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Beeinflußte kann mit Anwendung seiner Energie der Sug-gestion widerstehen und die Augen öffnen. 2) LeichterSchlaf oder HyPothaxie. Der Beeinflußte kann dieAugen nicht aufmachen, muß überhaupt einem Theil derSuggestion bis asten Suggestionen gehorchen, mit Aus-nahme der Amnesie. 3) Tiefer Schlaf oder Som-nambulismus. Charakterisirt durch Amnesie nachdem Erwachen und posthypnotische Erscheinungen. DurchDressur können in nicht seltenen Fällen die einzelnenGrade in einander übergeführt werden. Diese Ein-theilnng nimmt auch Schrenck-Notzing („über Sug-gestion und suggestive Zustände", Scp.-Abdr. aus derAllg. Ztg-, München 1893) an.
Nach Bern heim ist die Hypnose ein besondererpsychischer Zustand, den man hervorrufen kann und inwelchem die Suggcstibilität erhöht ist, allgemein ausge-drückt: ein Zustand, bei welchem die Willcnsthätigkeiteine Hemmung erführt und oft eine deutliche Störungdes Bewußtseins besteht.
Suggcstibilität ist die individuelle Empfäng-lichkeit. Suggestion bedeutet nichts anderes als eineEinwirkung auf das Vorstellungsleben, welche sich ohneVermittlung des Bewußtseinswillens vollzieht oder voll-ziehen kann. Autosuggestion ist die Suggestion,welche der Mensch bewußt oder unbewußt bei sich selbsterzeugt. Die Beeinflussung durch Suggestion unterscheidetsich wesentlich von jener durch Vernunfrgründe; bei ihrspielen Gefühle und Phautasiebilder die Hauptrolle.Grashey') n. a. dcfinirt „suggeriren" lediglich als ein-reden. Allein gewöhnlich faßt man darunter nur jenesEinreden, welches ohne Rücksicht auf logischen Zusammen-hang ohne eigene Ilrthcilskraft und ohne Willensvermögenwirkt. (Hirsch, meuschl. Verantwortlichst S. 49.)
Die verschiedenen Schulmeinungcn gehen also sehrweit auseinander und erschweren es daher dem Juristen,für seine Argumentationen und Schlußfolgerungen einenfesten Ausgangspunkt zu gewinnen. Die wichtigstenFragen für das Recht sind die: Inwieweit ist der Menschsuggestionsfähig? inwieweit wird durch die Suggestionseine bewußte Thätigkeit ausgeschlossen? welches sind dieMittel, welches die Wirkungen der Hypnose?
Zu Anfang nahm man an, daß hysterische undüberhaupt geistig nicht normal veranlagte Personen derSuggestion am meisten zugänglich seien; allein die über-wiegende Anschauung ging und geht dahin, daß geradebei solchen Personen die meisten Autosuggestionen vor-kämen und deßhalb dieselben sich Fremdsuggestionen gegen-über weniger empfänglich zeigen. Jeder körperlich undgeistig normale Mensch ist mehr oder weniger suggestions-fähig und hypnotisirbar. Nur gewisse momentane Zu-stände der Psyche sind es, welche die Hypnose verhindernkönnen. (Forel, Bernheim.) Besonders leicht kann manden schlafenden Menschen durch Suggestion beeinflussenund, ohne ihn zn wecken, hypnotisircn, wie denn über-haupt eine unverkennbare Verwandtschaft zwischen Schlafund Hypnotismns besteht.
Ueber die Wirkungen der Hypnose sagt Forel:„Man kann sagen, daß man durch Suggestion in derHypnose sämmtliche bekannte subjektive Erscheinungen dermenschlichen Seele und einen großen Theil der objektivbekannten Funktionen des Nervensystems produziren, be-einflussen, verhindern kann." Es können gewisse körper-
') Grashey. Gutachten im ..Prozeß Cznnski". Stutt-,art. F. Enke, 1896, S. 46.
liche Zustände hervorgerufen und wieder zum Ver-schwinden gebracht werden. Eine einfache Versicherungdaß die betreffende Person nicht mehr gehen, hören, sehenkann, genügt, um diese Erscheinung hervorzurufen.Ebenso können Sinnestäuschungen jeder Art hervorge-rufen werden. Die Einwirkungen des Hypnotiseurs aufWillensentschlüffe des Hypnotisirten sind oft unbeschränkte.Jeder beliebige Gedanke, alle möglichen Einfälle könneneingegeben werden. Bei alledem ist aber nicht zu ver-gessen, daß diese Wirkungen je nach der Individualitätmehr oder minder stark durch Autosuggestionen be-einträchtigt werden können. Selbst falsche Vorstellungs-bilder und Sinnestäuschungen werden durch Autosuggestionhervorgerufen.
Von besonderer Bedeutung sind die posthypnotischenErscheinungen. Die Suggestion kaun auch dahin gehen,daß etwas nach dem Erwachen zu geschehen habe. Um-gekehrt kann aber auch Amnesie suggerirt werden,d. h. vollständige Erinncrungslosigkeit. Eine weitere Artist die Suggestion L öestöarxw, die Eingebung auf be-stimmten Termin, ferner die Wachsu ggestiou, welchenach Forel bei sehr suggestiblen Menschen im vollenWachen erfolgreich angewendet werden kann, endlich diesuggerirte Erinnerungsfälschnng an nie Erlebtes.
Die in vorstehender Uebersicht angeführten Resul-tate sind keineswegs unbestritten, wie bereits zn Anfangbemerkt. Gleichwohl muß zugegeben werden, daß dieKenntniß vom Hypnotismns und die Ueberzeugung vonseinen weitgehenden Wirkungen immer weitere Kreise er-faßt. Benedict erklärte noch auf dem internationalenCongreß für Kriminalanthropologie im Jahre 1892 znBrüssel die meisten Fälle als Täuschungen unbewußter,manchmal auch bewußter Art. Der eifrigste Gegner desHypuotismus zur Zeit ist Professor Fuchs in Bonn ,welcher die Hypnose geradezu als eine Komödie bezeichnet.^)Allerdings muß dieser Gelehrte zugestehen, daß er selbstniemals praktische Versuche vorgenommen hat. Dadurchgewinnen seine Darlegungen, welche meines Erachtens derwissenschaftlichen Gründlichkeit überhaupt entbehren, keines-wegs an Glaubwürdigkeit. Zu den jüngsten Aeußerungenüber den Hypuotismus gehört die Diskussion über diesesThema auf dem 12. internationalen medizinischen Con-grcß zu Moskau im August heurigen Jahres. Interessantwar vor allem der Vortrag Beruh eim's, welcherausführte, daß ein „Hypuotismus" eigentlich nicht existire,sondern daß der hypnotische Zustand nur das Jnsleben-treten der dem menschlichen Gehirn eigenen Empfänglich-keit zur Jdeenanfuahme (Suggestion), also eineAeußerung der Suggcstibilität sei.
Es ist nicht Sache des Juristen, auf die theoretischeBcgründetheit der einen oder anderen Schule einzugehen;es muß ihm geistigen, die Grundlagen der Meinungs-verschiedenheiten zu erkennen und festzustellen, daß —mag man im klebrigen der oder jener wissenschaftlichenRichtung folgen — durch Suggestion und Hypnotismnsjedenfalls Zustände eintreten können, welche in einer ganzmächtigen Weise auf den Willen und die Zurechenbar-keit irgend einer rechtlich bedeutsamen Thatsache vonEinfluß sein können. Damit ist sein hohes Interesse andieser Frage von selbst gegeben.
(Fortsetzung folgt.)
i) Fuchs, Bedeutung der Hypnose in forensischer Hin-sicht, Bonn 1895, S. 7.