Ausgabe 
(21.2.1896) 8
 
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feuchterem Wetter aber der Weizen Zn sehr in die Halmeschießen würde.

Neben dem Ackerbau wird auch Pferdezucht be-trieben, und jeder Bauer hält sich eine ziemliche Anzahl,oft bis zu 30 und 40 Stück, die vom Dorfhirten, demTabuntfchik, Tag und Nacht auf der Steppe geweidetwerden. Die Tabune kehrt nur darum jeden Tag insDorf zurück, damit sich der Besitzer seine Arbeitspferdefür den folgenden Tag auswählen kann. Und es istein prächtiger Anblick, wenn die ganze Tabune, die oftherrliches Pferdsmaterial enthält, im schärfsten Galoppdie lange Dorfstraße hinabrast.

In ähnlicher Weise, wie die Pferde, wird auch dasRindvieh auf der Steppe tagsüber geweidet, während esnachts meist auf dem Hofe angepflockt wird. Zu Winters-zeit ist es natürlich in Ställen untergebracht. Schweinezüchtet der Deutsche fast ausschließlich nur zu seinem Be-darf, und jedes Jahr bei Eintritt des Winters beginntdie herkömmliche große Schlächterei, indem auf jedemHofe 46 Schweine auf einmal geschlachtet, eingepökeltund geräuchert werden. Der Schinken reicht dann ge-wöhnlich für das ganze Jahr.

Die Lcbensmittelpreise sind im Vergleich zu unserenVerhältnissen unerhört niedrig, was sich zur Genüge ausdem mangelhaften Absatz erklären läßt. Ein ca. drei-wöchentliches Kalb kostet nur einen Rubel ( 3,20 M.),ein Pfund Rindfleisch 1016 Pf., ein Spanferkel 60 Pf.bis IM. Die Dienstbotenlöhne dagegen sind sehrhoch; die Nachfrage ist eben groß und das Angebot ge-ring. Meist halten sich die deutschen Kolonisten russischeKnechte (großentheils aus der Poltawa stammend). Vorder allgemeinen Einführung der Getreidemähmaschinen,wie fast jeder Kolonist sie jetzt benützt, mußten die Bauernfür einen Mäher 7 M. und darüber als Tageslohn be-zahlen und das Essen noch eigens beschaffen.

Als Brennmaterial wird ganz allgemein, wie imOriente, so auch hier, der Viehmist verwendet, und be-sonders der Schafmist gilt als ganz vorzüglich. Da dieSchafe des nachts über in großen Pferchen zusammen-getrieben werden, bildet sich von dem Miste allmähligeine dicke Kruste, die von Zeit zu Zeit, wie Torf, inviereckigen Stücken ausgehoben und getrocknet wird. DieVornehmeren und Reicheren gebrauchen freilich auchSteinkohlen, welche immerhin noch leichter zu haben sind,als das seltene Holz.

Im Allgemeinen sind die deutschen Kolonisten wohl-habende, vielleicht sogar reiche Leute. Eine Wirthschaftumfaßt meist circa 180 Tagwerk Grundstücke. Dochwurden mir auch Beispiele berichtet von wahrhaft fürst-lichen Besitzungen. Im Cherson 'schen z. B. leben fünfBrüder; von den vier ältesten besitzt jeder ein eigenesBauerngut von 6000 Tagwerk; außerdem haben sie ge-meinsam ein Gut gepachtet, über welches der jüngsteBruder als Verwalter gesetzt ist, und das nicht wenigerals 42,000 Tagwerk umfaßt. Darauf halten sie 25,000Stück Schafe u. s. w. Ueberhaupt, wer fleißig, streb-sam und einigermaßen intelligent ist, der kann es inRußland leichter als irgend wo anders zu etwas bringen.

(Schluß folgt.)

Recensionen und Notizen.

Wanderers Weisen. Gedichte von Leo Fischer ch. Cor-dicr, Heiligenstadt . Saionband mit Portrait des Ver-fassers. 3 M.

I'. Leo Fächer ist das berechtigte Lob geworden, er-habene Gedankentiefe in prägnanter Kürze und klassischer Wärme

und Klarheit meisterhaft in eine gefällige Form zu gießen undin harmonischer Abrundung der Verse musikalisch die Leser zubestricken. Kein Zweifel, jeder vorurtheilslose Sammler desUrsprünglichen und Genialen in deutscher Lyrik müßte diesezarten Melodien und harmonischen Verögcfälle Leo, Fischersganz besonders in Erwägung ziehen. Leo Fischer hat sich demeisernen Zwange des Taktstocks allmählig entzogen, er hat sichaber nickt, gottlob nicht, cmancipirt von der hoben, klassischenFormenschönheit, mit der er von jeher seine Dichtungen soglanzvoll schmückte, er hat hier inWanderers Weisen" diePoesie mit der Form in innige Harmonie gebracht. Echte Poesieist undefinirbar, und wenn Jemand aus den Dichtungen FiscbcrSallgemeine Regeln für angehende Dichter" herauslesen wollte,so müßte er ihnen gleich das Büchlein hergeben mit den Worten:hier; macht's nach!"Die Kunst verlangt ein rein Gewissen."Ja, Fischers kindlich frommes Gemüth, sein ungetrübter Blickfür alles Hohe und Hehre, seine innige Vertrautheit mit denWundern und Schönheiten der weiten Gotteswclt und seineigener künstlerischer Genius, das sind die Regeln, aus denener sich seine Poesie construirt hatte, oder vielmehr, die ihn zuinganzen Dichter machten. Freilich, nicht jeder wird ihm folgen,er sagt:

Die Ideale,

Sie werden nurVom Muth errungen,

Der niemals wankt;

Es ist die schmaleUnd steile SpurVon Leid umschlungen,

Vom Dorn umrankt.

Wunderbar schöne StimmungSliedcr bieten UNSWanderersWeisen". Wenn die dunkle Nacht verdämmert und von fernedas Posthorn klingt, da steht lockend vor des Dichters Sinndas Wclschland, unv das Meer:

O holdes LandJtalia,

So reich an Glück und Zier,

Wer Dich gekannt.

Wer einst Dich sah,

Den treibt's zurück zu Dir!

Die sanfte Ruhe und der süße Friede eines Frühlings»abends weht uns an, wenn wir das Büchlein dieses sinnigenPoeten durchblättern, und cS klingt beinahe wie ein Anachro-nismus in unsere realistische Zeit, dies sanfte Saitcnspiel einergottgeweihten Harfe. Doch mit wahrem Herzcnsgenuß habe ichdaS hübsch ausgestattete Büchlein durchgelescn, und ein solcherpoetischer Anachronismus ist mir denn doch viel lieber, als alldie Erzeugnisse eines übersättigten Realismus. Leser, nimm undlies, und es reut' Dich nit!

SchererM., vr.jnr., RechtSanwalt. Die Entscheidungen!des Reichsgerichts und des bayer. oberstenLandesgerichts zum gemeinen Recht. Leipzig. OttoWigand.

-oe- Der Verfasser bringt im Anschluß an die Paragraphendes I. Entwurfes des bürgerlichen Gesetzbuches einen kurzenAuSzug aus den jeweils diese Materie behandelnden Entscheid-ungen. Der Auszug ist wie bei den anderen vom gleichen Ver-fasser herausgegebenen Sammlungen zwar kurz, doch leidetkeineswegs die Klarheit darunter, weil der Verkäster mit großemGeschick auS den langatbmigen Entscheidungen den juristischenKern herauszuschälen verstanden bat. Da die Zusammenstellungaußer den beiden oificiellcn EntscheidnngSsammlungen noch auö16 weiteren Zeitschriften und Sammlungen Material benutztbat, erreicht sie an Vollständigkeit den denkbar höchsten Grad.Nach Einiübrung des Bürgert. Gesetzbuches und gegenwärtigzum vergleichenden Studium wird vorliegendes Buch die bestenDienste leisten.

Kuhlenbeck L., vr.jnr., Nechtsanw. DieRechtsprechnngdes Reichsgerichts in Beziehung aus die wickiigstcnBegriffe und Institute des CivilrechtS in systematischerFolge dargestellt und kritisch besprochen. Berlin .W. Möscr.

-06- Auf ungleich anderer Basis als das Scherer'ick: Werkist vorliegendes aufgebaut. Der Vers. untersucht die Eiiisckeid-ungen des Reichsgerichts auf ihre juristische Haltbarkeit und gibtgleichzeitig an, in welcher Richtung seiner Ansicht nach eineAenderung eintreten muß. Obwohl gerade bei einer solchenDarstellung die Gefahr nahe liegt, bewußt oder unbewußtinder Hitze des Gefechts" manch' brauchbares Korn mir der Spreuauszuscheiden, müssen wir dem Vers. nachrühmen, daß er auf