Ausgabe 
(3.7.1896) 27
 
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fenstern versehen. Schon im Jahre 1331 wurde dasDouistift verfenstert, die Fenster der beiden Abseiten mitMaßwerk verziert und GlaZgemäldr in dieselben eingesetzt.

Im Jahre 1456 wurden die Glasmalereien derMarienkapelle, jener in schönen schlanken Verhältnissengebauten Hallenkirche, von den Bleideckern gereinigt. Nm1423 lebte in Würzbnrg ein Glasmaler Hanns Trust.

Wie in anderen Städten, so hatte sich auch inWürzbnrg eine eigene Zunft der Glaser und Maler ge-bildet, welcher schon 1444 vom Rath eine neue Zunft-ordnung vorgeschrieben wurde. I Niedermähe! führt nochmehrere Einzelheiten an; so wurde noch 1467 für dasvenedische^) Glas zu den drei Fenstern der Chriacus-Knpelle am grünen Markt zu Würzburg 3 Gulden be-zahlt. Um 1470 malte Konrad Lukas aus Breslau aufTafeln, in Glas und auf Pergament, während sich gegenEnde des 15. Jahrhunderts bei Kuutz Wylandt, demGlaser alter Art, mehrere Meister ausbildeten. Nochwährend des ganzen 16. Jahrhunderts und in den erstenJahren des 17. finden wir in Würzburg Glasmaler; selbstnoch zur Zeit des großen Fürstbischofs Julius Echter vonMespelbrunn waren in Würzburg verschiedene Meisterthätig; leider war die schöne Kunst damals schon demWerfall nahe, sonst würde jener hochherzige Kirchenfürstsicherlich in den Kirchen seines Sprengels für ihre Ver-breitung gesorgt haben. Fürstbischof Julius hatte so vieleKirchen ausgestattet, daß man ihm nachsagte, es gäbekeine Kirche im Frankenlande, der er nicht das Geprägeseiner Bauart aufgedrückt hätte; er hätte einen Würz-burger Stil gemacht?)

Im Jahre 1470 erhielt die St. Lucas-Brnderschaft,die vereinigte Zunft der Maler, Glaser und Schnitzer,vom Rath eine neue Satzung. Das letzte Würzburger Zunftbuch wurde 1534 angelegt. Am Stephanstag 1534,da Meister Hanns Stang und Jörg Niemenschneiderge-schworene Meister des Maler-, Glaser- und Schnitzer-handwerks der Lukasbruderschaft" waren, wurde be-schlossen, die Ordnungen aus denalten Büchern undKästen" zusammenzubringen und neuerdingsaus beweg-lichen Ursachen" niederschreiben zu lassen. Bei Entstehungder Bruderschaft galten, wie auch anderwärts, die Glaserals den Malern durchaus ebenbürtige Künstler, als Glas-maler; im 16. Jahrhundert jedoch wurde auch in Würz-burg zwischen Glaser und Glasmaler unterschieden, weß-halb die letzterenFlosor uust molar" genannt werden.

Technisch interessant ist folgende Vorschrift der Würz-burger Zunst:

Itom Dia sollorvllonir Iistrirolloiio mit rnviiaolrompleif. anst llestor scitto vereint aino stir III cll. ärmstmit solellem so! ein stoster meisten äie ankeift ven-LorZen, vnst verstelln stas stas llle^ nit gerindertrvenclt stau rvie üen gellnanell snnst gestalt rvnnätals clemmaell er solollen lon als III eil. mit gotvnä er vercliemen vrmst nemen des rviss sicll einfester meisten 2gv stalten.")

H Nicdcrmaycr, A., Kunstgeschichte der Stadt Wirz-burg. 1860.

2 ) Venedisch Glas galt für das beste, daher u. a. die Be-stimmung in dem Statut der Stadt Krakan: Xegmer 2 »! vor-arbeiten settglas vor svueäiseb glas bei einem i-bunt ivacbsKusse 26't ber bsgriün rvirt.

2) Niedermähen, a. a. O.:

»Dass ever sein ^ug auk Xirebon rvenüt,

Das Drankenlanä vor andern kennt.

Die scböne Dacb, blaun, Bbürn neuTeigen bald rvas IVürtsburgiseb sex.«

*) Vgl. Niedennayer a. a. O.

, Also beiderseitige Verzinnung wurde verlangt sowie! kräftiges Blei. Sonst findet man mittelalterliche Fenstervielfach ohne Verzinnung; wohl die meisten sind einfachan den Knotenpunkten des Bleinetzes verlöthet. DieZunftordnungen geben überhaupt bezüglich der Technikbemerkenswerthe Aufschlüsse; so belehrt uns das Buch derMalerzeche zu Prag , daß die Bleimühle schon vor demJahre 1527 in Gebrauch war, und nicht erst Ende des16. Jahrhunderts in Aufnahme kam, wie allgemein an-genommen wurde. Das Buch der Malerzeche spricht aus-drücklich von gezogenem Blei, nicht von gegossenem,°)Manche merkwürdige Vorschriften findet man in denZunftsatzungen der verschiedenen Städte, welche auf dieGüte vieler alten Arbeiten, auf die Haltbarkeit ihres an-geblichen Schwarzloth ein recht schiefes Licht werfen.Einzelne Vertrüge aus dem 14. und 15. Jahrhundert,in welchen bei Bestellung von Glasgemälden ausdrücklichverlangt wurde, daß mit einbrenn baren Farben ge-malt werden müsse, haben vielleicht Veranlassung zu diesenBestimmungen gegeben. So finden wir u. a. in demStatut der Krakauer Zunft Strafbestimmnngen gegendiejenigen, welche die Farben nicht einbrennen und andereKniffe gebrauchen?)

Verfasser dieses hatte mehrfach Gelegenheit, an altenDenkmälern sich von der zuweilen vorkommenden mangel-haften Haltbarkeit der alten Farbe zu überzeugen, zuletztnoch an Fenstertheilen aus St. Sebald zu Nürnberg .Auf Grund einer eingehenden Unterhaltung mit demChemiker und Apotheker Th. Wcigle über die sehr starkePatina auf den dortigen Fenstern sandte derselbe dem.Verfasser folgendes Gutachten:

Nürnberg , den 16. Dezbr. 1893.

Wie ich Ihnen gegenüber bei Ihrem Hiersein äußerte,war auf chemischem Wege noch nachzuweisen, ob die aufdem fraglichen Glase befindlichen schwarzen Streifen ausKienruß und einer Klebemasse bestehen, oder ob dieselbenaus schwarzem Glase (Schwarzloth) bestanden. Wie ichIhnen bereits mittheilte, ist das Glas, aus dem dieFenster der Sebalduskirche bestehen, ziemlich kalkhaltig.

Durch die namentlich bei der Hopfenschwefelung inMasse produzirte schwefelige Säure, die ja bald inSchwefelsäure übergeht, bildet sich auf dem Glase eindichter Ueberzug von Calciumsulfat (Patina). Bringt mannun das Glas in eine Lösung von Kaliumcarbonat,so bildet sich Calciumcarbonat, das mittels einer6 °/gigen Essigsäure leicht entfernt werden kann.

*) Des Buch der Melcrzcche in Prag enthält Seite 1LLin tschechischer Spreche folgende Bestimmung:Item Beschlußim Betreff dcS gezogenen BleieS . Es ist ein Beschluß derganzen Zeche zu Staude gekommen; da häufig Schwierigkeitenim Betreff des gezogenen Bleies vorgekommen sind, so heben siedarauf bestimmt, daß sie das nach ihren Privilegien zu thundie Macht haben und selber verkaufen können jedermann, denEinheimischen oder den Bewohnern dieser Stadt, die Judenausgenommen. Die zu diesem Handwerk kein Recht haben undwer diesen Beschluß übertritt und anders handelt, Hai 2 SchockMeißnisch Strasc ohne alle Gnade zu erlegen. Geschehen imJahre 1527, am Tags der Heiligen Simon und Juda." DasBuch der Malerzeche in Prag . Herausgcgcb. v. Pros. Dr. M.Paugerl u. Pros. Dr. A. Weltmann. Wien , 1873. Wilh.Branmüller. S. 84.

«) Vgl. A. Esseuwein, Die mittelalterlichen Kuustdcnkmaleber Stadt Krakan. Leipzig , F. A. BrockhauS, 1869. Beilage XII,S. XXI. Statut der Maler und ihrer Zunftvcrwandten ausBaltasar Behem's Ooäex Illetorum statuta (Del. 266).

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