Ausgabe 
(14.9.1894) 75
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bisher wohl selten oder überhaupt noch nicht stattgefundenhat, so soll auch einmal eine Lanze für den Uebelbeleu-mundeten eingelegt werden, indem wir seine Lichtseitengebührend hervorheben.

Anlaß zu dieser Ehrenrettung gibt uns der Um-stand, daß kürzlich bet Halle der Leichnam einer augen-scheinlich gewaltsam umgebrachten Frauensperson durchFüchse aus der Erde gescharrt worden ist. Hoffen wir,daß das Verbrechen seine gerechte Sühne finden wird.Aber sollte auch diese Hoffnung sich nicht erfüllen, solltesich vielleicht auch nicht mit Genauigkeit feststellen lassen,daß wirklich ein Mord vorliegt, so würde das um keinenDeut die Verdienste Reineckes schmälern, die er sich durchUnterstützung der menschlichen Rechtspflege bisher erworbenhat. Wer sich einigermaßen mit dem Studium vonCapitalverbrechen befaßt hat, wird gewiß schon die Be-obachtung gemacht haben, daß die gewöhnlichsten Arten,einen Menschen beiseite zu bringen, ohne daß ein Ver-dacht auf den Thäter fällt, folgende drei sind: vergiften,ins Wasser stürzen, im Walde vergraben. Das Bei-bringen von Gift hat nun die beiden großen Nachtheile,daß die Beschaffung des Giftes regelmäßig auf großeSchwierigkeiten stoßt und der Nachweis der Vergiftungnoch jahrelang nach der That möglich ist; das Wassergibt die Todten wieder von sich, ist deshalb also eben-falls wenig empfehlenswerth; wie erfährt man aber etwasvon dem im dunkeln Forst Verscharrten? Den Ruhm,Neinecke, muß dir dein größter Feind lasse», daß ohnedich die letztgedachte Art die probateste wäre!

Man wird sich einen ungefähren Begriff von seinerNützlichkeit in diesem Punkte machen können, wenn mansich vergegenwärtigt, daß beispielsweise allein in demSommex des Jahres 1867 in dem Gebiete der einzigenProvinz Westprenßen durch seine Thätigkeit die Mord-thaten von nicht weniger als vier Personen zur Ent-deckung gelangten. Ohne ihn würden diese Unmenschen,die jetzt im Zuchthause ihre That sühnen, niemals ent-deckt worden sein. Es dürfte nicht ohne Interesse sein,die nähern Umstände im Umrisse mitzutheilen.

Die Wittwe Anna Piotrowka lebte in äußerst küm-merlichen Verhältnissen und suchte sich, so gut es ging,als Wirthschaften:: durch die Welt zu schlagen. Hierbeiwar ihr sehr im Wege, daß sie einen vierjährigen, gut-gearteten Knaben besaß, dem sie deshalb eine äußerstlieblose Behandlung zutheil werden ließ. Ihre Abneigunggegen ihr eigenes Kind stieg aufs höchste, als die Aus-sicht auf eine ihr paffende Heirath mit einem Manne, demsie die Wirthschaft führte, lediglich an dem Vorhanden-sein des unglücklichen Geschöpfes scheiterte. Sie stießverschiedene Drohungen aus, aus denen klar hervorging,daß sie sich der unbequemen Last entledigen wollte; soäußerte sie einmal, sie wolle den Jungen in die Weichsel werfen. Im Juli war das Kind plötzlich verschwunden,und die Ermordung ihres eigenen Kindes würde vielleichtniemals an das Tageslicht gekommen sein, wenn nichtacht Wochen später, im September, Füchse die im GlinkerForste verscharrte Leiche ausgegeben Hütten. Die Pio-trowka wurde gefänglich eingezogen und gestand, daß sieden Knaben aus den erwähnten Gründen umgebrachtund mit einer Sandschicht bedeckt habe. Laut Urtheildes Thorner Schwurgerichts wurde sie zum Tode verur-theilt, durch allerhöchste Ordre aber zu lebenslänglichemZuchthaus begnadigt.

Läßt sich bei Berücksichtigung aller Thatumstände

die Unthat psychologisch ohne Schwierigkeit erklären, ja,wird man der Verurtheilten in Anbetracht der ungünstigensocialen Lage trotz der Brutalität ihrer Handlungsweisenicht jegliches Mitgefühl versagen können, so ist derzweite Fall, bei dem die drei andern Personen, und zwareine Mutter mit zwei erwachsenen Kindern, ihren Ehe-mann und Stiefvater umbrachten, schon um deswillenviel häßlicher, weil ein Motiv von gleicher Entschuldbar-keit nicht vorhanden war.

Der Kätner Jakob Gaidetzka, das unglückliche Opferdes zweiten Falles, besaß eine Kätnerstelle hart amgroßen Münsterwalder Forste. Seine Frau war in ersterEhe mit einem gewissen Jwanowskt verheirathet gewesen,aus der zwei Kinder, Victoria und Johann, am Lebenwaren. In der Familie herrschte deshalb viel Streit nndZank,well Victoria I. Mutterfreuden entgegensah und dem Vaterdieser Zustand mit Rücksicht auf die kleinen Geschwister einDorn im Auge war. Er verlangte daher ihre Entfernung ausdem Haufe, eine Forderung, der seine Frau, die leiblicheMutter, ganz energisch widersprach. Um den Zänkereienanläßlich dieses Streitpunktes ein- für allemal ein Endezu bereiten, faßte sie im Verein mit den genanntenKindern den entsetzlichen Plan, den unbequemen Nörglerauf immer verstummen zu machen. Wirklich kam dennauch in der Nacht vom 1. zum 2. September das scheuß-liche Vorhaben zur Ausführung. Um eine Entdeckungder Mordthat unmöglich zu machen, wurde der Leichnamnoch in derselben Nacht in den Forst geschafft und dortvergraben.

Selbstverständlich erregte das plötzliche Verschwindendes Gaidetzka bei den Nachbarn Aufsehen. Alle Anfragenbeantwortete die Frau in Uebereinstimmung mit denKindern dahin, daß ihr Mann sich in der Frühe des2. September eines kranken Fußes wegen zum Doktoraufgemacht habe. Wahrscheinlich werde er sich von dortaus zu seinen in der Nähe wohnhaften Eltern begebenhaben, weil er bei diesen eine bessere Verpflegung zufinden hoffe.

Als nun aber im December der Ehemann immernoch nicht zurückkehrte, da war es nicht wunderbar, daßallerlei die Verbrecher verdächtigende Gerüchte umher-schwirrten. Es wurde daher eine amtliche Untersuchungder Wohnräume des Gaidetzka angeordnet, die natürlichzu keinem Ergebniß führte, weil sämmtliche Spuren derThat nach so langer Zeit längst beseitigt waren. Er-wähnung verdient hierbei ganz besonders der Umstand,daß die beiden Weiber, Mutter und Tochter, die Unter-suchung der Beamten mit Frechheit und Hohnlachen be-gleiteten.

Auch der Winter verging, ohne daß man dem Ver-brechen auf die Spur gekommen wäre, und es schienfast, als ob der ruchlos Hingemordete ungerächt bleibensollte, da, fast neun Monate nach der grausigen That,stieß ein Hirteuknabe, wie es in dem Bericht heißt,aufeine durch Füchse aufgekratzte Grube, in welcher einmenschlicher Leichnam lag".

Durch zweckmäßiges Verhör der kleinen Geschwisterwurde der Thatbestand festgestellt und sämmtliche dreiPersonen durch Schwnrgerichtsurtheil zum Tode verur-theilt. Auch in diesem Falle wurde durch Begnadigungdie erkannte Strafe in lebenslängliches Zuchthaus um-gewandelt.

Diese Thatsachen sprechen mehr als ganze Bändevon Lobsprüchen dafür, daß Neinecke gerade durch seine