gegen die StaatSomnipotenz Napoleons I., dann gegen dieEingriffe der holländischen Regierung unter dem DränierWilhelm I. in das innerste religiöse Leben der Kirchezn führen. Den größten Theil seiner bischöflichen Amts-thätigkeit brachte er in der Verbannung zu. Welch be-wunderungswürdigen Eifer dieser edle Kirchenfürst währendseiner 14jährigen Regierung (3. Aug. 1807 bis 20. Juli1821) in der Vertheidigung der Rechte der Kirche ent-faltet, waS er im rechtmäßigen Kampf mit der alles er-drückenden Staatsallmacht Napoleons I. und dem katho-likcnfeindlichen Geiste der protestantischen Regierung Wil-helms 1. von Holland erduldet, soll in Nachstehendem demfreundlichen Leser als eine traurige Episode der belgischenKirchengeschichte im zweiten Jahrzehnt dieses Jahrhundertsvor Augen geführt werden. Schon im Jahre 1809 hatteder Fürstbischof von Gent, Broglie , die Unzufriedenheitdes Kaisers Napoleon erregt. Ein offizieller Bericht deSCultusministers an den Bischof that letzterem kund, derKaiser sei unzufrieden ob der geringen Aufmerksamkeit,welche der Bischof seiner Person schenke. Er bringe zuviel Vertrauen einem seiner Generalvtkare, der nicht ge-eignet sei, die Gemüther für die Regierung zu stimmen,entgegen. Die Folge dieser ministeriellen Rüge war, daßder Bischof diesen dem Kaiser nicht genehmen General-vikar entlassen mußte. Ein Jahr später wurde Broglie zum Mitgliede der sogenannten „Ehrenlegion - ernannt,weigerte sich jedoch, den damit verbundenen Eid zu leisten,weil derselbe gegen Recht und Gerechtigkeit verstoße. Erentwickelte diese Weigerung in einer eigenen Denk-schrift an den Minister. Als ihn bald nachher Napoleon zornig hierüber zur Rede stellte, erklärte der Bischof frei-müthig : man könne nicht von ihm etwas verlangen, wasmit seinem Gewissen im Widerspruch stünde. Doch alldas waren nur leichte Vorpostengefechte. Der Haupt-kampf begann im Jahre 1811.
Napoleon hatte für dieses Jahr ein Nationalconcilnach Paris zusammenberufen. Unter andern ließ er dendort versammelten Bischöfen die Frage vorlegen, ob dasNaiionalconcilium befugt sei, über die kanonische Ein-setzung der Bischöfe zu beschließen, ohne die vorherigeDazwischenkunft des Papstes in den Fällen, wo dasConcordat als abgeschafft erklärt wäre. Die Mehrzahlder Concilsväter entschied sich, den kirchlichen Satzungenentsprechend, für die Nichtbcfugniß und ließ am 10. Juli(1811) durch eine Commission, deren Mitglied derBischof von Gent war, dem Kaiser die ablehnende Ant-wort zukommen. Der fein gesponnene Plan Napoleons ,selbstthätig, d. i. ohne die Zuhilfenahme des Papstes,die Bischofsstühle seines Reiches nach seinem eigenstenBelieben zu besetzen, war damit gründlich zu nichte ge-macht, sein Zorn aber auch auf's heftigste erregt. Nocham selben Abend erschien das von ihm unterzeichneteDekret der Concilsauflösung. In der darauffolgendenNacht vom 10. auf den 11. Juli wurden drei Bischöfe,Msgr. de Broglie von Gent , Mfgr. Hirn von Tournayund Msgr. de Boulogne von Trotzes, aus den Bettengeholt und mit den Theologen der zwei erstgenanntenBischöfe, den Herren Van de Vclde und Duvivier, inden Kerker zu Vincennes geworfen; denn diese drei Bi-schöfe galten dem Kaiser als die Verführer der Uebrigen,und darum sollten sie vor allem erfahren, was es heiße,den Plänen des gewaltigen Kaisers entgegenzutreten.Weder List noch Gewalt wurde gespart, um die Bischöfezur Abdankung zu bewegen und nachgiebigere Persönlich-keiten an ihre Stelle zu bringen. Man rang zwar ein
vom 22. November 1811 datirtes Versprechen, sich nichtmehr in die Regierung ihrer Diözesen einmischen zuwollen, den drei Bischöfen ab, doch das genügte Na-poleon nicht. Er wollte eine bestimmtere Abdankungs-Urkunde. So wurde denn mit der größten Härte be-sonders gegen den Bischof de Broglie vorgegangen. Manschleppte ihn in den verschiedensten Kerkern und Ver-bannungsorten herum, bis er schließlich nach Dijon ge-bracht wurde. Hier verlangte der Unterpräfect geradezuunter Todesdrohungen die Abdankung. Erschöpft durchKrankheit und Entbehrungen aller Art, unterschrieb endlichBroglie am 8. Juli 1813 nach achtstündigem, heißemKampfe mit sich selbst die vorgelegte Erklärung; aberalsbald ergriffen ihn die größten Gewissensbisse ob diesesWankelmuthcs, und er gab in einem Schreiben an denheiligen Vater und in einem Hirtenbriefe an seine Diö-zesanen seiner Neue hierüber den edelsten und offen-herzigsten Ausdruck. Als man ihm daher am 30. No-vember 1813 eiue neue, noch eingehendere Verzichtleistnngabverlangte, widerstand er trotz aller Drohungen auf'Sunerschütterlichste.
Während man den Bischof in seinen Gefängnissenmit der Unterschreibung der Abdankungsurkunde quälteund peinigte, ging man in Gent gegen den seinem Bischöfetreu gebliebenen Klerus und die Alumnen des Priester-seminars zu Gent mit ähnlicher Rücksichtslosigkeit undGewaltthätigkeit vor. Sofort nach der Gefangensetzungdes Bischofes zu Paris in der vorhin erwähnten Nachtvom 10. auf den 11. Juli 1811 wurden im bischöflichenPalaste zu Gent die strengsten Untersuchungen vorge-nommen, die Papiere des Bischofes confiscirt und dessenSekretär verhaftet. Die Regierung erklärte das Bisthumals rechtmäßig erledigt und befahl dem Domkapitel dieErnennung von Kapitularvikaren. Die durch diese Re-gierungsmaßregel angestiftete Verwirrung in der GcnterDiärese eingehender zu schildern, würde zu weit führen;ich erwähne darum sofort jene Thatsache, daß Napoleon im April des Jahres 1813 einen Domherrn von Dijon ,de la Brue de Saint-Bauzille zum Bischof von Gent er-nannte. Durch diesen kirchlich ungesetzlichen Akt hatteNapoleon das Schisma in die Gcnter Diözese hinein-getragen ; doch, wie es sich alsbald zeigte, mit sehr ge-ringem Erfolge. Von den 1200 Priestern des Bis»thums ergriffen höchstens 30 die Partei des Staats-bischofeS. Die Alumnen deS Priesterseminars verweigertengleichfalls dessen Anerkennung und blieben den feierlichenGottesdiensten in der Domkirche, welchen der NegierungS-bischof beiwohnte, aus freiem Antriebe fern. Auch dasVolk stand treu zu seinem rechtmäßigen Oberhirten. Alsam 15. August, zugleich Napoleonstag, die feierliche Pro-zession in Anwesenheit des Staatsbischofes im Freienstattfand, nahmen außer demselben und seinem Sekretärnur 10 Geistliche theil, nämlich seine 4 Wähler, 3 Pfarrerund 3 andere Priester. Die Alumnen und die Bruder-schaften blieben dieser Prozession ostentativ fern. Ueberdie widerspenstigen Pfarrer wurde nun vom kaiserlichenVikariate die Suspension verhängt. Ein Gerichtsboteüberbrachte die Sentenz, sie wurde an den Kirchenthürenangeschlagen; darnach hatten sich die Schuldigen sofortaller Funktionen zu enthalten und durften nirgends imBereiche der Diözese Messe lesen. Daß der Suspensionvon einer solch unkirchlichen Behörde seitens des seinemrechtmäßigen, in der Verbannung lebenden Bischöfe treuergebenen Klerus keine Kraft beigemessen wurde, warselbstverständlich. War man ja doch bereits so weit ge-