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Württemberg anzurufen, welcher dem verdienstvollenManne im August 1766 den Titel eines Residenten undHofraths verlieh. Diese ehrende Standeserhöhung be-wirtte, daß der Rath alle Executionen einstellte und dieZurückgabe der beschlagnahmten Waaren anordnete, nach-dem er gegen Schule eine Strafe von 10,660 st. wegenunterlassener Anzeige von 5330 Stück ostindischcr Waarebei der Schau verhängt hatte, obwohl seit 1693 aus-drücklich und seit 1762 stillschweigend dieselbe als nichtschaupflichtig galt, das nicht eidlich erhärtete Gutachtenunbestimmt ließ, ob sie als solche anzusehen sei und dieStrafsentcnz selbst anerkannte, daß derartige Tücher all-hier nicht gewob enwerden könnten. Allein die irregeleitetenMeister befriedigte diese Wendung der Sache nicht, undsie begehrten stürmisch die Jnnehaltung der confiscirtenZeuge, bis der von Schule angestrengte Proceß endgiltigentschieden sein werde. Der Rath war schwach genug,nicht nur nachzugeben, sondern er vergaß sich auchsoweit, dem Liceuciaten I. G. Morell suff povna. uotnulisouLsationia zu verbieten, dem Schule in dermaliger An-gelegenheit weiter beirätblich zu assistiren, welche monströseVerfügung allerdings Wien annullirte.
Bei den fortdauernden Bedrohungen und dem be-fremdlichen Verhalten der Staatsorgane wollte Schülesein und der Seinigen Leben nicht auf das Spiel setzen,er schloß znm Leidwesen vieler braver Bürger das Ge-schäft und zog im Oktober nach Heidenheim . Den Schadenluari asssnirtig und an ruinirten Waaren, Gebäudenuud Maschinen berechnete er auf 300,000 fl.
Gerade zwei Jahre später traf das für den Rathbeschämende Reichshofrathsconclusum vom 3. Oktober1768 ein. welches ihm zur Auflage machte: in allwegdie Fabrik des Johann Heinrich Schüle zu fördern, diefreie Einfuhr, den Druck und das Färben jeder ostindischenWaare ohne Ausnahme zu gestatten und sich mit derEröffnung und Stcmpclung der ankommenden Stücke,sowie mit Verfügung jeglicher Strafe zu enthalten. Mitdem befohlenen Anschlage des kaiserlichen Patents er-öffnete der Magistrat, der sich wieder aufraffte, der ge-summten Weberschaft, baß jede künftige Ruhestörungempfindlich gerügt werde, daß die Druckereien nur dievon der Schau als tadellos bezeichneten Tücher anzu-nehmen verpflichtet seien, wozu sie sich bereit erklärten,und daß ihnen frei stehe, den Mehrbedarf nicht blos ausOstindien, sondern auch aus Sachsen, Schwaben und derSchweiz zu beziehen.
Hochherzig vergaß Schüle die ihm widerfahrenenKränkungen. Er beschleunigte den Bau seiner palast-artigen Fabrik, führte den Kupferdruck nach dem neuestenStand der Technik ein, und es gelang ihm, Gold undSilber haltbar auf den Zitz zu bringen. Der Jahresabsatzstieg auf 70,000 Stück Kattun , wodurch jährlich über eineMillion Gulden in Umlauf kamen. Jede solide Arbeits-kraft wurde gut bezahlt, die künstlerische sogar reichlich,denn das Jahressalaire der ersten Zeichnen» betrug5000 fl.
Ueber Verdienstlofigkeit klagten nur träge und un-wissende Leute, denn länger als zwanzig Jahre herrschtein den Werkstätten fröhliche Arbeit. Dem aufmerksamenBeobachter entging jedoch nicht, daß bei den Webern derunselige Gedanke sich fortgeerbt hatte, nur ihretwegen be-stehe der hiesige Markt. Deshalb arbeiteten viele Meisternur nach eigener Bequemlichkeit, unbekümmert um dieNachfrage. Die daraus fließenden schlimmen Folgen
erkannten wohl die Deputirten auf dem Weberhanse, undsie erhoben ihre Stimme, indem sie 1782 mahnend aus-riefen: „Durch eure Saumseligkeit kommen beliebteGattungen von Tüchern in Abgang, so daß die Handels-leute gezwungen werden, nach Mcmmingen und Kauf-beurcn zu gehen, wo man sich dabei wohl befindet, unsererStadt dagegen jährlich mehrere tausend Gulden entzogenwerden." Es half nichts, ja es verursachte die derbeSprache nicht einmal eine Aufregung in der Zunft.Bald darauf zeigten sich aber wieder die Sturmvogel .
Wegen der Herabsetzung der Löhne gab es 1784zwischen den Webergcscllen und den Meistern in den.Herbergen heftige Austritte, welche häufig in öffentlicheRuhestörungen ausarteten, und als der Rath mit Nach-druck dagegen einschritt, verließen mehr als 200 Knappendie Stadt. Die dadurch entstandene Lücke empfandenmanche Familien sehr empfindsam, und von den 830Meistern zürnten viele den Vorstehern, weil sie keineGeneigtheit zeigten, den Trotzköpfen die Rückkehr zu er-leichtern. Allmählich richtete der Unmnth sich gegen dieganze Verwaltung des Weberhauses. Die Einen klagtendie Schau der Parteilichkeit an. die Anderen warfenden Vorstehern und den Beisitzern Eigennutz bei Aus-übung ihres Dienstes vor, und die Deputirten mußtenhören, sie standen mehr auf der Seite der Kaufleute undder Fabrikanten, anstatt das Handwerk vor denselben zuschützen. Immer bedenklicher gestaltete sich die Gährung,und nur unter Androhung militärischer Gewalt gelanges dem Rathe, seinen Aufruf zur Ruhe öffentlich an-schlagen zu können. Vergeblich schaffte er die ange-schlichenen Mißbrauche bei den amtlichen Verrichtungen— kostbare Mahlzeiten, unnöthige Spazierfahrten, Natural-und Geldverchrungcn, Alles auf Kosten der Pctenten —ab, die Erbitterung ließ sich nicht besänftigen, und esentspann sich daraus ein langwieriger Proceß, bei wel-chem sich die Parteien maßlos bekämpften.
Die unterdessen über den Rhein geflogenen Nevo-lutionsideen trugen zur Herstellung der Eintracht nichtbei, und wenn auch vor dem aufgegangenen gallischenFreiheitslichte die kleinlichen Zänkereien der Weber ver-blaßten, so erschien ihnen jetzt die Erfüllung ihres altenLieblingswnnsches in verführerischer Beleuchtung. Am25. Januar 1794 schritten sie zur That. Etliche hundertWeber fanden sich an diesem Tage auf dem Webcrhauseein und forderten kategorisch das Einfuhrverbot für allefremde Waaren. Die Deputirten beschwichtigten die Ver-sammlung durch das Versprechen, ihren Wunsch demMagistrate zu unterbreiten. Drei Tage gingen ruhigvorüber, als aber am 29. noch keine Resolution erfolgte,überfielen die Mißvergnügten das Zollgebäude, erbrachendas als Lagerraum für die ausländischen Tücher dienendeGewölbe, und nach verübtem grobem Unfuge trugen sielaut lärmend die Schlüssel auf das Nathhaus, wo geradeder geheime Rath versammelt war. Ungestüm drangensie in das Berathungszimmer und wiederholten nicht mitbescheidenen Worten ihr Verlangen. Auf die Versicherung,eine Verfügung zu erhalten sobald die geheime NathS-deputation sich geäußert haben werde, zogen die Tumul-tuanten ab. Der am 25. Februar einberufenen Weber-schaft las der Stadtschreiber den Rathsbeschluß vor,wonach auf sechs Monate keine fremde Waare, mit Aus-nahme der ostindischen, eingelassen werde. Wüstes Ge-schrei und drohende Rufe waren die Antwort. Eingroßer Haufen der Weber, dem sich Weiber und Kinder,