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Mägde und Gesellen anschlössen, wälzte sich zu dem Rath-hanse, die Wache wurde entwaffnet, Steine flogen durchdie Fenster in den Sitzungssaal und die herbeieilendenBürgermeister Precht von Hochwart und Dietz erfuhrenthätliche Beleidigungen durch die Volksmenge. Ein andererHaufen größtentheils gemeinen Pöbels griff die Wohnungdes Stadtpflegers Paul von Stellen an, erzwäng vonihm eine nochmalige Sitzung und geleitete ihn, denhöchsten Staatsbeamten, wie einen Gefangenen auf dasNathhaus.
Die Mehrheit der Nathsherren, eingeschüchtert durchdie Grausen erregenden Begebenheiten an der Seine undLoire , hatte nicht den Muth, einem unsinnigen VerlangenWiderstand zu leisten, und sie ließ Abends 7 Uhr vonder Altane herab „einer lieben Weberschaft" verkünden,alle fremde Waare sei abgeschafft und werde unter demAnsehen des Magistrats morgen fortgebracht. Zubel-geschrei und Händeklatschen mischte sich in den Ruf: „DieWeber haben gesiegt", und es verlief sich die vielhuudert-köpfige Schaar.
Pflichtschuldigst ging ein Bericht über die Vorgängenach Wien , und am 8. Mai lief der Bescheid, des Neichs-hofraths ein, welcher eine strenge Untersuchung über dieRebellion anordnete. Schleunigst sehte der Rath eineSpezialcommission nieder, aber Niemand wagte die leiden-schaftlich erregten Weber vorzurufen. Schon triumphirtensie, straflos zu bleiben, daher die Ruhestörungen fort-gesetzt, die Behörden verhöhnt und die Bediensteten derKaufleute und der Fabrikanten gröblich chicanirt wurden.Am 10. November kam es so weit, daß der eines Ge-schäfts halber auf die Schau gegangene Handlungs-diener Hofmann schwere Verwundungen erlitt und dieauf die Wache geführten Frevler durch ihre Kameradenwieder befreit wurden. Damit war endlich die ängst-liche Langmuth des Senats erschöpft. Am 30. machteein öffentlicher Anschlag bekannt, daß, nachdem schon am25. Februar Augsburg als ein Staat anzusehen war,in welchem die Obrigkeit nichts gelte stnd gegenwärtigdas Leben und das Eigenthum aller Bürger in Gefahrstehe, dem Rathe zur Erfüllung des kaiserlichen Auftragskein anderer Ausweg übrig bleibe, als die constitutions-gemäße bewaffnete Hilfe anzurufen. Die kreisausschreibendenFürsten des schwäbischen Kreises übertrugen den Vollzugdem Herzog von Württemberg. Unter dem Befehle desOberstlieutenants von Faber rückten dessen Soldaten —670 Alaun Infanterie und Kavallerie mit Zwei Kanonensammt Bedienung — am 24. Dezember 1794 durch dasGöggingerthor in die Reichsstadt ein und erhielten Bürger-quartiere. Ohne Störung verlief jetzt der Proceß, her-nach 16 Monate langer Dauer durch den Nichterspruchder Universität Würzburg mit der Verurtheilung derzwei Hauptauswiegler zu mehrjähriger Zuchthausstrafe,vieler Bürger zu kürzeren Gefängnißstrafen und mit derAblieferung mehrerer Excedenien unter das österreichischeMilitär seinen Abschluß fand. Im Mai 1796 ver-ließen die Executionstruppen Augsburg , und die durchdieselben aufgelaufenen Kosten hatte die Weberschaft zutragen. —
Das Rollen des Kanonendonners durch das ganzedeutsche Reich übertönte die Stimme der öffentlichen undbürgerlichen Angelegenheiten der einzelnen Gemeinwesen,so auch in Augsburg , und Handel und Wandel tratenin den Hintergrund zurück, als die Reichsstadt bald einemgroßen Heerlager, bald einem riesigen Feldlazarett)? glich.
Unter der Wucht der gewaltigen politischen Ereignissebrach sich die klare Einsicht über die Unhaltbarkeit derheimischen Zustände Bahn, und der größere Theil derBürgerschaft begrüßte den 4. März 1806 mit Freuden.Eingefügt in ein größeres Staatslcben, erfüllten sich andem Handwerk wie in allen bürgerlichen Kreisen balddie Worte des Dichters:
Das Atte stürzt, es ändert sich die Zeit,
Und neues Leben blüht aus den Ruinen.
-—SS-B-eS--
Allerlei.
Der Brautkranz und seine Surrogate. DerBrautkranz oder die Brautkrone, vom Volke auch wohlJungfernkrauz genannt, ist der Kranz von Laubwerk, meistvon Myrten, den eine Braut, wenn sie am Hochzeitstagevor dem Altar erscheint, in's Haar geflochten trägt. Schonbei den Hebräern war der Bräutigam am Hochzeitstagebekränzt, bei den alten Römern trugen beide BrautleuteKränze, und noch im Mittelalter war diese Sitte betsämmtlichen Christen gewöhnlich. In der abendländischenKirche kam die Sitte, den Bräutigam zu bekränzen, nachund nach in Vergessenheit, doch ward das Bekränzen derBraut beibehalten und streng darauf gehalten, daß keineUnwürdige den Kranz trug. In der griechisch-katholischenKirche weiht der Priester noch jetzt den Kranz für beidesich Vermählende ein und setzt ihnen denselben auf. Gleichdem Thau flieht der Regen von den himmlischen Höhennieder, wo der Donnerer über ihm waltet. So gilt erals eine Gabe der Gottheit und ist darum heilkräftig undbedeutsam. In Süddeutschland erzählt man, daß Kinder,welche Ncgemvaffer trinken, eine gute Singstimme be-kommen, und in ganz Deutschland ist der Glaube ver-breitet, daß, wenn Kinder in dem Mairegen laufen, sierasch wachsen und gedeihen. So kann es denn nichtWunder nehmen, daß nach althcidnischcm Mythos, wennes einer Braut auf den Kranz regnet, die neuen Eheleutereich und gesegnet werden; denn der alte heidnische Don-nergott, dessen Hammer die Braut weihte, sandte ihr ge-wissermaßen dadurch gcdeihenbringenden Thau. Allerdingskehren andere Gegenden dies um und sagen: Dem Un-glücklichen regnet es am Hochzeitstage (wie denn auchnach esthnischem Glauben Regen am Hochzeitstage derBraut heftiges Weinen bedeuten soll); dies jedoch er-scheint als christliche Deutung, die gerade, weil der inden Bösen umgewandelte Gott seinen Segen zu der Ehespendet, ihr Unglück prophezeit. Wenig bekannt dürfte dieoriginelle waldeckische Sitte sein, nach der, nachdem dereigentliche Brautkranz gewunden, noch ein zweiter kleinererangefertigt wird. Die Mädchen bilden einen Kreis; einewird mit verbundenen Augen in die Mitte gestellt undmuß das Kränzchen werfen; auf welche es fällt, ist nichtglcichgiltig, denn sie wird zuerst vor den Traualtar treten.Eine ähnliche Sitte besteht auch im nördlichen Bayern. In manchen Gegenden ist der Myrtenkranz als Braut-kranz unter dem Landvolk nicht gebräuchlich; cylindcr-artige Kopfbedeckungen, die mit allerhand Flitterstaat aus-stasfirt sind, treten für ihn ein und werden für eine be-stimmte müßige Summe auch wohl für den Hochzeitstagverliehen. In Fnlrcnstein in der Obcrpfalz setzte die Brautüber das oben zusammengebundene Haar den „Bendel",eine Art runden, drei Finger hohen Küppchens, mitschwarzen Spitzen, Glasperlen und sog. „Flinserln" .he-