und Ausbreitung der christlichen Religion.
ncmlich, das; sie sich bey der Obrigkeit desfalls meldeten, und sich dieCrlaubniß dazu auswirkten. Tiefes hatten auch die Juden thun müs-sen, und ihre Synagogen waren sonach von den verbotenen Hetärienausgenommen.
Wozu also das Zusammenlaufen? wozu die nächtlichen Lersamm-lungcn ganzer Schaaren von allerley Alter und Geschlecht? Diesemußten nothwendig einer guten Policey verdachtig seyn.
Aus diesen geheimen verbotenen Zusammenkünften nahm Celsus seinen ersten Grund wider die Christen. Taß OrigcncS sehr schlechtdarauf geantwortet habe, hat auch Mosheim erkannt. (S. 16.) Al-lein daß die Antwort, welche Mosheim darauf giebt, hinlänglichersey, ob sie gleich weniger anstößig ist, glaube ich schwerlich. Tenn
1) ist es falsch, daß die Zusammenkünfte der Christen nicht mitunter den verbotenen begriffen, und daß dieses Verbot nur die wol-lüstigen, aufrührischcn und ärgerlichen Zusammenkünfte verboten.Sie waren cS alle ohne Ausnahme. Siehe was der Consul bey demLivius cap. XV. Iit>. Z!). sagt, als die Bacchanalien abgeschaft wurden.
Und woher wußten denn die Heiden, daß die Zusammenküuftcder Christen wirklich so unschuldig waren? Sczt hier Mosheim nichteben sowol als LrigcncS als bewiesen und ausgemacht voraus, waszwischen ihm und dem CelsuS streitig ist?
Vaß aber die Römer überhaupt nie eine Religion als Religionverfolgt, sondern nur in sofern sie mit gewissen Anordnungen ver-knüpft war, welche den guten Sitten oder ihrer Slaatsvcrfassung zu-wider waren, erkennet man deutlich aus der Ausrottung der Bac-chanalien, unter dem Consulatc Sp. Postumins Albiuns und
0. MarciuS Philippus (»,mc> u. <?. 6K8. s. <ü. 18t>.) welche Livins
1. wcitläuflig beschreibt. Denn nachdem sie solche nun mit deränsscrsten Strenge verfolgt, so stellten sie sie doch noch demjenigenfrey, welcher sich Gewissens halber dazn verbunden achten würde, undverordneten nnr, daß sie nicht ohne Lorwisscn des Prälors und Er-laubniß des Senats gehalten werden sollten. 8i ciuis lalo taciuinlViIeuuc! e>> neeellailuni dueeret, oev line religione et perioul» leiil oiuillere polle, auu^l piaetvicm protilerelur Kc. o. 18. s. k.