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macht seines Stellvertreters, des strengen Santillana, er-loschen; man setzte Santillana ab, verhaftete ihn und be-drohte unter wilden Verleumdungen sein Leben. SänMartin trat in den Besitz der Gewalt, während derWelser'sche Faktor, für seine Schätze bangend, dem inSän Domingo über die Unordnung berichtete.
In Europa hat sich unterdessen die rechtliche Stel-lung des Unternehmens wesentlich verändert. Im Juni
1530 war Karl V. zum Reichstage nach Augsburg ge-gangen und bei Fugger abgestiegen; er blieb bis EndeNovember und traf mancherlei Abmachungen wegen Geldmit Fugger und Weiser, den Banquiers aller Potentaten.Ihm wurde auch ein Gesuch des Heinrich Ehinger undHteronymus Sailer, der mit Venezuela 1528 Belehnten,die niemals dorthin gegangen waren, unterbreitet; sieerklärten, der Vertrag von 1528 und alle ihre Ab-machungen mit der spanischen Regierung seien nur imAuftrage von Bartholmä Weiser und seiner Gesellschaftvon ihnen abgeschlossen worden, und baten, diese Rechteauf die Weiser selbst zu übertragen. Der Kaiser willigtegerne ein, forderte Namhaftmachung zweier Personen ausder Weiser-Gesellschaft zum Zwecke der Belehnung, unddie Weiser baten, beide Häupter derselben, Bartholmäund Anton, mit den Hoheitsrechten zu belehnen. Am20. November ertheilte der Kaiser in diesem Sinne Be-fehl an den bei seiner mit der Regentschaft betrautenGemahlin tagenden Indien-Rath, und am 17. Februar
1531 erließ die Regentin ein Dokument, wodurch diebeiden Weiser in alle Heinrich Ehinger und Sailer ver-liehenen Rechte, Privilegien und Bestimmungen des Ver-trags von 1528 einrückten; Häbler fand eine Abschriftdavon im Britischen Museum. Von da an erscheinen inden Urkunden wegen Venezuela Bartholmä und AntonWeiser oder ihr späterer Agent am spanischen Hose, Se-bastian Rodriguez; auf ihre Empfehlung hin bestätigteKarl V. Ambrosius Ehinger durch Dekrete vom 17.Februar und 4. April 1531 als Statthalter (Regent)und Feldhauptmann. Auf die Vorstellungen des Am-brosius hin bestimmte die Krone am 10. Mai 1531,vorerst dürfe das Recht der Deutschen, feindselige In-dianer zu Sklaven zu machen, nicht verkürzt werden,doch untersagte sie unbedingt die Ausfuhr von Sklavenaus Venezuela ; die Jndianerfrage beschäftigte den Indien-Rath sehr, zumal die Indianer in anderen Kolonien anZahl rasch abnahmen. In Coro wurde ein Bisthumgegründet, Rodrigo de Bastidas im Juli 1532 Bischof,„Beschützer und Vertheidiger der Indianer", über derenWohl er wachen sollte. Immer wieder beklagten sich dieDeutschen über unbefugte Einmischung der Beamten inihre Angelegenheiten und am 8. Oktober 1529 erließdie spanische Regierung zu ihren Gunsten ein Verbot,wonach Niemand sonst nach Venezuela Handel treiben,Beute und Sklavenzüge unternehmen dürfte; späterhingestattete sie den Welser'schen Gouverneuren, alle unbe-fugt nach Venezuela kommenden oder verdächtigen Per-sonen auszuweisen, respektive nicht ins Land zu lassen.
Die Weiser, welche daheim das Monopolwesen imgehässigsten Umfange betrieben und als „Großwuchererund Schinder" ihre Truhen füllten, wußten sich auch inVenezuela das Handelsmonopol zu verschaffen; sie ließenöffentlich allen fremden Händlern und Schiffen die Fahrtdorthin untersagen, brachten die Versorgung Venezuelas ,die Verbindung dieser Kolonie mit anderen und mitSpanien ausschließlich in ihre Hände, setzten für alle
Artikel riesige Preise fest, und die Krone bestätigte dieseganze Monopolwirthschaft am 19. Juli 1534. Am 17.Februar 1531 erlangten sie große Zugeständnisse fürden Salzhandel in Venezuela , und am 4. April desgleichen Jahres gestattete ihnen die Regentin alle Er-träge aus Venezuela ungehindert unter Zahlung der ge-setzlichen Abgaben na.ch allen Theilen der neuen Weltauszuführen, nach Spanien herüberzubringen und zu ver-werthen; nur mußten sie dem Indien-Rathe in Sevilla Proben der betreffenden Produkte vorlegen. Natürlichmonopolifirten sie auf diese Weise Ein- und Ausfuhrnach Venezuela ; an die Beschränkungen banden sie sichnie, und der Krone waren sie durch ihre Darlehen sounentbehrlich, daß die Regentin am 17. Februar 1531auf Klagen ihrer Beamten entschied: „Ich halte dieWeiser für unsere getreuen Diener und befehle Euch,sie und ihre Vertreter demgemäß zu behandeln und mitihnen das beste Einvernehmen aufrecht zu erhalten."
Welche dauernde Machtstellung konnten sich dieWeiser über dem Ocean sichern, wenn sie sich mit demGerichtshöfe, der Audiencia in Sän Domingo, der Zwi-scheninstanz zwischen Gouverneur und Indien-Rath, gutstellten! Das aber haben sie von Anfang an nicht ge-than; der Gouverneur umging die Audiencia, wo erkonnte, verkehrte direkt mit dem Indien-Rathe und suchteder Audiencia jeden Einfluß auf Verwaltung und Justizin der Kolonie zu nehmen. Sobald der Tod des Am-brosius bekannt worden, erklärte nun die beleidigteAudiencia den Vertrag von 1528 eigenmächtig für er-loschen und erlaubte mehreren Spaniern sich Rechte undErträgnisse in Venezuela anzueignen, worauf die Weisermit heftigen Klagen antworteten. Der Indien-Rathhatte den neuen Bischof Bastidas von Coro beauftragt,schleunig von Sän Domingo nach Venezuela zu gehenund die nach Ambrosius Tod eingerissene Unordnung zuschlichten; zugleich wurde Bastidas zum Gouverneur er-nannt, und im Juni 1534 erschien er in Coro; er tratversöhnlich auf, setzte Santillana in Freiheit, bestrafteeinige der tollsten Ruhestörer und ernannte, als er nachSän Domingo zurückkehrte, Alonso Vasquez de Acunazu seinem Stellvertreter in-der Regentschaft. Von einerspanischen Regentschaft in ihrem Venezuela wollten dieWeiser jedoch nichts wissen. Nikolaus Federmann hatte sie seit 1532, wo er mit Rentz nach Augsburg gekommen war, bearbeitet, den Reichthum Venezuelas und seine Verdienste ihnen gerühmt und durch seinsicheres Auftreten Vorschüsse M einer neuen Expeditionerhalten; die Weiser ernannten ihn zum Gouverneur,und der König von Spanien bestätigte ihn am 19. Juli1533 unter großen Zugeständnissen, worauf er nachSevilla eilte, um seine Expedition auszurüsten.
(Schluß folgt.)
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I l l e r b e r g.
Mit Bild.)
I Nachdruck «erboten.l
Ueber dem westlichen Abhänge des Höhenrückens,der rechts der Jller zum Donauthale hinabzieht, blickt 2Stunden unterhalb Jllertissens ein Dorf mit einemschlanken Kirchthurm ins schöne Jllerthal. Es ist Jller-berg, dem die Jller und der fruchtbare Berg, auf demes sich erhebt, den Namen gab.
Der Name Jllerberg klingt nicht sehr alterthümlich,