Druckschrift 
11 (1839)
Entstehung
Seite
453
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HilkiaS.

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Ich glaube erwiesen zu haben, daß das Exemplar des Gesetzbuches,welches HilkiaS wiederfand, das einzige oder eben so gut als das ein-zige Exemplar war: indem die wenigen Abschriften, welche von denersten Königen davon genommen worden, (wenn anders dergleichen jedavon genommen worden) gewiß unter dem Manasse und andern ab-göttischen Königen verlohren gegangen waren, wo nicht gar mit Fleißvernichtet worden. Nun wäre die Frage, ob JosiaS, auf den dieWiederfindung dieses einzigen EremplarS so einen besondern Eindruckmachte, nicht auf die Vervielfältigung desselben gedacht, und Abschrif-ten davon nehmen lassen?

ES giebt Gelehrte, die diese Frage kecklich geradezu behaupten.Unter andern sagt Prideaux: (°)Auf des JosiaS Befehl wurden vondiesem Original ein Haufen Abschriften gemacht, und ferner nachallen Stücken der heiligen Schrift genaue Nachsuchung angestellt,und aller Orten, wo sie gefunden worden, ward Verfügung gethan,daß man sie ebenfalls abschreiben möchte, und also kamen von derganzen heiligen Schrift Copeycn genung unter die Leute, fo daß,wer das Gesetz GotteS gern wissen wollte, cS entweder selbst abschrieb,oder sich abschreiben ließ."

Wenn Prideaux gesagt hätte, daß dieses alles zu vermuthen stehe,fo könnte es hingehen. Aber cS für eine ganz unstreitige Wahrheitauszugeben, und in einem Tone davon zu sprechen, als ob er die aller-unwidcrsprcchlickstcn Beweise davon hätte; das ist wahrlich zu viel.Den» welches wären seine Beweise? Wo findet sich auch nur daS al-lercntferntcstc Zeugniß davon in den Büchern der heiligen Schrift?Wo steht eine Sylbe, die nur vermuthen ließe, daß Josias daS wieder-gefundene Exemplar abschreiben lassen? Wo vollends eine Sylbe, daßcr gar auch die übrigen Bücher der Schrift aufsuchen, und sie eben-falls abschreiben lassen? Die einzigen Währmänncr, welche Prideauxalso für sich haben kann, sind die Rabbincn, deren Zeugniß aber sogut als nichts ist.

Nach den biblischen Nachrichten welches die einzigen gülti-gen in dieser Sache seyn können ist cS vielmehr höchst wahr-scheinlich, daß auch JosiaS keine Abschriften von dem wiedergefundenenGesetzbuch- nehmen lassen, sondern sich damit begnügt, daß cr Rechtund Religion darnach wieder hergestellt, und das Exemplar selbst hei-liger aufheben lassen. Denn es wird nicht allein in der heiligen Ge-schichte keines AbschreibcnS gedacht: sondern bald darauffindet sich auch

C) S. 328.