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Menschen unter einander um die Existenz, werden dirGewohnheitsverbrecher zusammen mit den socialen Unge-rechtigkeiten und den gesetzlichen Absurditäten verschwinden.Denn diese Absurditäten und Ungerechtigkeiten sind gegen-wärtig mehr oder weniger in allen Ländern die unsicht-baren Quellen der genannten Verbrechen." v. Liszt siehtdie Gewohnheitsverbrecher als gemeingefährliche Geistes-kranke an, Ferri als Producte des socialen Milieu. Wervon beiden hat nun recht?
„Das wesentliche Ergebniß der kriminellen Anthropo-logie," so sagt Ferri an einer andern Stelle, „nämlich, daßder Verbrecher eine anormale oder degenerirte Individualitätist, muß bezüglich des Charakters des Strafrechts einenentschiedenen Umschwung herbeiführen. Es muß aus einergesellschaftlichen Funktion der Rache und der Unterdrückungzu einer Funktion bloßer socialer Vertheidigung werden."Auch v. Liszt verwirft den Charakter des heutigen Straf-rechts. Der Vergeltnngsbegriff muß fallen, die Strafeist nur ein Akt der Präventivpolizei, sie muß den Ver-brecher hindern, die Strafgesetze von neuem zu verletzen.Für den Gewohnheitsverbrecher aber gibt es überhauptkeine Strafe, sondern nur Sicherheitsmaßregeln.
Wir brauchen wohl keine weiteren Stellen mehr bei-zubringen, um den Standpunkt der beiden Schulen, dersociologischen und der socialistischen, zu illustriern. Dievorgeführten Stellen bieten hinlänglich Material, dieAnschauungen beider zu vergleichen. Nur auf einenUnterschied dürfen wir noch hinweisen. Wenn der Ver-brecher unfrei ist, wenn der Gewohnheitsverbrecher geistes-krank ist, wenn alle Verbrecher anormale oder degenerirteIndividuen sind, ist es ein Unrecht, sie strafen zu wollen.Darum verlangen die Socialisten in logischer Consequenzder von ihnen verfochtenen Theorie Abschaffung der Strafeals Strafe, Schließung der Zuchthäuser und Gefängnisseund Verwahrungs- und Heilanstalten für alle Verbrecher.Das Gleiche müßte doch wohl auch v. Liszt zummindesten für die „geisteskranken" Gewohnheitsver-brecher verlangen. Denn kann es ein größeres Unrechtgeben, als einen Geisteskranken wie einen Verbrecher zubehandeln? Müßte nicht v. Liszt mit der ganzen Wuchtseiner Autorität auftreten und für die Unglücklichen seineStimme erheben, welchen ein so schweres Unrecht geschieht,für die Gewohnheitsverbrecher, die ihm als geisteskrankerscheinen? Ist nicht jede neue Verurtheilung eines rück-fälligen Diebes, Räubers, Kupplers und anderen Ge-wohnheitsverbrechers ein niemals wieder gutzumachendesUnrecht, das der Staat und seine Beamten begehen undfür das jene mitverantwortlich sind, welche trotz ihrer„besseren" Erkenntniß der Strafbarkeit der Verbrecherund trotz ihrer gewichtigen Stimme nicht alles aufbieten,um einen Umschwung in der Gesetzgebung beizuführen?Es ist eine eigenartige Entschuldigung, wenn v. Liszt die Lösung des Strafrechtsproblems nach seiner Ueber-zeugung für heute und für absehbare Zeit noch nicht em-pfehlen will: „Die überlieferten und heute noch herrschen-den ethischen Werthurtheile, denen eine vorsichtige Criminal-politik Rechnung tragen muß, auch wenn sie wissenschaft-lich sie als Vorurtheile verwirft, verlangen eine Bestrafung,nicht bloß die Unschädlichmachung des Gewohnheitsver-brechers; sie verlangen strenge Sonderung des Zucht-hauses von den Anstalten für gemeingefährliche unheil-bare Geisteskranke."
Also nur weil die heutigen ethischen Werthurtheileeine Bestrafung verlangen! Aber wird dadurch für jene,-tvMx W iW diese Gischt WerthMeile erWen
wissen, aus dem Unrecht, das diese Werthnrtheile durchBestrafung der Gewohnheitsverbrecher begehen, ein Recht?Ist es nicht unmoralisch und unsittlich, deswegen vonseiner besseren Erkenntniß abzulassen und selbst an derBethätigung des Unrechts mitzuwirken? Doch wir ver-gessen, auch „unmoralisch", „unsittlich" „Unrecht " sindBegriffe, die zu den überlieferten ethischen Werthurtheilengehören, welche die Criminalpolitik wissenschaftlich alsVorurtheile verwirft!
Damit können wir füglich unsere Betrachtungenschließen. Wir haben am Eingang die Worte v. Land-manns wiedergegeben und später behauptet, die Lehrendes Determinismus und der von ihm ausgehenden socio-logischen Schule seien geeignet, die Grundlagen derheutigen Gesellschaftsordnung zu erschüttern. Wir wollennicht nochmals darauf eingehen, daß sie jedenfalls mitdem Christenthum im schärfsten Widerspruch stehen. Wirwollen zum Schlüsse nur noch einige Sätze aus demandern Lager wiedergeben, wie sie in den beiden er-wähnten Artikeln zu lesen sind. So schreibt der „Vor-wärts", nachdem er in dem cilirten Artikel über Ver-urteilungen geisteskranker Personen zu Gefäugnißstrafenund deren irreuärztliche Behandlung gesprochen: „DerEntwicklungsprozeß" (bezüglich der Behandlung Geistes-kranker) „ist vorbildlich für das Strafrecht, und mit jedemFortschritt in der irrenärztlichen Erkenntniß, mit der un-aufhaltsam vorrückenden Einengung der verbrecherischenZurechnungsfühigkeit und der Strafmarter durch Aner-kennung immer zahlreicherer geistiger Zwangszuständevollzieht sich im Schoße der bürgerlichen Gesellschaft selbstein mächtiger Vorstoß gegen die Strafknechtschaft." Dannaber wird jene bekannte Stelle citirt, welche Heine 1831über die damals aufkommenden Zellengefängnisse schrieb:„Diese Burgverließe des neuen Bürgerritterthums wirdeinst das Volk ebenso muthwillig niederreißen wie dieBastille. So furchtbar und düster dieselben von außengewesen sein mögen, so waren sie doch gewiß nur einheiterer Kiosk im Vergleich mit jenen kleinen schweigen-den amerikanischen Hollen, die nur ein blödsinniger Pietistersinnen und nur ein herzloser Krämer, der für seinEigenthum zittert, billigen konnte." „Die Zeit nahtheran", so fügt der Vorwärts diesen Worten bei, „inder sich seine Prophezeiung erfüllen wird."
Ganz ähnlich lauten die Worte Ferri's. Anknüpfendan eine Bemerkung von Michelet : „Die Rechtspflege unddie Naturwissenschaft muß in eins zusammenfallen, daß dieRechtspflege eine Heilkunde wird, welche sich auf die Ergeb-nisse der Psycho- und Physiologie stützt", fährt Ferri weiter:„Unter diesem Gesichtswinkel betrachtet, ist es sinnfällig, daßdie Ergebnisse der criminellenAnthropologieauf dem Gebiete der socialen Vertheidigung gegen Indi-viduen, welche den Mitmenschen gefährlich sind, die Evo-lution der Gesellschaft zu einer socialistischenOrdnung der Dinge vorbereiten." An einerandern Stelle aber heißt es: „Ich habe immer gefunden,daß das Studium der criminellen Anthropo-logie ebenso wie das der biologischen und socialenEvolution eine treffliche Vorbereitung für dasErfassen der socialistischen Theorien fürjeden bildet, der logisch zu Ende denkenwill, ohne sich auf halbem Wege durch per-sönliche Vorurtheile der wissenschaftlichenOrthodoxie oder Heterodoxie festhalten zulassen."
^ Fassen wir nun dys Ergebniß dieser kritischen Be-