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-er Wirren in Augsburg eintraf und sich einer mühe-vollen Arbeit nicht wegen des beigelegten Kalenderstreites,sondern wegen einer aus demselben erwachsenen, auf kirch-lichem Gebiete wichtigen Folge unterziehen mußte.
Unter den Gründen, mit welchen dem Rathe dieBerechtigung zur Abänderung der kirchlichen Festtage ab-gesprochen werden wollte, erschien auch die Machtbefugnißdes Ministeriums, alle persönlichen und inneren Ange-legenheiten der Kirche allein regeln zu können, wogegenjedoch am 1. Februar 1584 Stadtpfleger Nehlingen mitEntschiedenheit protestirte, weil dieser Satz in seiner all-gemeinen Fassung mit den uralten Privilegien des städti-schen Regiments sich nicht vertrage. Jetzt griff Dr.Mylius in seinen aus Ulm an die evangel. Gemeindegerichteten Trost- und Sendschreiben leidenschaftlich dasStadtoberhaupt an, welches sich nicht scheue zu behaupten,Kirchendiener zu wählen, zu nominieren, zu bestätigen undzu beurlauben stehe ebensowohl als die Vokativ« bei denStadtpflegern und den Geheimen, „und doch lebt ihrin einem freien Staat und in keiner Monarchie oderunter einem Diktator." Ungeachtet derartiger aufreizenderSchriften, denen gegenüber die Prädikanten sich ruhig ver-hielten, wollte der Rath weder dem in Aussicht stehendenkommissarischen Gutachten, noch weit weniger einer aller-höchsten Entschließung vorgreifen, und er begnügte sichmit Mahnungen „an jeden Bürger, Inwohner und Ver-wandten dieser Stadt in gebührender Bescheidenheit eineResolution abzuwarten, verbotene Zusammenkünfte zumeiden und Geldsammlungen zu Conspirattonen und Meu-tereien zu unterlassen." Mit einem Auszug aus demdurch die Kaiserlichen Sub- und delegirten Commissarienaufgerichteten und von dem ganzen Rathe angenommenenVertrag lief bei der Nathskanzlei im Monat Juni 1586das von Rudolph II. zu Prag am 30. Januar 1586ergangene Mandat ein. Dasselbe drückt zunächst „dasganz ungnädigste Mißfallen den ausgeschnfftcn und aus-gewichenen Bürgern ob ihres Ungehorsams und Mnth-willens" aus, will aber die gehorsamlich sich unterwerfen-den von Strafe liberiren und verhofft sich einer künftigen„Reverenz und schuldiger Achtung." Was sodann denHauptpunkt, die Nomination u. s. w., betrifft, so sprichtsich der kaiserliche Wille unzweideutig dahin aus: „dieNomination, Präsentation und Confirmation der Kirchen-diener Augsburger Konfession soll einem E. Rath, alsdem Haupt der Stadt, welches auch die ganze Gemeinderepräsentirt, ungeschmälert bleiben, und er habe jederzeit14 Prädikanten und nicht weniger in Bestallung zu er-halten, daneben aber soll dem Ministerio unverwehrt seinin Erledigung einer Kirchenstelle einen zum Amte tauglichOualifizirten vorzuschlagen ohne deßhalb einem E. Rathean dessen habenden Rechten etwas zu derogiren oder zunehmen." Ohne Säumen ernannte der Rath aus seinerMitte 3 Kirchenpfleger Augsburgischer Konfession undbeauftragte sie, den Kirchendienern das kaiserliche Dekretbekannt zu geben.
" Obwohl in der Zwischenzeit Dr. Mylius seinenWohnsitz in Wittenberg genommen hatte, so lockerte diegrößere Entfernung keineswegs die Bande, mit welchener seine vormalige Heimath an sich geknüpft hatte. Genauunterrichtet von allem, was dorten vorging, griff er nochimmer mit den Trost- und Sendbriefen in die Ereignisseder, wie er meinte, hart bedrängten Stadt ein und sorgtedafür, daß die Fackel der Zwietracht nicht erlösche.Schmerzlich berührte ihn allerdings die Nachgiebigkeit
des Predigamtes in dem Kalenderstreite, jetzt aber wachteer demselben gegenüber seinen ganzen Einfluß geltend,um eine zweite Niederlage abzuwenden. Nicht nur hatteer einst als seine Hauptaufgabe die Machtstärkung deSMinisteriums aufgefaßt, sondern seine Thätigkeit gegenden Wirkungskreis der weltlichen Obrigkeit durfte auchnamhafte Erfolge verzeichnen, bis die neuen Stadtpflegerseine Zirkel störten. Ihm war wohl bewußt, daß vondem Siege über den kaiserlichen Willen, von dem er schonKenntniß aus Wien erlangt hatte, ehe dieser auf demNathhause in Augsburg verlautete, die Fortdauer derGewalt bet der ihm noch anhängenden Bürgerschaft be-dingt sei, und daß der Ausgang dieses Kampfes in vielenGemeinden ähnlicher Lage maßgebend werden könnte.Die durch ihn und seine Freunde bearbeiteten Prädi-kanten gelobten auf dem Plane auszuharren.
Das Geheimniß über diesen Widerstand blieb nichtgewahrt, daher der Rath auf schnelle und kräftige Ent-schließungen sich vorbereitete. Als nun die 11 Pfarrerund Diakone erklärten, daß ihnen „der Artikel, belangenddie Bestellung des Predigamtes, allzuschwer, unerträglichund begehrtcrmaßen ganz unmöglich sei und sie danndieser Stadt E. Kirchen und der Gemeinde nicht längerdienen könnten", erhielten sie umgehend den Bescheid:„Kaiser !. Majestät habe einem E. Rathe den lauterenBefehl gegeben, die publizirte Resolution strack zu haltenund gegen diejenigen, so sich deren widersetzen, mit ernst-licher Straf zu prozediren; wollten sie also auf ihrer Er-klärung verharren, so werde man ihnen einen friedlichenAbschied aus dieser Stadt nicht versperren und mit erstemtrachten, mit anderen der Augsburger Konfession ver-wandten tauglichen Personen und winistrig ihre Plätzezu besetzen." Eine so feste Sprache verlangte nur Jaoder Nein, und in einer langen Snpplikation begründeteder ganze Konvent am 13. Juli sein ablehnendes Ver-halten zu dem Artikel über die Berufung und Anstellungder evangelischen Geistlichen durch die weltliche Obrigkeit.Ju 6 Tagen hatten die Prädikanten ihre Entlassung inder Hand. „Ihres gegen der Kais. Resolutionen, De-kreten, Mandaten und aufgerichteten Vertrag erklärtenUngehorsams halber — hieß es in dem kurzen Beschlussevom 18. Juli 1566 — sind sie allhier nicht länger zudulden, haben sich des Predigens und des Küchendienstesnicht ferner zu unterfahen, sondern noch vor Nachts ihrenAbzug mit aller Still' und Ruh', ohne Geschrei, Ge-läuf und Bewegung der Gemeinde zu nehmen, auch ihreWeiber und Kinder aufs ehest hienach zu ihnen zu for-dern, dargegen will man jedem sein ganz Quatcmbergelderlegen und bezahlen. Es soll und wird bei diesem De-kret endlich bleiben." In kurzer Zeit vollzog sich dieWiederbesetznug der Stellen.
Wie tief den vr. Mylius die erlittene Niederlageschmerzte, zeigt die von ihm zu Wittenberg 1586 imDruck heransgcbene Schrift „Augsburger Händel". Alleindiese Selbstvertheidignng verfehlte ihren Zweck. Die maß-losen Uebertreibungen und die lächerlichen Erdichtungenirrten so weit von dem Wege der Wahrheit ab und derVerfasser ließ dem Groll gegen den Rath und besondersgegen den Stadtpfleger Nehlingen so leidenschaftlich dieZügel schießen, daß ein Theil der eigenen Partei vonihm sich abwendete. Außerdem veranlaßte das „Famos-gedicht" den vr. Georg Tradel, im Auftrage der HerrenPfleger und Geheimräthe einen „wahrhaften Gegenbericht"durch die Presse zu veröffentlichen, in welchem mit nicht