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das Gemeinwesen erwachsen, würden also in Wegsallkommen.
„Aber nicht bloß für die leitenden Kreise, auch fürdas gewöhnliche Bauerngut empfiehlt sich in gewissemUmfange die Primogenitur oder das ,Anerberecht',wie es das im April 1894 dem deutschen Reichstagevorgelegte ,Heimstättengesetz' im Interesse der Land-wirthschaft forderte. Die Heimstätte ist unthcilbar unddurch Erbgang im Falle des Vorhandenseins mehrererErben nur auf einen derselben, den Anerben, übertrag-bar. Bezüglich der Veräußerung, namentlich aber derVerschuldung (die Hälfte des Werthes als Verschuldungs-grenze, Verschuldung nur in amortisirbaren Renten oderAnnuitäten zulässig), werden gewisse Schranken errichtet.Die Heimstätte gewährt dem Bauernstande größere Festig-keit und wirksamern Schutz gegen die Uebermacht des mo-bilen Kapitals. Ueberdies beruht die Forderung nachErrichtung von Heimstätten auf dem durchaus richtigenPrincip, daß Eigenthum an Grund und Boden vor-nehmlich in der Rücksicht auf die Familie seine natur-rechtliche Begründung besitzt.
„Die Erfahrungen, welche Frankreich mit der gleichenTheilung gemacht hat, lehren sodann, daß dieses Systemdie Gefahr der V olksverminderung im Gefolge hat.Die Eltern fürchten eine zahlreiche Nachkommenschaft, aufwelche sich ihr Vermögen nur in geringen Portionen ver-theilen würde.
„Mag ferner auch die Lage deS einzelnen nachgc-borncn Kindes für den Augenblick als eine bessereerscheinen, wenn es seinen Kopftheil an dem elterlichenNachlasse erhält, der Vortheil ist auf die Dauer ge-ringer, als man bei oberflächlicher Betrachtung glaubenMöchte. Zunächst für die Nachkommenschaft in ihrerGesammtheit. Nach drei oder vier Generationenwerden die meisten Familienglieder der Dürftigkeitanheimgefallen sein. Auch das einzelne nachgeborneKind verliert jenen mächtigen Rückhalt an der Familiein Zeiten der Noth und in den mannigfachen Wechsel-füllen des Lebens. Werden speciell die Töchter, wodas System der Primogenitur herrscht, von der Erb-schaft ausgelassen, so finden sie zum Theil einen Ersatzin dem Vermögen ihres Gatten, das eben durch jenesSystem eine Steigerung erfährt. Ueberdies hindert dieseErbfolge ein Vorherrschen des finanziellen Elementesbeim Abschluß der Ehe. Die Gattin wird ihrer per-sönlichen Eigenschaften wegen gesucht, geschätzt, geliebt.Die Ehe bewahrt ihren hohen sittlichen Charakter, währendsie heute vielfach zum Handelsgeschäft degradirt ist.
„Die Feindschaft gegen alle Primogeniturrechte,Stammgütcr, Heimstätten u. dgl. entspringt dem indi-vidualistischen Liberalismus, der sich hier wieder alsEngel des Lichtes aufspielt, von der ,natürlichen Billig-keit', von den ,Gefahren der Concentration des Besitzes'u. dgl. gar lieblich zu reden weiß. In der That aberbildet ein richtig durchgeführtes Primogeniturshstem einenfesten Damm gegen die furchtbarste aller Coucenira-tionsarten, die kapitalistische, welche der Liberalismusuns gebracht hat."
Es gibt wenig kurzsichtigere Auffassungen als dievielfach vertretene Anschauung, die gleiche Erbiheilungan Grund und Boden fei ein selbstverständlicher Aktsocialer Gerechtigkeit und bedinge das künftige Wohl-ergehen der Erben. Das Umgekehrte ist, wie I>. H. Pesch8. ll. ausführt, die Regel. Grund und Boden ist demMenschen nicht gegeben, daß er ihn nach persönlicher
Willkür zerstückle, sondern daß er ihn für Familieund Gesellschaft bebaue. Damit wollen wir indeß demGroßgrundbesitz in keiner Weise das Wort reden.(Schluß folgt.)
Zur Manritiusfrage.
Von Adam Hirschmann, Piarrer in Schönseld.
(Schluß.)
Was nun den Gang der historisch-kritischen Unter-suchung bei Berg anbelangt, so berichtet er S. 15—2?den Thatbestand nach den Angaben des Eucherius ; daranreiht sich der erweiterte Bericht eines ungenannten Mönchesaus Agaunum, gegen 520 verfaßt (S. 23—24), welchesdie Episode des hl. Mauritius mit dem Bagaudenauf-stande in Verbindung bringt, während Eucherius die Zeitder Vernichtung der christlichen Thebäer unbestimmt läßt.Sehr ausfallend hat uns die Frage Bergs geschienen:Warum haben sich die Thebäer, wenn sie wirklich so zahl-reich waren (S. 26), nicht mit den Waffen in der Handgewehrt gegen den Blutbefehl des rohen Maximian? Mitgleichem Rechte könnte man fragen: Warum haben sichdie äußerst zahlreichen Christen am Hofe Diokletiansnicht mit bewaffneter Faust der Exekution der Ver-folgungsedikte entgegengestellt? Das christliche Gewissengestattet eben in beiden Fällen keinen aktiven Widerstand.
Dann werden die Angriffe der Magdeburger Centuria-toren, Spanhsims, Dubourdieus gegen die eucherianischePassion, das Schweigen des SulpiciuS Scverus, desLaktantius (hier hätte die Ansicht Brandt's, daß derVerfasser des Buches Os inortibns psrsaoutornin nichtLaktantius, sondern ein nikomedischer Nhetor oder Ad-vokat gewesen sei — Sitzungsberichte der Wiener Akademie,phil.-histor. Kl. 6XXV, 1891; Neue Jahrbücher fürPhilol. u. Pädagog. Bd. 147 s1893j, 121, 203 —be-rücksichtiget werden sollen) und des Eusebius besprochen.Aber wenn auch diese Historiker schweigen, so erhebt sichdoch als „gewichtige, unverdächtige, ob auch stummeZeugin die zu Ehren der Märtyrer in Agaunum zwischen350 — 390 erbaute Basilika (S. 39). Auch Viktor vonMarseille, wo Maximian am 18. Juli 303 von Afrika zurückkehrend landet, ist ein gewichtiger Zeuge für diWahrheit des eucherianischen Berichtes (S. 42). So hasich denn, faßt Berg (S. 44) die gewonnenen Resultatder Untersuchung zusammen, bisher nur ein zweifache)als unzweifelhaft ergeben: erstens, daß etwa in derzweiten Hälfte des 4. Jahrhunderts in Agaunum einsKirche, bald auch ein Kloster des hl. Mauritius bestand,daß seit dem 5. Jahrhundert Pilger dahin wallfahrietcnund der Cult der Märtyrer zu wachsender Blüthe gedieh,und zweitens, daß die Geschichte ihres Martyriums nichtunmittelbar, nachdem sie geschehen, von Augen- oderOhrenzeugen, sondern zum ersten Male fast 150 Jahrespäter berichtet wird.
Nun hätte man erwarten sollen, daß Berg seineAbhandlung schließe mit dem Endurtheile, ob die vor-gebrachten schriftlichen und monumentalen Zeugnisse ge-nügen zur historischen Glaubwürdigkeit der Tradition,oder ob der Bericht des Erzbischofes Eucherius von Lyon in das Reich der Fabel zu verweisen sei. Statt dessenaber nimmt der Verfasser den Faden von neuem auf;so wirft er die Fragen auf: Gab es damals eine the-rmische Legion? War dieselbe aus christlichen Soldaten,ganz oder überwiegend, zusammengesetzt? Gehörte sieznden Gardetruppen? Wurde sie zur Verfolgung vonChristen gebraucht? Wurde sie wegen Nichtantheilnahme