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ein Gesellschaftswesen, und eine Organisation,die von Dauer sein soll, muß diesem Doppelcharakier dermenschlichen Natur entsprechen."
Diese nach den Berufsstünden eingerichtete Organi»sation muß vor allem scharf zwischen Groß- und Klein-betrieb unterscheiden, denn die Interessen der beidenstehen sich vielfach diametral gegenüber. Ebenso hat sichdieselbe in eine Hauptorganisation und in eine Unter-organisation oder Untereintheilung zu scheiden.
Als große oder Hauptklassen haben wir: dieLaudwirthschaft, die Industrie, das Handwerk, den Kauf-manns- und Handelsstand und vielleicht noch den Standder im Verkehrswesen Beschäftigten. Gelehrte, Beamteu. s. w. können vorerst in diese gesellschaftliche Or-ganisation nicht einbezogen werden, da sie heute in ihremBerufe mehr ein Glied des Staates als der Gesell-schaft sind.
Diese vorgenannten Hauptberufsstände theilen sichsodann in die einzelnen fachlichen Genossenschaften oderCorporationen. Die corporative Organisation mußim Handwerk, in der Industrie und im Handel (Groß-und Kleinhandel) durchgeführt werden. Für die Bauern-schaft wären räumlich abgegrenzte Genossenschaften ein-zurichten. In der Spccialisirung der Berufe und Ge-schäfte darf man indeß nicht zu weit gehen. Die neu-gebildeten Corporationen sollen mit den Rechten jurist-ischer Personen ausgestattet sein, d. h. bewegliches undunbewegliches Vermögen erwerben und verwalten dürfen;sie sollen ferner disciplinäre Befugnisse über ihre Mit-glieder haben und schiedsrichterliche Funktionen ausübendürfen; mit einem Worte: jede Corporation soll in ihremBereiche eine vollkommen autonome Körperschaftunter dem Schutze des Staates bilden. Diese Organi-sation, in den Erundzügen gleich, wird in der innerenAusgestaltung nach den verschiedenen Ländern verschiedensein und sich der Natur der jeweiligen Verhältnisse an-passen müssen.
Das ist, in großen Zügen gezeichnet, die zu schaffendeOrganisation der Gesellschaft. Ohne Organisation kannkeine größere Summe von Menschen auf die Dauer be-stehen, ohne Organisation kann man von einer Gesell-schaft im eigentlichen Sinne nicht sprechen; ohne Or-ganisation gleicht dieselbe einer Heerde Thiere, in welcherjedes seinem eigenen egoistischen Triebe folgt und dienur die Hand eines starken Treibers zusammenhaltenkann. „Ein freies Volk (d. i. ein social aufgelöstes)braucht eine große Polizei." Vus soll! Wehe dem,der allein steht!
Die strirrgellte Kraft der Gottesbeweise nocheinmal.
Dr. 8tr. In Nr. 9 der Beilage zur AugsburgerPostzettung vom 28. Februar hat Herr 6. O. auf meinegegen eine frühere Publikation des angedeuteten Kor-respondenten gerichteten Einwendungen eine Erwiderungveröffentlicht. Ich könnte nun wohl die Sache auf sichberuhen und das Urtheil darüber der vergleichendenLektüre unparteiischer Leser überlassen, um so mehr, daich keineswegs zu den polemischen und streitlustigen Na-turen zu gehören glaube und die Feder nur auf dringendesBitten eines guten Freundes ergriffen habe, der wie auchandere mir bekannte und befreundete Leser der Postzeitungan den beanstandeten Stellen Anstoß nahm. Auch dar-über könnte ich das Urtheil ruhig den geehrten Lesernanheimstellen, ob ich bei meiner Entgegnung mich objektiv
und fachlich ausgedrückt oder etwa subjektiver Empfind-lichkeit und Animosität Raum gegeben habe, ohne vonder sicher hochehrenwerthen Persönlichkeit meines Gegnersauch nur die leiseste Ahnung zu haben. Weil aber dieSache zu wichtig ist und weil Herr 6. 6-. neben ver-schiedenen unrichtigen Auffassungen in seiner Erwiderunggerade das, was ich in meinem Artikel entschieden zurück-weisen zu müssen glaubte, neuerdings zu vertreten unter-nimmt — mich auch mit dem zu befassen, was in seinerEinsendung in Ordnung war, lag für mich kein Grundvor —, so muß ich leider nochmal die Leser mit einigenWorten behelligen, hoffe aber dann nicht weiter mehr zueiner Replik genöthigt zu werden.
Zunächst möchte ich bemerken, daß mir nichts ferneclag, als etwa den Verfasser jener Metakritik in Nr. 6mit den Atheisten in einen Topf zu werfen; im Gegen-theil bin ich fest überzeugt, daß wir praktisch in Sachender Religion denselben Standpunkt einnehmen, aber sovielglaube ich allerdings auch bereits herausgefunden zu haben,daß wir auf theoretisch-philosophischem Boden uns kaumje verständigen werden. Darum wird es auch am bestensein, den Streit möglichst bald abzubrechen. Was nundie Ausstellungen betrifft, welche Herr O. 6l. an meiner„Antikritik" zu machen findet, so muß ich es mir bei dereigenartigen Schreibweise meines Opponenten leider ver-sagen, eine vollständige Behandlung der gemachten Vor-haltungen zu bieten, und mich auf das Allernothwendigstebeschränken. Zur Klärung der Situation sei dannvorausgeschickt, daß ich an der citirten Stelle diejenigenWorte unterstrich, an denen ich zumeist Anstoß nahm;wie sollte ich aber damit an eine Irreführung der Lesergedacht haben? An den unterstrichenen Worten habenaber gewiß auch Hunderte anderer Leser gleichfalls An-stand genommen. Dann handelt es sich hier nicht umbloße „Mißverständnisse"; was der „Spektator" in derAllgemeinen Zeitung in der Sache geschrieben hat, daskenne ich allerdings nicht; das hat aber mit unserer Dis-kussion gar nichts zu thun; worauf es hier ankommt,das ist das Faktum, daß Herr 0-. 6-. in dem fraglichenArtikel sich über die apologetisch so unendlich wichtigenprusamstula. üäai in einer Weise geäußert hat, welcheWiderspruch finden mußte. Hier liegt der Schwerpunktdes Konfliktes. Daß unser Opponent thatsächlich einensolchen Sinn in den citirten Passus hineinlegen wollte,wie ich und andere ihn auffaßten, bestätigen seine er-neuten Bemängelungen der Stringenz der Gottesbeweisein der Erwiderung selbst. Oder sollen etwa solche un-bestimmte Erklärungen, wie: „ich gehe weiter als Kühnund seine Anhänger, ich .halte den Kausalitätsbeweis fürsicher genug, um eine weitgehende objektive Be-weisbarkeit Gottes zu ermöglichen"', das Gegentheil meinerBehauptung erhärten? Wir möchten es noch einmalbetonen: die Gottesbeweise, soweit sie sich ausschließlichauf das Kausalitätsgesetz stützen, erfreuen sich jener vollenGewißheit und Evidenz, welche überhaupt den Folger-ungen aus unmittelbar sicheren Principien eignet. WennHerr 6. stringente Gewißheit nur den unmittelbarevidenten metaphysischen und mathematischen Grundgesetzenzugesteht, dann sinken auch die meisten Resultate derverschiedenen Wissensgebiete zur Bedeutung unsichererWahrscheinlichkeitsrechnungen herab; denn dort ist dasMeiste nicht unmittelbar gewiß, sondern das Ergebnißvon Schlüssen und oft eines sehr weitläufigen Diskursus.Im Sinne unseres Opponenten besäße z. B. auch derpythagoräische Lehrsatz nicht den Charakter einer absolut