Ausgabe 
(25.9.1896) 39
 
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der Willensfreiheit schließt eine Vergeltung im Jenseitsaus. Der Verbrecher sieht iw Staat nur eine ihm anphysischer Macht überlegene Organisation. Er hat nurdas eine Interesse, sich nichterwischen" zu lassen. Undwird er erwischt, so wird er sagen:Der Mensch ist un-bedingt unfrei; wie kann ich also gestraft werden. Nichtmeine Schuld ist es, sondern die Schuld der Gesellschaft,meines natürlichen und socialen Milieu u. a."

So müssen wir Cathrein vollkommen beistimmen,wenn er sagt:Die neue criminalistische Schule unter-gräbt die Grundlagen der Gesellschaft." Daß ihre Ten-denzen mit den Lehren des Christenthums im krassestenWiderspruch stehen, bedarf gar keiner weiteren Erörterung.Denn ist der Mensch nicht frei, konnte er auch nichtsündigen und brauchte auch keine Erlösung. Damit istaber die Basis des Christenthums erschüttert. Schondieser eine Grund genügte für uns, um diese Theorienvon Anfang an abzulehnen. Allein es ist nicht dereinzige, wie wir noch später des Näheren erörtern werden.Die hervorragenden Vertreter dieser Schule freilich, diewohlbestallten Herren Professoren an deutschen Universi-täten, würden sich feierlichst dagegen verwahren, wollteman ihnen sagen, ihre Lehre erschüttere den Bestand vonStaat und Gesellschaft und führe konsequenter Weise zuallen den Forderungen, welche die Socialisten schon vomheutigen Staat erheben, und damit zum Socialismusselbst.

Wir brauchen aber zum Beweis für diese Be-hauptung bloß auf zwei Erscheinungen der jüngsten Zeitin der socialdemokratischen Presse hinzuweisen. Es istdies einmal ein LeitartikelZurechnungsfähigkeitund Strafe" imVorwärts" vom 16. Juli l. Js.Nr. 164, sodann ein Aufsatz von dem italienischen Pro-fessor Enrico Ferri :,, kriminelle Anthropologieund Socialismus", jüngst erschienen in derNeuenZeit."

Der Artikel desVorwärts" beginnt:Die Ent-wicklung des Socialismus von Utopistischen ZukunftS-pläncn zur Wissenschaft beruht auf der Auffassung desindividuellen Menschen und der menschlichen Gesellschaftals determinirt d. h. nothwendig bestimmt durch Ur-sachen und Wirkungen, wie die umgebende Natur. AlleNaturwisssnschaft ist begrifflich an dieses Gesetz gebunden,während die Theologie und die von ihr abhängigen oderihr verwandten Moral- und Rechtsvorschriften den Menschenaußerhalb des natürlichen Zusammenhangs stellen und seineHandlungen nicht auffassen als nothwendige Wirkungengegebener Ursachen, sondern als Erscheinungen einervermeintlichen Willensfreiheit oder sittlichenFreiheit, die demselben Menschen ermöglichen könnteunter denselben Umstünden nach Willkür verschiedenes,ja entgegengesetztes zu thun." Wir fragen, ist dieseWahl dem Menschen, natürlich dem geistig gesunden undreisen, wirklich nicht möglich? Dagegen spricht die Er-fahrung eines jeden Menschen an sich selbst. Bei jederwichtigen Handlung fragt man sich, soll ich so oder andershandeln, und dann treten alle möglichen Beweggründefür und gegen vor die Seele; .... aber ist die Ent-scheidung, die wir schließlich treffen, wirklich eine durchdie Mehrzahl und Stärke der Beweggründe einerRichtung nothwendig bedingte? Und dies müßte dochnach den Deterministen der Fall sein.Vicieo rnaliornprolwyns, ciöteriorcr Laynor." Würden wir stets un-bedingt den Beweggründen folgen, so würden wir nie-mals in den Conflikt, mit uns selbst kommen und niemals

ein Schlechteres wählen, wo wir das Bessere erkennen.Ja, selbst wenn uns die Beweggründe zu einem Thunbewogen haben, steht es nicht noch im Augenblick derThat frei, von der Ausführung abzustehen?

Stets bleiben wir uns bewußt, daß wir eine Hand»lung thun oder lassen können, daß es in unserem freienWillen liegt, so oder anders zu handeln. Das ist eineunbestreitbare Erfahrungsthatsache. Darum geben wirdemVorwärts" recht, wenn er weiterfährt:Von dieserGrundvorstellung hängt, wie der Begriff der Sünde alsAuflehnung gegen Gottes Gebot, auch der Begriff derStrafthat ab als Auflehnung gegen die Rechtsnormennebst den dazu gehörigen ewigen und zeitlichen Ver-geltungsübeln, und die herrschende Theologie und JuriS'prudenz klammern sich noch heute daran fest." Theologieund Jurisprudenz werden stets daran festhalten und fest-halten müssen; denn sie würden mit der Leugnung derWillensfreiheit ihre Grundlage aufgeben und sich selbst denTodesstoß versetzen. Wir wissen freilich, daß beide imZukunftsstaate" nicht mehr nöthig sein werden und daßes heute schon eine der wichtigsten Aufgaben der Social-demokratie ist, ihr Ansehen zu untergraben und beimVolke zu erschüttern. Dagegen aber ist Verwahrung ein-zulegen, wenn der Vorwärts im obigen Zusammenhangebehauptet, daß die erwähnte Grundvorstellung von allengroßen Denkern, seitdem sich die Philosophie des Pro-blems bewußt geworden ist, verworfen worden sei. Wirkönnten dem Vorwärts mindestens ebensoviele und ebcnso-große Denker entgegenhalten, die diese Grundvorstellungmit aller Kraft vertheidigen.

Doch es sollte hier nur auf den inneren geistigenZusammenhang hingewiesen werden, der nach den ange-führten Sätzen unleugbar zwischen den wissenschaftlichenGrundanschauungen des Socialismus und des liberalendeutschen Professorenthums besteht. Es ist zu interessant,zu verfolgen, wie beide auf den gleichen Wegen wandeln,so sehr sie sich immer wieder dagegen verwahren, daßzwischen ihnen eine geistige Verwandtschaft bestehe. Wirhaben oben gesagt, die Theorien der sociologischen Schulegefährden den Bestand der gegenwärtigen Gesellschafts-ordnung. Auch Professor Enrico Ferri gibt uns hiefürin derNeuen Zeit" die nöthigen Aufschlüsse:

Der Socialismus behauptet, daß das Verbrechennur die Folge des Elends (des socialen Factors) ist.Die kriminelle Anthropologie vertheidigt die Ansicht, daßdie Verbrecher Merkmale btopsychischer Abnormitätatavistischer und pathologischer Natur ausweisenund daß man sich ohne diese Abnormität ihr gesellschaft-liches Thun nicht erklären kann. ... Beide Auffassungenentsprechen nicht in dieser äußerst einfachen Formulirungder vollen, äußerst complicirten Wirklichkeit der crimi-nellen Erscheinungen." Nach näherer Ausführung diesesGedankens kommt Ferri zu der Definition:Der Ver-brechen ist nicht eine ausschließlich biologische Erscheinung,vielmehr die Resultante des Zusammenwirkens dreier ver-schiedener natürlicher Facioren: der körperlich-geistigenBeschaffenheit des Individuums, des natürlichen und dessocialen Milieu." Auch der Eintheilung der Verbrecherin fünf Haupttypeu schließt sich Ferri an. Was jedochden Gewohnheitsverbrecher anlangt, kommt er zu einerder v. LiSzt'schen entgegengesetzten Meinung. Der Ge-wohnheitsverbrecher ist ihmoffenbar fast ausschließlichdas Producl des socialen Milieu".In einer socialist-ischen Gesellschaftsordnung, in der nicht bloß das Elendbeseitigt wkdsWdM Mch d^r uchdMe KaMjdy