in ihm künstlicherweckt worden, ohne den geringsten eigenen Willcusantrieb.Dieser Zustand kann nicht lange bestehen, ohne zn einemhysterischen Anfall oder zu Krampfcrscheinnngcn zu führen.Derselbe geht leicht über in den zweiten (lethargischen)Zustand. 2) Lethargie: eine Ueberreizbarkeit derNerven und Muskeln. Sie haben die Fähigkeit, sichunter dem Einfluß einer unmittelbaren mechanischenReizung zusammenzuziehen und die auf diese Weise ein-genommene Stellung beizubehalten. Das Bewußtsein istgänzlich aufgehoben; der Patient ist völlig unempfindlich.3) Somnambuler Zustand. Aeußerlich wenig vondem lethargischen Zustand unterschieden. Der Muskel-sinn, Sehvermögen, Gehör, Geruch und Geschmack sindsehr stark entwickelt. Das Gedächtniß ist zu außer-ordentlichen Leistungen befähigt. Die merkwürdigste undwichtigste geistige Eigenthümlichkeit ist die Fähigkeit undGeneigtheit, fremden Suggestionen Folge zu leisten.

Gegen diese Eiutheilung wendet sich die Schule vonNancy, welche 56 Stufen annimmt. Bernheim stelltneun Stufen auf, welche mehr oder minder in einanderübergehen oder übergehen können. Der Somnambulismusnimmt erst die fünfte oder sechste Stelle ein. Forel geht von der Suggestibilität aus und nimmt dreiStufen derselben an: 1) Somnolenz. Der nur leicht

') Ich beschränke mich auf die Anführung der Litera-tur aus den letzten-Jahren: Forel , Der Hypnotismus,3. Anst. 1895; Hirsch William, Die menschliche Verant-wortlichkeit und die moderne Snggestionslehre, 1896 : der-selbe, Was ist Suggestion und Hypnotismus: Lilienthal,Hypnotismus im Strafrecht, Zeitschrift f. d. ges. Straf-rechtswisscnschaft, 1886 (auch separ.): Schutze, Der Hyp-notismus, Philos. Jahrbuch 1896 S. 32 ff.: Zeitschrift f.Hypnotismus, Leipzig , Verlag von Barth, 5 Bde.

Ueber die Geschichte siehe die Cit., insbesondereSchütze, Lilienthal. auch Strohmeyer. Die hypn. Therapievor dem Forum der Moral, in der Passauer Theologisch-praktischen Monatsschrift 1837. 1. Heft S. 1 ff.