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Kollcktanccn zur Literatur.
andern Werken des Marbodns 4524 zu Reimes, ^e-toni«, apuil^loaniiew Lililiopolam, zullu Vvooig ILeclononlis I^pilovzii,
gedruckt worden; und das einzige Exemplar, welches Beangendrrvon dieser Ausgabe noch anftrcibcn konnte, ist in der Bibliothek desMazarinischcn Kollegii zu Paris . Hierauf ist es I?,iliurgi, 4531,eum tvlivliis ^ictoiii /^-//i^c-i/?« herausgckouiuien; und wiederumIZ39, cum cowmeolsni« ^t/uic/i ^«^/!e/o</«nieii/?s. Endlich fügtees Eorläus im I. 1,695 seiner Daktyliothek bei. Tie Ausgabedes Beaugendre ist ans der Lcrgleichung vcrschiedner Handschriftenentstanden, und hat einige noch ungcdruckte Zusätze gleichen Inhalts,auch eine alte französische llebcrsctzuug in Versen, welche 2Z. aus einerHandschrift S. l'-c/oi-i« genommen, der er ein Alter von KW Iah-ren zuerkennt, und die also mit dem Verfasser gleichzeitig, oder dochfast gleichzeitig seyn würde.
Gesner sagt in seiner Bibliothek, das; dieses Gedicht vomVincentiuS, vom Albertus, und andern dergleichen Schriftsteller»,unter dem Namen eines /.i/ia,'« oder /.«^i-/«»-/! angeführt werde; auchwohl unter dcni Namen des Evar; nicht zwar, als ob Marbodnsden Zuname» Evar geführt hätte, wie Baläus und PitsäuS vongeben, sondern weil es ansängt: lüvax rex /^rabum ele. (S. obenden Art. Evar.)
MarboduS sagt selbst, daß sein Gedicht nur ein Auszug a»S demgrößern Werke des Evax sey:
lllie opus exei^iens <iig»um eompoooro «luxi
/^^tum gestsnli kttiuna lireviore liliellum,
(^ui milii prsecittui: ^aucisczuo z>alerct omi>:i8.Warum soll man ihm nicht glauben, daß ein altes Werk unter demNamen des Evar vorhanden gewesen sey? Warum soll er allein die-sen ganzen Betrug geschmiedet haben?
Unter den übrigen Gedichten des Marbodns hat Beaugendrevieles mit untcrlanfcn lasse», welches MarboduS eben so wenig ge-macht hat, als ich; z. E. das Epigramm auf eine» Neidischen , wclches sich anfängt:
liuwziitur inviclia czuiiiam, earillimv .luli,
<^uvli me liouia le^it, ruru^iitur inviliia. etc.Tieß ist ganz aus dem Martial; (1^. IX. op. 99.) nur daß dieZeilen, in welchen Martial von dem jure lrium libeiorum spricht,welches ihm Titus und Domitian geschenkt hatte, weggelassen sind,die sich freilich auf einen Bischof nicht recht paßten.