Ausgabe 
(17.7.1896) 29
 
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Weil Nictzsche's Plänen das Christenthum diametralentgegenstand, so höhnte und haßte er es in noch niedagewesener Art. Selbst der Patriarch des Unglaubens,der frivole Voltaire, muß da schweigen. Nietzsche stelltdie Wirkungen des Christenthums auf eine Stufe mitder Alkoholvergiftung und Syphilis; er nennt es diegrößte aller Korruptionen; er preist sich selber als denAntichrist.

Die ganze Weltanschauung Nictzsche's ist der ex-tremste Individualismus, noch dazu einer kranken Per-sönlichkeit. Nietzsche hegte schon frühzeitig den Wahneiner Größe, die außer allem Verhältniß steht zu dem,was er thatsächlich geleistet. Er hielt sich zuletzt nachLou Andreas für daS Medium, durch welches dieEwigkeit aller Zeiten sich ihrer selbst und ihres Sinnesbewußt wird, für den fleischgewordcnen Menschhetts-genius selbst, in dem die Vergangenheit der Gegenwartdas Räthsel aller Zukunft löst/") Er fühlte sich aberauch als den durch und durch kranken Menschen dermodernen Ueber-Cultur; darum kann seinem Werke nureine symptomatische Bedeutung zukommen. Es bedarfauch keiner Widerlegung, weil es sich selber widerlegt,so gründlich, wie es kein Fremder thun kann. Wir con-statiren es lediglich als ein interessantes culturpsycholog-isches Phänomen der Gegenwart mehr nicht!

(Schluß folgt.)

Privatirrteresse und Gemeinwohl.

Eine wirthf christliche Studie.

(Schluß.)

IV.

Nachdem wir das Verhältniß von Privatinteresseund Gemeinwohl mit Rücksicht auf Grund und Bodenund dessen Bewirthschaftung betrachtet haben, wollen wirdas Verhältniß der beiden socialen Faktoren in Beziehungauf Vereinigungen von Menschen, in Beziehung auf Kor-porationen oder Genossenschaften untersuchen.

Wir unterscheiden ein individuelles oder privatesInteresse und ein corporatives Berufs- oder Standes-interesse. Das individuelle Interesse und die freie ge-setzlich gestattete und geförderte Verfolgung dieses Inter-esses, das ist die wirthschastliche Freiheit, mit welcher unsder Liberalismusbeglückt" hat.

Der Individualismus, d. h. die Auffassung dermenschlichen Gesellschaft als einer gleichartigen Massezusammcnhangsloser und im Kampfe um das Daseingleichberechtigter Einzelwesen, gehört zu den Grundlagendes liberalen Systems. Nicht die Familie bildet nachder liberalen Theorie daS Fundament der Gesellschaft,sondern reine Personen oder Nechtssubjecte, die wederMann noch Frau sind. Der Unterschied der Geschlechterund deren Ergebniß, die Familie, existiren in der künst-lichen und mechanischen Auffassung des Liberalismus nicht;alle Menschenwesen werden theoretisch und schematisch alsgleich angenommen, mit gleichen Rechten und Pflichtenausgestattet. Es gibt keine Fnmilicninteressen, keineInteressen der Stände, die in gewissem Sinne nur eineVereinigung von Familien sind, sondern nur ein indi-viduelles, egoistisches Interesse.

Dieses vow Familienverbande und von seinem Standelosgelöste und allein und selbstständig dastehende Indi-viduum hat auch selbst und mittelst eigener Kraft seine

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Interessen im wirthschaftlichen Leben geltend zu machen.Es ist ihm volle Freiheit im Erwerbsleben gegeben, essind ihm keine einengenden Schranken gezogen, es wirdihm nicht der überwachende Schutz der Genossenschaftoder des Staates zu theil. Frei und ungebunden sindalle Berufe und deren Vertreter, frei wie die Vogel inder Luft. Frei und schutzlos! Welche Folgen dieseliberale Freiheit gezeitigt, das empfinden heute alle ar.bettenden Stände. Die sociale Frage und sociale Lageist in erster Linie eine Folge der in den Wehen derfranzösischen Revolution geborenen wirthschaftlichen Frei-heiten. Das Ergebniß dieser individuellen Freiheitpredigt die Verschuldung des festen Besitzes, die Ver-armung des Mittelstandes und die Uebermacht des allesbeherrschenden Kapitals. Unter dieser Freiheit seufzt derLohnsklave an der Maschine, dieser vor hundert Jahrenerklungcne Ruf nach wirihschastlicher Freiheit findet heutesein Echo in dem Schmerzensschrei des ausgewuchcrtenVolkes. Die freie Verfolgung des Privat-interesses hat den Untergang des Gemein-wohls erzeugt.

An die Stelle des rücksichtslosen Interesses des ein-zelnen Individuums soll das geregelte Interesseder organisirten Berufsklassen treten. Dasdurch eine naturgemäße Organisation und durch gesetz-lichen Schutz bedingte Gcsammtwohl des einzelnen ar-beitenden Standes garantirt gleichzeitig das Wohl jedesIndividuums desselben. Um zu diesem wirthschaftlichenund socialen Wohlbefinden wieder zu gelangen, müssenwir allerdings erst die aufgelöste Gesellschaft berufs-ständisch organisiren.

Nehmen wir als Beispiel den HandwerkerstandDer Handwerkerstand hat seit Jahrzehnten dieSeg-nungen" der Gewerbefreiheit gekostet; der einzelne Hand-werksmeister konnte sein privates Interesse ungehindertgeltend machen. Und die Folge? Verarmung und Rück-gang des Standes, Zuchtlosigkeit bei Lehrlingen und Ge-sellen, Verschwinden des ehemaligen Ansehens des Meisters,mangelhafte Ausbildung und Pfuscharbeit! Das Hand-werk, dieser liberalenSegnungen" satt, will heute sichwieder corporntiv organisiren und das Standesinteresse,d. i. das allgemeine Wohl des Standes über diefreie und rücksichtslose Verfolgung des privaten Interessesstellen. Hier haben wir den deutlichen Beweis, daß diefreie Verfolgung des Privatinteresses erst das Gemein-wohl und als weitere Folge das Interesse und Wohlder Privaten selbst untergräbt, während umgekehrt dasdurch eine natürliche Organisation und durch den Schutzund die Schranke des Gesetzes geschaffene Gemeinwohldie Voraussetzung und Grundlage des Wohles jedes ein-zelnen Standcsgenosscn ist.

Der Handwerkerstand beginnt sich zu organisiren;er will das Wohl und das Ansehen des gavM Standesüber persönliche Willkür und persönlichen Egoismus stellen.Die anderen Stände beginnen, langsam aber deutlich,diesem Beispiele zu folgen, und eS gilt, diese noch tastendeBewegung in richtige Bahnen zu leiten. Das Wohldes Standes über die wirthschastliche Frei-heit des Einzelnen! wird allgemeine Losung. DasWohl all dieser Stände bedingt das Wohl der Gesell-schaft und damit auch das Wohl und die innere Stärkedes Staates.

Wenn wieder einmal ganz die Anschauung lebendiggeworden ist, daß im wirthschaftlichen Leben nicht per-sönliche Freiheit und persönlich-egoistisches Interesse, son-