Ausgabe 
(3.7.1896) 27
 
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3. Juli 1896.

Privatlilleresse und Gemeinwohl.

Eine wirthschastliche Studie.

Gemeiner Nutzen geht dem Sender-nutzen vor."

(Greif u. Dietherr, DeutscheNcchtSsprichwörter.)

Ir. Die moderne Staatswirthschaftslehre stellt, wieeiner der bedeutendsten Sociologen der Gegenwart, T. R.Cly, ausführt, die Wohlfahrt des Individuums über dieWohlfahrt des Ganzen. Der gleichen modernen Auf-fassung begegnen wir in Presse, Parlament und öffent-lichem Leben. Auch dort werden heute, bewußt oder un-bewußt, weniger die das allgemeine Wohl, das Wohlund Gedeihen von Einrichtungen und Bernfsständen alssolche betreffenden Interessen berathen und vertheidigt,sondern viel mehr die persönlichen Interessen des Indi-viduums oder einer Summe von Individuen. DurchBefriedigung der einzelnen Privatinteressenglaubt mau einen Theil des Interesses derGesammtheit befriedigt und das allgemeineWohl gefördert zu haben. Wenn die Interessenoder die berechtigten Forderungen jedes einzelnen Indi-viduums sichergestellt und erfüllt wären, so müßte damitauch, kalkulirt man, für die Summe sämmtlicher Indi-viduen, d. h. für unsere sogenannte Gesellschaft, daswirthschastliche Wohlbefinden garantirt sein. Es unter-liegt keinem Zweifel, daß diese Anschauung auf dem mo-dernen Subjektivismus, auf dem liberalen Principe desIndividualismus beruht, auf jenem individualistischenSysteme", welches seit der französischen Revolution undder Zerstörung des gesellschaftlichen Organismus daswirthschastliche Leben und die wirthschastlichen Theoriender großen Masse beherrschte.

ES gibt kaum einen größeren Trugschluß, als dieAnnahme, durch Befriedigung der Interessen der ein-zelnen Individuen werde auch stets das Wohl allerIndividuen, das Gemeinwohl gefördert, oder, das Ge-meinwohl sei gleichbedeutend mit der Summe des Privat-wohles aller Gesellschaftsglicder. Wir werden in denfolgenden Ausführungen sehen, ob oder wie weit die ein-seitige Förderung des Wohlbefindens der Gesellschaft imGefolge hat, ob die BegriffePrivatinteresse" undGemeinwohl" in einem logischen, kausalenZusammenhange stehen oder ob dieselben Gegen-sätze bezeichnen.

I.

Als einen der größten Irrthümer des LiberaliSmnSbezeichnet C. Frantz die Auffassung der Welt als einesLogismus.Die Welt ist eben kein Logismus, son-dern, wenn schon in der sinnlichen Natur alles Lebendurch einen innern Gegensatz bedingt ist, der sich imMagnetismus und am deutlichsten in der Duplicität derGeschlechter anLspricht, so ist die menschliche Entwickelungvon vorne herein auf ein ganzes System von Gegen-sätzen gegründet, die alle ursprünglich sind, und von denenkeiner aus dem andern abgeleitet werden kann, so daßjeder Versuch, durch die logische Entwickelung irgend eineseinseitigen Princips zur Wahrheit zu gelangen, nothwendigscheitern muß."^)

Die Welt und damit auch das wirthschastliche Lebenist daher kein auf dem Principe der Folgerichtigkeit auf-

gebautes Gebäude oder System, sondern eine durch Gegen-sätze bedingte Einrichtung. Dieselben Gegensätze, welchedie Natur und ihre Gesetze ausweisen, zeigen sich auchim wirthschastlichen und politischen Leben. Diese be-stehenden Gegensätze zeigt vor allem deutlich der Begriffder Freiheit. Nach Theorie und Logik müßte nämlichdie den Einzelnen verliehene, weiteflgehende Freiheit auchdie höchste Freiheit für die Summe der Einzelnen, fürdie Gesammtheit ergeben. Die Erfahrung zeigt jedochgenau das Gegentheil. Je wehr Freiheit und Ünge-bnndenhcit ich dem Einzelnen gebe, desto unfreier wirddie Gesammtheit sein; sie wird der Zügellosigkeit undder Tyrannei der kommenden Anarchie ausgeliefertwerden. Was daher für das einzelne Individuum gutist, das ist nicht für die Gesammtheit gut, und Schluß-folgerungen, die man in Beziehung auf einzelne Indi-viduen zieht, haben für die Gesammtheit keine Giftigkeit.

Nicht darum kann es sich handeln, durch För-derung des Wohls und der Interessen der je einzelnenIndividuen, vermeintlich und unter Verkenuung der Ge-setze des Lebens, das Gemeinwohl zu heben, son-dern unsere Aufgabe ist, den bestehe nden Gegensatzzwischen Privatinteresse und Gemeinwohlanzuerkennen, denselben in ein richtiges Ver-hältniß zu stellen und damit die Ruhe und die Wohl-fahrt des wirthschastlichen Lebens zu sichern.

Wir sind uns selbst und wir sind der Gesammtheitverpflichtet. Wir müssen auf manchen persönlich anzu-strebenden Vortheil verzichten, wir müssen der Gesammt-heit Opfer bringen, welche indeß in letzter Linie wieder,uns selbst zu gute kommen. Das Gemeinwohl geht demprivaten Wohle vor, denn ohne Gemeinwohl istein privates Wohlbefinden undenkbar. Diezu starke Betonung und gesetzliche Befriedigung des Privat-interesses schädigt zuerst das Gemeinwohl und in weitererFolge das Wohl der Privaten sclbst; umgekehrt ist dasdurch der Natur entsprechende Gesetze und durch die cor-porative Organisation der Gesellschaft geschaffene Gemein-wohl die sicherste Grundlage des persönlichen und fami-liären Wohlbefindens.

Das Gemeinwohl basirt: 1) auf Grund undBoden, dessen richtigem Verhältnisse zur Familie unddessen Bewirthschaftung, 2) auf der organisirten Ge-sellschaft und deren Corporationen.

II.

Grund und Boden ist die reale Grundlagedes gesummten wirthschastlichen Lebens; das gesetzlich ge-ordnete Verhältniß des Bodens zur Familie und zurGesellschaft garantirt nicht nur das sociale Wohlbefindender bäuerlichen Bevölkerung, sondern zum großen Theileauch das der übrigen Bernfsklaffcn. Grund und Bodenist heute in der Hauptsache Peivateigcnthnm und derfreien privaten Bewirthschaftung anheimgegeben. Nebendem Privatbesitze an Grund und Boden haben wir nochkommunales und staatliches Grnndeigenthnm. (Der einstausgedehnte Besitz der Kirche und der kirchlichen Cor-porationen ist zum größten Theile verschwunden.)

An und für sich, d. h. wenn der Mensch von Naturaus, körperlich und geistig, vollkommen und nicht durchdie Sünde verderbt wäre, würde ja das Collectiv- oderEcmeineigenthnm und besonders der gemeinsame Besitzan Grund und Boden der idealere Zustand sein. Dochhat auch die Erbsünde das Privateigenthnm nothwendig

Ccnstantin Frantz,Kritik aller Parteien", S. 241.