Ausgabe 
(2.10.1896) 40
 
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2. Ott. 1896.

* Die Streitfrage über die Giltigkeit der angli-kanischen Ordinationeu.

(Schluß.)

Das apostolische Schreiben lautet weiter:

Die von Uns angerufene Autorität Julius ' III. undPaulus' IV. zeigt deutlich den Anfang jenes Verfahrens,das schon seit mehr als drei Jahrhunderten beständigbeobachtet wurde, daß nämlich die Ordinationen nachEduardianischem Ritus für null und nichtig gehaltenwurden, und zu diesem Verfahren liefern in vollstemMaße Belege die Ordinationen, die, auch in der StadtRom , oft und bedingungslos nach katholischem Rituswiederholt wurden. Der Beobachtung dieses Ver-fahrens wohnt eine zweckentsprechende Bedeutung inne.Denn wenn irgendwie Zweifel übrig blieben, in welchemSinne obige päpstliche Urkunden zu verstehen seien, sogilt mit Recht der Grundsatz:Die Gewohnheit ist diebeste Auslcgerin der Gesetze." Weil es aber in der Kirchestets als fest und sicher galt, daß das Sacrament derWeihe nicht wiederholt werden dürfe, so konnte es unterkeiner Bedingung geschehen, daß der apostolische Stuhleine solche Gewohnheit stillschweigend zuließ und duldete.Er hat sie aber nicht nur geduldet, sondern auch selbstgebilligt und gutgeheißen, sobald in dieser Angelegenheiteine besondere Thatsache zur Beurtheilung gelängte. Wirführen zwei solche Thatsachen an von den vielen, diezeitweise vor die Inquisition gebracht wurden, die eineaus dem Jahre 1684, einen französischen Calviner, dieandere aus dem Jahre 1704, Johann Clemens Gordonbetreffend, die beide ihre Weihen nach dem EduardianischenRitual empfangen hatten. Bei dem ersteren gaben nachgenauer Untersuchung nicht wenige Consultoren ihre Ant-worten, die man Vota nennt, schriftlich, und alle übrigenstimmten mit ihnenfür die Ungültigkeit der Ordination";nur mit Rücksicht auf die Frage der Opportunität er-achteten die Cardinäle zu antworten:Aufgeschoben."Doch wurden dieselben Acten wieder hervorgesucht underwogen bet dem zweiten Factum; es wurden neue Votader Consultoren eingeholt, hervorragende Doctoren derSorbonne und in Douai befragt, und keine Mittel scharf-sinniger Klugheit unversucht gelassen, um zu einer voll-kommenen Erkenntniß der Sache zu gelangen. Und hierist zu bemerken, daß, obwohl sowohl Gordon selbst, dender Fall betraf, als auch einige Consultoren unter denGründen für die Nichtigkeit auch die angebliche Ordina-tion Parker's angeführt hatten, doch dieser Grund, wiedie durchaus glaubwürdigen Documeute bewiesen, ganzbei Seite gelassen und kein anderer Grund angegebenwurde, als der Mangel der Form und der In-tention. Um über diese Form ein vollkommeneres undsichereres Urtheil zu gewinnen, wurde ein Exemplar desanglicanischen Ordinale herbeigeschafft und wurden mitdiesem die verschiedenen Ordinationsformen der oriental-ischen und occidentalischen Riten verglichen. Dann ent-schied, nachdem die betreffenden Kardinäle ihr einstimmigesVotum abgegeben, Clemens XI. selbst am 17. April 1704:Johannes Clemens Gordon werde vollständig undbedingungslos zu allen Weihen, auch den höherenund namentlich zum Presbytcrat, ordinirt und empfange,wofern er nicht gesinnt ist, früher das Sacrament derFirmung." Diese Entscheidung entnimmt, was wohl zubeachten ist, dem Mangel der Darreichung der

Instrumente keinerlei Begründung; denn dann wärewie gewöhnlich die Wiederholung der Ordination »sudcoiräiticms" angeordnet worden. Noch mehr aber istzu beachten, daß diese Entscheidung des Papstes alleanglicanischen Ordinationen im Allgemeinen betrifft.Denn obschon sie ein specielles Factum betrifft, so ist siedoch nicht aus einem speciellen Grunde hervorgegangen,sondern aus einem Fehler in der Form, mit welchemFehler alle jene Ordinationen in gleicher Weise behaftetsind, so daß, so oft nachher in ähnlicher Angelegenheitzu entscheiden war, das Teeret Clemens' XI. zur An-wendung kam.

In Anbetracht dessen sieht Jedermann, daß die inunserer Zeit wieder aufgetauchte Controverse durch dasUrtheil des apostolischen Stuhles längst entschieden ist,und es mag aus nicht genügender Kenntniß der Docu-mente geschehen sein, daß mancher katholische Schrift-steller sich für befugt hielt, darüber frei zu discutiren.Weil Uns aber, wie Wir im Eingänge gesagt, nichtswichtiger und erwünschter ist, als den redlich gesinntenMenschen mit größter Nachsicht und Liebe nützen zukönnen, so haben Wir abermals die aews^.schsL Unter-suchung d-s gnzlstü'usschm Ordinale, auf welches Allesankommt, angeordnet.

Beim Ritus der AuSspendung jedes Sacramentesunterscheidet man mit Recht den ccremonicllen undessentiellen Theil, welch letzteren man Materie undForm zu nennen pflegt. Alle wissen, daß die Sakra-mente des neuen Bundes als wahrnehmbare und die un-sichtbare Gnade wirkende Zeichen sowohl die Gnad- be-zeichnen müssen, die sie wirken, als auch diejenigen be-wirken müssen, die sie bezeichnen. Obwohl diese Bezeich-nung in dem ganzen wesentlichen Ritus, der Materie undder Form, vorhanden sein muß, so gehört sie doch haupt-sächlich der Form an, da die Materie an und für sichder nicht determinirte Theil ist, der eben durch jene de-terminirt wird. Dies tritt beim Sacrament der Weihenoch mehr hervor, da dessen Materie, so weit sie hier inBetracht kommt, die Auslegung der Hände ist; diese aberbedeutet für sich nichts Bestimmtes und wird bei einigenWeihen ebenso angewendet wie bei der Firmung. Nunaber bedeuten die Worte, die bis vor Kurzem von denAnglicanern für die eigenthümliche Form der Priester-weihe gehalten wurden, nämlich:Empfang'den heiligenGeist", sicherlich keineswegs ausdrücklich die Weihe desPriesterthums oder seine Gnade und Gewalt, die haupt-sächlich darin besteht,den wahren Leib und das wahreBlut des Herrn zu consccriren" (Concil von Trient ,23. Sitz.,über das Sacr. der Weihe", Can. 1), injenem Opfer, das nicht einebloße Erinnerung an dasam Kreuze vollbrachte Opfer" (Concil von Trient , 22.Sitz.,über das Meßopfer", Can. 3) ist. Diese Formwurde zwar später durch die Worte vermehrt:ZumAmte und Werke eines Priesters"; doch dies beweist nur,daß die Anglikaner selbst eingesehen haben, daß jene ersteForm mangelhaft und untauglich gewesen. Könnte aberauch dieser Zusatz der Form eine rechtmäßige Bedeutungverleihen, so ist er zu spät eingeführt worden, erst einJahrhunder: nach Annahme der Eduardianischen Ordi-nale, als es nach Erlöschen der Hierarchie keine Weihe-gewalt mehr gab. Auch andere nenestens angezogeneGebete desselben Ordinales können die Sache nicht bessermachen. Denn, um Anderes zu übergehen, waS jeptz